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Aktuelles / Beiträge / Kommentare zu Whistleblowing

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G20-Gipfel in Seoul bewegt etwas zum Schutz von Hinweisgebern?

Es tut sich etwas in Sachen "Whistleblowing": G20 fordert den Schutz für Hinweisgeber, siehe diesen Teil der Abschlusserklärung. Damit ist auch die Bundesregierung in der Pflicht.

Über die Ausgangssituation und was diese Verpflichtung bewirken könnte und sollte, informiert Rechtsanwalt Rohde-Liebenau in einer Pressemitteilung, aus der der nachfolgende Auszug übernommen wurde. Rohde-Liebenau ist einer der wenigen deutschen Experten in dieser Frage.

"Bislang gibt es mit §§ 37 Abs. 2 Nr. 3 BStatG bzw. 67 Abs. 2 Nr. 3  BBG eine sachlich und persönlich bei weitem zu enge Regelung, die anstelle Schutzmechanismen oder Beweiserleichterungen allein die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden erlaubt – ein Recht, dass die obersten Gerichte allen Arbeitnehmern ohnehin bestätigt haben.

2008 gab es zur Abhilfe einen Gesetzentwurf aus dem Hause Seehofer, der immerhin die geltende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts mit § 612 a BGB n.F. an prominenter Stelle ins allgemeine Bewusstsein gerückt hätte. Er hätte jedoch die selbst für Arbeitsrechtler kaum kalkulierbaren Anforderungen weitgehend unverändert gelassen und somit Whistleblowern keinen effektiven Schutz geboten. Vor allem hätte er weiterhin das Signal gesendet, dass Whistleblowing gefährlich ist.

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a10/anhoerungen/a10_81/index.jsp  

Nötig ist hingegen ein Signal an die Entscheider in Unternehmen, dass es grob fahrlässig ist, die bei den Mitarbeitern im Unternehmen bereits vorhandenen Informationen nicht zu nützen. Dazu sind interne - und entsprechend der Rechtslage auch externe - Kommunikationswege zu ertüchtigen. Im Zweifel ist für jeden Kanal ein ByPass zu schaffen.

Das ergibt sich aus einer Good Practice der unternehmerischen Risikofrüherkennung.

Das wird untermauert von der entsprechenden Empfehlung des DIHK – explizit auch an kleine und mittlere Unternehmen – ein Whistleblowing System mit Ombudsmann einzurichten.

http://www.icc-deutschland.de/fileadmin/ICC_Dokumente/ICC-Verhaltenskodex_Korruption_final.pdf  

Und das wurde im Auftrag des Europäischen Parlaments bereits im Jahr 2006 von RA Björn Rohde-Liebenau in einer wissenschaftlichen Studie ausführlich hergeleitet.

http://www.europarl.europa.eu/document/activities/cont/200907/20090728ATT59162/20090728ATT59162EN.pdf  

Deutsche Unternehmen können sich also mit der Bundesregierung auf das Jahr 2012 einstellen und daher ihre internen Regeln und Strukturen so verbessern, dass intern vorhandene Risikoinformationen zuverlässig behandelt werden.

Oder sich mit dem gleichen Ergebnis den seit 2008 geltenden Empfehlungen des DIHK anschließen, um ihr Hinweisgebersystem mit Ombudsfunktion zu verbessern.

Ein solches System steht inzwischen rund einem Drittel der deutschen Mitarbeiter zur Verfügung. Auch warum sich dort oft keiner meldet, ist mit vorgenannter Studie inzwischen ausreichend erforscht."

Das bedeutet konkret: auch für die öffentliche Verwaltung besteht Nachholbedarf und ist einiges zu veranlassen, um den Auftrag aus Seoul umzusetzen.

Burkhardt Krems, 2010-11-07


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