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Bühnenquartier


Das Ende „verlorener Kosten“ bei der Sanierung der Bühnen?

Bei der Planung des Bühnenquartiers berechnete die Verwaltung "verlorene Kosten" für die von der Bürgerinitiative „Mut zur Kultur“ geforderte Sanierungsvariante. Hier wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass das erstens irrational und zweitens politisch falsch sei. Irrational, weil man Entscheidungen mit Wirkungen für die Zukunft nicht treffen kann auf der Grundlage von nicht mehr änderbaren Investitionen. Politisch falsch, weil die Bühnen der Stadt Köln nicht mit Kosten belastet werden dürfen, die sie nicht beeinflussen konnten und können. Eigenständiges Wirtschaften macht nur dann Sinn, wenn man Dinge auch beeinflussen kann. Die politischen Kosten des Planungsprozesses dürfen nicht den Kultureinrichtungen aufgebürdet werden, die sie dann in ihrem Etat „erwirtschaften“ müssen.

Jetzt soll wohl eine endgültige Bereinigung erfolgen. Die vergeblichen Planungskosten in Höhe von insgesamt etwa 12,7 Millionen €, die die Wirtschaftspläne belasteten, waren von der Kämmerei bereits in Höhe von 7,5 Millionen € erstattet worden (nachzulesen auf Seite 32 (37) des Wirtschaftsplans). Mit Abschluss der Sanierung sollen die „Altschulden“ durch eine "einmalige Betriebskostenzuschusserhöhung" ausgeglichen, die Bühnen "zur Wiedereröffnung zur Spielzeit 2015/16 schuldenfrei" gestellt werden, so die Ratsvorlage.

Es bleibt das politische Problem, dass der Wirtschaftsplan erhebliche kalkulatorische und/oder Fixkosten enthält, die durch die Leitung der Bühnen nicht beeinflusst werden können, und sich nicht kalkulierbare Entwicklungen auswirken können, für die sie dann „haften“: bei den Museen haben wir es gerade gesehen, etwa Bauschäden, die zu massiven Einnahmeverlusten führten, oder gar völlig überraschende (?!) Mehrkosten für Energie. 

Und es bleibt die Absurdität einer Kosten und Leistungsrechnung (KLR), die weiterhin kalkulatorische Zinsen in Höhe von 6,5 % in Rechnung stellt, obwohl die Sanierung über einen Kommunalkredit zu einem Zinssatz von 1,67% finanziert wird. So werden etwa (geschätzte) 10 Millionen € zusätzliche Kosten pro Jahr ausgewiesen und als „Kosten pro Besucher“ den Bürgern mitgeteilt, die gar nicht entstanden sind. Der Akzeptanz solcher Kultureinrichtungen angesichts knapper Kassen ist damit ebenso wenig gedient wie einer rationalen politischen Steuerung. 

Ob nicht sogar weitere "kalkulatorische Kosten" für die vorhandenen "immateriellen Vermögensgegenstände" in der KLR verbucht und den Besuchern von Oper und Theater als Kosten vorgerechnet werden, lässt sich aus dem Zahlenwerk nicht entnehmen. Immerhin werden darauf Abschreibungen in Höhe von 2 Millionen  angesetzt (Wirtschaftsplan S. 17), also müssten erhebliche Werte vorhanden sein und nach den Regeln, die auch bei Museen angewendet werden, zu kalkulatorischen Zinsen (= Kosten) in Höhe von 6,5% des Wertes führen (zu dieser Problematik siehe hier). 

Burkhardt Krems, 11.12.2014


Mehrkosten bei der Sanierung des Bühnenquartiers: Rationale Diskussion ist notwendig!

Noch immer wirkt nach, dass die Planung der Stadt Köln durch die Bürgerinitiative „Mut zu Kultur“ gestoppt und die Sanierungsvariante für das Bühnenquartier durchgesetzt worden ist. Immer wieder wurde bezweifelt, dass damit Geld gespart werden könne, und wurde vorhergesagt, dass alles teurer werden wird. 

Wenn jetzt die Kostensteigerungen diskutiert werden, wird dieses Argument - ein Argument gegen Bürgerbeteiligung - hoffentlich keine große Rolle mehr spielten. Denn die Mehrkosten haben mit der Entscheidung für das Konzept von "Mut zu Kultur" nichts zu tun. Bei allen Varianten sollte die Oper saniert werden. Es ging nur um die Frage, ob das Schauspielhaus abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird. Und die Mehrkosten entstehen bei der Sanierung der Oper, weil sich Probleme zeigen, mit denen man vorher nicht rechnen konnte. Diese Mehrkosten wären also bei allen Varianten entstanden, auch bei denen, die Verwaltung und führende Ratsvertreter wollten.  

Und der „Kostendeckel“ verdeutlicht wieder einmal das Grundproblem Kölner Politik bei Bauvorhaben: nur die Investitionssumme zählt, weil das so schön einfach ist. Denn das kann gut verkauft werden, wenn man kritisiert, dass ein Bauvorhaben mehr Geld „kostet“. Dabei „kostet“ es vielleicht gar nicht mehr, weil es nicht verbraucht wird: dafür gibt es einen Gegenwert, und die Mehrkosten sind vielleicht gerade dafür erforderlich, künftige Kosten zu sparen. Aber das zählt nicht. Und es wird auch nicht unterschieden, worin investiert wird: in Bausubstanz (2 Millionen für das Fundament des Bühnenhauses, Lebensdauer 50 Jahre) oder in Gebäudetechnik (Lebensdauer 15 Jahre, zusätzliche Wartungs- und Betriebskosten).

Und wie üblich ist Geld gleich Geld, ob 2010 oder 2014 ausgegeben. Dabei steigen die Preise für Bauleistungen pro Jahr etwa um 2 %. Wenn man auf dem Kostenniveau von 2010 geplant hat, kann man nicht erwarten, die gleichen Leistungen 2014 zu den damaligen Beträgen zu bekommen, es kostet halt 8% mehr.

Wird also der Kostendeckel deshalb überschritten, weil die Baukosten inzwischen generell gestiegen sind, ist das kein Ergebnis von Missmanagement. Und wird er überschritten, weil sich bei der Sanierung der Oper nicht vorhersehbare zusätzliche Probleme ergeben haben, ist das kein Ergebnis der Entscheidung für die Sanierungsvariante von Mut zu Kultur. Und die Politik verabschiedet sich aus der Verantwortung für die Qualität des Ergebnisses: die Einhaltung des Kostenrahmens scheint vorrangig zu sein. Nicht abgewogen wird, was man dafür bekommt, ob die Abstriche, die man für die Einhaltung des Kostenrahmens macht, politisch vertretbar sind. Es darf sich nicht wiederholen, dass an der falschen Stelle gespart wird, und z. B. Bühnentechnik dann auf Dauer versagt, weil zu gering dimensioniert: mit nur einem statt der erforderlichen zwei Motoren.  

So viel als Versuch eines Beitrags zur „Diskussionskultur“ in Köln.

Burkhardt Krems, 08.12.2014


Nach dem Abstimmungserfolg: Jetzt kommt es auf die richtige Umsetzung an!

Der Erfolg durch den Ratsbeschluss vom 1. März 2011 ist ein Erfolg wider die Tücken und Eigengesetzlichkeiten der politischen Prozesse: eine von vornherein rationale Alternative setzt sich im Endergebnis auf voller Linie durch, obwohl sie darauf verzichtet hat, was im politischen Geschäft alltäglich ist: man fordert mehr als man durchsetzen will im Bewusstsein, dass die andere Seite die Möglichkeit haben muss etwas zu streichen, ihre eigene "Handschrift" zu zeigen, zu beweisen, dass sie mitgestaltet hat.

Bei aller Freude über diesen Erfolg sind die strukturellen Probleme politischer und administrativer Entscheidungsprozesse nicht verschwunden und droht das Übliche: was als große Lösung akzeptiert worden ist wird administrativ in seine Bestandteile zerlegt, zerprüft, "korrigiert" und "verbessert", schlimmstenfalls bis zur Unkenntlichkeit.

Einfallstor dafür könnte das "Kostencontrolling" werden: ein wunderschönes Wort, mangels präziser Definition kann sich dahinter aber alles Mögliche verbergen.

Denn es hat sich im ganzen bisherigen Verfahren gezeigt, dass die Verantwortlichen schon zwischen Ausgaben und Kosten nicht zu unterscheiden vermögen und anscheinend auch nicht unterscheiden wollen: also wird gespart koste es was es wolle? Es werden Ausgaben vermieden zu Lasten künftiger Kosten oder zu Lasten derjenigen, die sich nicht wehren können: die Künstler, die Beschäftigten, die in den neuen Räumlichkeiten ihre Arbeit verrichten müssen und doch auf die eine oder andere "Annehmlichkeit" zu Gunsten der Einsparung von Ausgaben werden verzichten können, auch wenn dadurch Reibungsverluste entstehen, wertvolle Arbeitszeit verloren geht (die kostet ja nichts, sie ist eh bezahlt - "Eh-da-Kosten") und Aufmerksamkeit und Konzentration auf ihre eigentliche Aufgabe leiden.

Es ist also wichtig, darauf zu achten, dass dieses Kostencontrolling als sinnvolles Instrument ausgestaltet, seinerseits in seiner Funktion kontinuierlich begleitet und überprüft und personell richtig ausgestattet wird: erfüllt es wirklich seine Funktion, ein Optimum zu erreichen zwischen funktionalen Anforderungen und dem Ressourcenverbrauch in ganzheitlicher und langfristiger Perspektive? Die deutsche Verwaltung ist nicht dafür bekannt, dass sie dieses Kunststück problemlos bewältigt. Es wäre Köln zu wünschen, hier ein positives Gegenbeispiel zu liefern, aufbauend auf durchaus vorhandenen Erfahrungen etwa beim Bau des Museumskomplexes.

Es bleiben die Probleme des Rechnungswesens der Stadt Köln, gerade beim Umgang mit Kultur: wann werden sie angepackt?

Burkhardt Krems, 02.03.2011

Falsche Rechnung mit Langfristfolgen: zur Diskussion um die Kosten der Neugestaltung

Es geht um Zukunftsinvestitionen mit Langfristwirkung für den Haushalt der Stadt Köln. Grund genug für sorgfältiges Haushalten.

Bei den früheren Planungen wurde mit Berechnungen gearbeitet, die eine Genauigkeit von +/- 20 % aufwiesen. Insoweit ist man mit Variante 6 schon wesentlich weiter: die Investitionskosten sind durch die Machbarkeitsstudie solide ermittelt.

In der Diskussion gibt es das Problem, dass von Kosten geredet wird, man aber Ausgaben meint, Investitionssummen, und man die Kosten, d. h. die finanziellen Belastungen für die kommenden Jahrzehnte, gar nicht kennt. Es ist ein großer Unterschied, ob man 50 Millionen in ein Gebäude investiert, das mindestens 50 Jahre lang nutzbar ist, oder in eine technische Ausstattung, die vielleicht schon nach 10 Jahren erneuert werden muss: das gleiche Investitionsvolumen führt bei technischer Ausstattung mit einer Lebensdauer von 10 Jahren grob gerechnet zu fünfmal höheren Kosten wie bei einem Bauwerk.

Vergleicht man Investitionssummen, vergleicht man Äpfel mit Birnen.

Bisherige Vergleiche von Investitionssummen sind also nur als grobe Anhaltspunkte verwendbar, denn die Konsequenzen über Jahrzehnte hinweg im Haushalt der Stadt Köln sind nicht absehbar. Eine sinnvolle Messgröße dafür der jährliche Betriebskostenzuschuss der Bühnen.

Betrachtet man den Betriebskostenzuschuss der verschiedenen Varianten, zeigt sich, dass die Variante 6, die wir der Bürgerinitiative verdanken, in den kommenden Jahrzehnten jedes Jahr etwa 6 Millionen € spart, das summiert sich über die Zeit auf mehr als 100 Millionen €.

Wir haben also systematische Fehler im Entscheidungsverfahren. Wir brauchen eine Überprüfung des Rechnungswesens der Stadt Köln, damit es die Politik über die wirtschaftlichen Folgen von Entscheidungen zutreffend informiert und nicht mit falschen Zahlen zu Fehlentscheidungen veranlasst, die noch unsere Enkelkinder belasten.

Zu den systematischen Fehlern gehört auch eine seltsame Kostenart: "verlorene Kosten" aus früheren Planungen, die der Sanierungsvariante der Bürgerinitiative zugerechnet werden, von denen die Stadt selbst sagt, dass sie keinen Wert mehr haben. Solche Rechnungen lassen Verwaltungsvorschläge schöner erscheinen als sie waren und Alternativvorschläge teurer aussehen als sie sind.

Und das hat sogar Langfristwirkung: wenn man den Haushalt der Bühnen der Stadt Köln mit den Kosten der Fehlplanungen früherer Jahre belastet, zahlen sie noch Jahrzehnte lang anteilig für Zins und Tilgung dieser "verlorenen" Kosten. Kosten, für die sie nichts können, und von denen sie nichts haben.

Deshalb ist zu fordern:

  • ein Ende der Rechenakrobatik
  • Berechnungen nach anerkannten methodischen Standards
  • eine Überprüfung des Rechnungswesens der Stadt Köln, damit es die Politik kompetent unterstützt bei der Einschätzung der langfristigen wirtschaftlichen Folgen von Entscheidungen.
Burkhardt Krems, 17.12.2010

Nach dem Ratsbeschluss vom 7. Oktober 2010

Von der Oper ins Casino - oder lieber umgekehrt?
Neues zur Planung für die Bühnen der "Kulturstadt Köln"

Der Rat hat entschieden und doch nicht entschieden: eigentlich soll die Neugestaltung des Opernquartiers (richtiger: des Bühnenensembles für Oper, Theater und Tanz) nach der Variante 6 erfolgen, die wir dem Bürgerengagement verdanken, aber wesentliche Teile bleiben im Ungewissen, insbesondere Studiobühne, Kinderoper und Opernterrassen. Besonders gravierend: für die Opernterrassen soll eine kommerzielle Nutzung geprüft werden. Lukrativ für die Stadt wäre zum Beispiel ein Spielcasino an dieser Stelle: das spülte ordentlich Einnahmen in die Kassen. Ob das überlegt wird? Wie sollte sonst eine "rentierliche Nutzung" aussehen?

Dabei ist nach den Berechnungen der Stadt die Variante 6 mit Baukosten von 253 Millionen Euro schon um 36 Millionen Euro günstiger, als die 2009 beschlossene Variante 2, deren Umsetzung in vollem Gange wäre, hätte die Bürgerinitiative "Mut zu Kultur" sie nicht gestoppt. Bei den Betriebskosten spart Variante 6 jedes Jahr knapp 6 Millionen Euro, macht auf Dauer mehr als 100 Millionen Euro, die die Stadt weniger für die Bühnen aufbringen muss, bei gleichen oder sogar besseren künstlerischen Möglichkeiten.

Dass dieses bürgerschaftliche Engagement erst eine bessere und kostengünstigere Lösung ermöglicht hat, kommt im Ratsbeschluss nicht zum Ausdruck: Politik ist in Köln eher ein geschlossenes System, in das Engagement der Bürger nicht hineinpasst, es sei denn, um die Politik zu unterstützen und Lücken zu füllen. So möchte der Ratsbeschluss denn auch die Initiative "Mut zu Kultur" in diesem Sinne einbinden: um "Fundraising" zu betreiben, siehe Nr. 8 des Ratsbeschlusses.

Links

Burkhardt Krems, 08.10.2010

Unbelehrbar: Stadt rechnet weiter mit "verlorenen Kosten"

Auch nach dem Ratsbeschluss und allen Hinweisen in den vergangenen 2 Monaten kalkuliert die Verwaltung der Stadt Köln die Sanierung weiter mit "verlorenen Kosten" früherer Planungen, über die gar nicht mehr entschieden werden kann, siehe im Internetauftritt der Stadt Köln, Stand 7.11.2010. Variante 6 wird so 11 Millionen Euro teurer gerechnet. Das wirkt sich auch langfristig aus, weil diese Kosten über die jährlichen Betriebskostenzuschüsse abbezahlt werden müssen: sie enthalten Zinsen und Tilgung für die von der Stadt errechneten Baukosten. Nicht nur die Baukosten werden aufgestockt, die Bühnen werden sich auch in kommenden Jahrzehnten noch die Kosten vorrechnen lassen müssen, für die sie nichts können: Planungen, die die Politik zu verantworten hat und die keine Werte geschaffen haben.

Nach der Logik der Stadtverwaltung würde selbst die "Null-Variante": Oper und Schauspiel werden abgeschafft, "Kosten" von mehr als 11 Millionen Euro verursachen, nämlich jene "verlorenen Planungskosten" einschließlich Machbarkeitsstudie(n).

Burkhardt Krems, 08.10.2010
(Mehr zur Frage einer methodisch korrekten Kostenberechnung)


Neue Planungsgrundlagen ohne verlorene Kosten, aber mit neuen Fehlern? (22.09.2010, aktualisiert 24.09.2010)

Es tut sich etwas in Sachen Planung: die Verwaltung hat neue Berechnungen vorgelegt, die einige Probleme der bisherigen Kalkulation vielleicht beheben, dafür aber neue schaffen. Quellen siehe unten.

Einige wichtige Punkte dieser "Finanzwirtschaftliche(n) Analyse der Varianten 6 und 7":

  • Die bisherigen Planungskosten werden im Jahr 2010 "abgeschrieben", d. h. im bilanziellen  Jahresergebnis der Bühnen 2009/2010 berücksichtigt, anscheinend nicht mehr als "Kosten" der Sanierungsvarianten. Aufgeführt sind nur noch "Verwendbare Planungskosten bisheriger Projekte" mit 485.000 €.
  • Und es wurde eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der Varianten 6 und 7 nach der Kapitalwertmethode durchgeführt - einer für diese Zwecke anerkannten Methode. Die Darstellung berücksichtigt den Zeitraum von 40 Jahren (!), nur
    • methodisch falsch ist es, die Darlehens-Ein- und Auszahlungen aufzunehmen: solche Aspekte werden gerade durch die Abzinsung aller Zahlungen auf den Zeitwert berücksichtigt. Hier ist man vielleicht dem Irrtum erlegen, mit diesem Verfahren die "Kosten" zu ermitteln: das ist nicht der Zweck des Verfahrens. Bei einer nicht-rentierlichen Investition geht es um die Ermittlung des negativen Kapitalwertes: die Variante ist am günstigsten, die den geringsten negativen Kapitalwert hat.
    • Und es folgt ein weiterer Grundsatzfehler: es werden die zu zahlenden Darlehenszinsen mit dem von der Kämmerei für langfristige Investitionen vorgegebenen Zinssatz von 4,5% angesetzt, die Abzinsung (Diskontierung) aller Ein- und Auszahlungen aber erfolgt mit 2% - dem Zinssatz "für  eine  langjährige,  sichere  Anlage". Einen solchen Zinssatz verwendet man, wenn man mit Eigenkapital baut. Ansonsten ist der Zinssatz zu verwenden, mit dem man seine Investitionen fremdfinanziert. Denn wenn man nicht heute, sondern erst in 5 Jahren investiert, spart man 5 Jahre lang Kreditzinsen in eben dieser Höhe.

      Alle diskontierten Werte sind also mit dem falschen Zinssatz errechnet.
    • Zu Recht hat man weitere Investitionen im gesamten Zeitraum von 40 Jahren berücksichtigt, denn die Lebensdauer beträgt nach der Ratsvorlage, Anlage 2 S. 11:
      •  7,5 Jahre für die Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände,
      • 15 Jahre für die Außenanlagen und die Sanierung des Orchesterproberaumes,
      • 20 Jahre für die betriebstechnischen Maschinen und Anlagen, 
      • 25 Jahre für die Bauleistungen im Produktionszentrum,
    • Allerdings ist fraglich, ob der Zeitraum von 40 Jahren wirklich sinnvoll ist: gerade die Kosten der technischen Ausstattungen lassen sich für diesen Zeitraum nicht sicher prognostizieren, so dass der lange Zeitraum von 40 Jahren lediglich die für die ersten 15 bis 20 Jahren bestehende Unterschiede abgezinst wiederholt. Und für einen so langen Zeitraum ist auch fraglich, welcher Diskontsatz die Entwicklung realistisch abbildet.

Es sieht so aus, als wenn sich auch diese Kalkulation im Dickicht der Rechnungssysteme verfangen hat - sie konsequent zu handhaben ist in der Tat nicht ganz einfach: Wirtschaftsplan mit Erfolgs- und Vermögensplan (§ 13 der Betriebssatzung), Betriebskostenzuschuss und Haushaltsplan der Stadt Köln, Liquiditätsplanung usw. sind jeweils entsprechend ihrer unterschiedlichen Funktionen mit Daten zu füllen, die aus den gleichen Lebenssachverhalten entstehen - und dann ist da noch die Investitionsrechnung, die z. T. wieder andere Daten benötigt oder eine andere Auswahl, weil sie nur in die Zukunft schaut, und in der Vergangenheit entstandene Auszahlungen oder Kosten, die im Wirtschaftsplan, in einer Bilanz usw. zu berücksichtigen sein mögen, ausblendet: sie sind nicht entscheidungsrelevant, weil nicht mehr beeinflussbar.

Es bleibt festzuhalten,

  • dass auch die neuen Rechenergebnisse nicht verlässlich sind,
  • und weiterhin nicht mehr beeinflussbare Kosten als Gegenstand der Ratsentscheidung aufgeführt sind.

Die Entscheidung des Rates kann nur noch zukünftige Kosten beeinflussen. "Bisherige Planungskosten" sind ebenso wie die Kosten der Machbarkeitsstudie Vergangenheit. Das muss dem Rat gesagt werden, will er eine informierte Entscheidung treffen. Denn es geht nicht um die Frage, was im Wirtschaftsplan der Bühnen der Stadt Köln auszuweisen und was dabei entsprechend den gesetzlichen Regelungen als "Anschaffungskosten" anzusetzen ist.

Allerdings scheint in der Tendenz klar, was bereits früher ausgeführt wurde:

  • Die Sanierungsvariante 6 ist im Vergleich zur früheren Neubauvariante auch im langfristigen Vergleich kostengünstiger (und sie hat viele qualitative Vorteile)
  • die Langfristbetrachtung verdeutlicht den Kostenvorteil, der sich jedes Jahr erneut auswirkt, in der Summe also sehr erheblich für den Haushalt der Stadt ist.

Das sei hier als erste Ergebnisse einer Überprüfung der neuen Berechnungen mitgeteilt. Über weitere Ergebnisse wird an dieser Stelle berichtet werden.

Burkhardt Krems, 22./24.09.2010

Link zu den Dokumenten

Hinweis zur Quellenlage

Es handelt sich lt. Deckblatt um "Anlage 2 zur Beschlussvorlage „Sanierung des Opernhauses, des Schauspielhauses und der Opernterrassen am Offenbachplatz“. Finanzwirtschaftliche Analyse der Varianten 6 und 7. Erstellt von: Kremer – Hamböker – Boddenberg Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Köln", aufgeteilt auf 4 Dokumente, jeweils undatiert und mit Ausnahme des Deckblattes ohne Angabe des Verfassers und Verantwortlichen. Die Erstelldaten der Dateien ergeben das Datum 13.09.2010 bzw. für die Analyse der Variante 6 (Anlage 2-2) bereits den 04.08.2010.


Planung mit "verlorenen Kosten"? (17.09.2010)

Kölner Verwaltung rechnet falsch und gefährdet die zeitgerechte Realisierung

Die Stadt Köln plant die Neugestaltung des Opernquartiers mit Opern- und Schauspielhaus, beide vom selben Architekten, Wilhelm Riphahn, entworfen (1957 bzw. 1962 fertig gestellt) und denkmalgeschützt. Die vorhandenen Gebäude genügen schon dem Brandschutz nicht mehr, erst recht nicht anderen Anforderungen an Statik, Bühnentechnik, Akustik usw.

Rund 10 Millionen Euro hat man bereits für die Planungen aufgewendet, die für das Theater den Abriss und einen Neubau vorsahen, der das alte Opernhaus überragen und in den Schatten stellen würde. Dann trat eine Bürgerinitiative auf den Plan, unterstützt von der gefeierten Intendantin des Theaters, Karin Beier, kritisierte die hohen Kosten und die Zerstörung des denkmalgeschützten Ensembles aus Oper und Theater und forderte statt dessen die Sanierung des Theaters, die zudem wesentlich kostengünstiger sei. Ein Bürgerbegehren war erfolgreich, der Rat übernahm die Forderungen und machte so den Bürgerentscheid überflüssig.

Die Konkretisierung der Forderungen ergab zwei "Sanierungsvarianten", mit Nr. 6 und 7 bezeichnet, die die Verwaltung der ursprünglichen Neubauplanung gegenüberstellte. Wichtig war vor allem der Kostenvergleich: war es richtig, dass die Sanierung "billiger" kommt? Nicht so, wie die Bürgerinitiative es vorgerechnet hatte, denn die Verwaltung der Stadt Köln rechnete in die Sanierungsvarianten auch etwa 10 Millionen Euro "verlorene Kosten" hinein: die bereits entstandenen Kosten für die bisherige Planung. So wurden die Varianten 6 und 7 entsprechend teurer. Und die Kosten einer Machbarkeitsstudie von 1,3 Mio. Euro wurden diesen Varianten auch gleich aufgebürdet, siehe den Alternativenvergleich der Verwaltung vom 25.08.2010.

Dabei kann man schon bei Wikipedia nachlesen, dass "verlorene Kosten", üblicherweise als "sunk costs" bezeichnet, nicht berücksichtigt werden dürfen: sie können durch eine Entscheidung nicht mehr beeinflusst werden. Sie als Vor- oder Nachteil einer der Alternativen zu werten ist ein Verstoß gegen die Regeln der Logik: gleich wie man entscheidet, an diesen Kosten ändert sich nichts. Bei Investitionen - wie hier - ist es ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, einer rechtsverbindlichen Vorgabe auch für die Kommunen.

Macht nichts: obwohl darauf aufmerksam gemacht, enthält auch die Vorlage für die endgültige Entscheidung des Kölner Stadtrates diese Berechnung (Zugang zur Ratsvorlage). Damit blamiert sich die Kölner Verwaltung nicht nur, sie gefährdet auch das Vorhaben: eine Entscheidung auf objektiv falscher Datengrundlage, die auch noch das Gebot der Wirtschaftlichkeit verletzt, könnte angefochten oder beanstandet werden, was das Vorhaben weiter verzögert. Und darin sind sich alle Seiten einig: es muss jetzt vorangehen, Oper und Theater brauchen Planungssicherheit!

Burkhardt Krems, 17.09.2010

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