Familienpolitik


Familienpolitik - die Ziele des Bundes

Das Bundesfamilienministerium (noch unter Ursula von der Leyen) hatte eine Gesamtevaluation von zentralen ehe- und familienbezogenen Leistungen in Auftrag gegeben. Vorgegeben waren folgende fünf Ziele: 

  1. Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  2. wirtschaftliche Stabilität von Familien ,
  3. frühe Förderung von Kindern, 
  4. Erfüllung von Kinderwünschen,
  5. Nachteilsausgleich zwischen den Familien.
Ergebnisse der Evaluation u. a. (Pressemitteilung des ifo-Instituts vom 29.04.2013)

  • Im Gegensatz zur öffentlich geförderten Kinderbetreuung, die die Arbeitsmarktbeteiligung von Müttern erhöht und sich größtenteils selbst finanziert, können monetäre Leistungen wie das Kindergeld zu negativen Beschäftigungseffekten bei Müttern führen. Die tatsächlichen Kosten einer Kindergelderhöhung liegen dabei deutlich über den nominalen Kosten.
  • Die Ergebnisse der Kindergeld-Studie legen nahe, dass durch eine Kindergelderhöhung negative Beschäftigungseffekte bei Müttern auftreten können. Mütter mit Partnern – vor allem in Haushalten mit niedrigem Einkommen – reduzieren ihren Arbeitsumfang. Die wirtschaftliche Situation von Familien verändert sich trotz einer Erhöhung des Kindergelds insgesamt nicht signifikant, da die Kindergelderhöhung durch das nun niedrigere Arbeitseinkommen der Mütter wieder ausgeglichen wird.
  • Im Gegensatz dazu zeigte die Kinderbetreuungs-Studie, dass sich öffentlich geförderte Kinderbetreuung positiv auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die wirtschaftliche Stabilität von Familien auswirkt. Zum Beispiel haben Mütter, die ihr jüngstes unter 3-jähriges Kind betreuen lassen, eine um ca. 35 Prozentpunkte höhere Wahrscheinlichkeit, erwerbstätig zu sein, und verdienen dadurch ca. 570 Euro brutto mehr im Monat. „Ohne ausreichende Kinderbetreuungsmöglichkeiten hingegen haben viele Mütter große Probleme, auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren – viele wollen, können aber nicht“, erklärt Prof. Rainer.
  • Die ifo-Wissenschaftler konnten auch nachweisen, dass der Ausbau der Krippenplätze die Geburtenrate in den Folgejahren um circa 3 Prozent ansteigen ließ. Bei der Erhöhung des Kindergeldes sind dagegen keine eindeutigen Effekte auf die Geburtenrate zu beobachten. „Bei der Entscheidung, Kinder zu bekommen, spielen für junge Paare rein monetäre familienbezogene Leistungen keine nennenswerte Rolle“, kommentiert Prof. Rainer, „Vielmehr legen sie bei der Familiengründung größeren Wert auf das Angebot an Betreuungsplätzen und damit auf die Aussicht, Familie und Beruf vereinbaren zu können.“
  • Die Ergebnisse zu den Auswirkungen der öffentlich geförderten Kinderbetreuung zeigten auch, dass sich diese größtenteils von selbst finanziert. Der Staat nimmt durch die erhöhte Erwerbstätigkeit der Mütter mehr Geld in Form von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ein und kann damit die direkten Kosten der Kinderbetreuungssubventionen zu einem beträchtlichen Teil decken.

Inhalt

Ziele des Bundes - Grundlage der Evaluation

Evaluationsergebnisse


 

Burkhardt Krems, 2013-10-01


 

 



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