Glossar (als "Sandkasten")
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Agentur (2011-09-20)
Kirste, Stephan (2011): Das System der Europäischen Agenturen - Erläutert am Beispiel des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) -. In: Verwaltungsarchiv 102 (2011), Heft 2, S. 268-284.
Europäische Agenturen sind (in Anlehnung an die Ausführungen S. 271): "Juristische Personen des Unionsrechts, die auf der Grundlage einer mehr oder weniger stark ausgeprägten Unabhängigkeit und einer dualen Binnenstruktur, die zumindest aus einem Kollegial- und einem monokratischen Organ besteht, bestimmte 'V'erwaltungsaufgaben unter der Aufsicht der Hauptorgane der Union ausführen."
Am Beispiel des EIT lässt sich die relative Unabhängigkeit verdeutlichen (übernommen von Kirste 2011: 269): Das EIT legt "bis 2011 und anschließend alle 7 Jahre eine 'strategische Innovationsagenda' (SIA) vor, die die Festlegung der hauptsächlichen Arbeitsfelder, deren Bewertung im Hinblick auf ihre Innovationspotentiale und eine Schätzung des Finanzbedarfs enthält. Diesen Entwurf schlägt die Kommission Rat und Parlament zur Annahme ... vor ... Auf seiner Grundlage erstellt das EIT ein dreijähriges Arbeitsprogramm, das den Haupt- und Nebenorganen der Union zur Information (sic! B. K.) vorgelegt wird. Die konkrete Umsetzung der SIA ist also in die Verantwortung des EIT gestellt. (Hervorhebung ergänzt)
Siehe dort zu den verschiedenen Typen und weiteren Aspekten der Verwendung dieser Agenturen im Rechts- und Verwaltungssystem der Union.
Akteur
jemand (eine Organisation, ein Mitglied einer Organisation, eine Gruppe, ggf. auch ein Netzwerk), der entweder selbst Entscheidungen treffen kann oder auf Entscheidungen Einfluss zu nehmen versucht. Mit der Absicht der Einflussnahme unterscheidet sich der Akteur vom "Betroffenen", dessen Situation zwar durch die Entscheidungen und Entwicklungen beeinflusst wird, der u. U. aber nicht versucht, darauf selbst Einfluss zu nehmen. Akteur kann auch sein, wer nicht betroffen ist, sich aber dennoch angagiert, "einmischt", z. B. im allgemeinen / öffentlichen Interesse, aus politischer, ethischer, religiöser Überzeugung (siehe Arten von Stakeholdern in olev.de).
aktiv / proaktiv / reaktiv
aktiv
tätig, tatkräftig, im Unterschied zu reaktiv: mit der Absicht, die Entwicklung bewusst zu beeinflussen, die Führung, die Initiative zu übernehmen, Mängel/Fehlentwicklungen zu vermeiden statt (reaktiv) Mängel erst wenn sie aufgetreten sind zu beheben. (Quelle: olev.de)
proaktiv
frühzeitiges und differenziertes Vorbereiten auf mindestens zwei unterschiedliche Umweltkonstellationen oder bewusstes Gestalten ausgewählter strategischer Tatbestände in eine Richtung (Initiativaktivität) (nach Ch. Scholz, Personalmanagement, 5. Aufl., 2000, S. 89). Proaktives Verhalten ist also noch systematischer und - sachlich und zeitlich - vorausschauender als aktives Verhalten. Auslöser proaktiver Managementaktivitäten können auch absehbare Entwicklungen sein, z. B. Klimawandel, demografische Entwicklung. (Quelle: olev.de)
reaktiv
Handeln erst/nur auf Anstoß von außen, aufgrund von Fehlern, Mängeln, Forderungen, mit der Tendenz, nur die unmittelbar erkennbaren und aktuell wichtigen Probleme zu lösen, im Gegensatz zu aktivem oder proaktivem Handeln. "Handeln, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist."
Aktivitätsniveaus
Das Verhalten gegenüber der Umwelt (im weitesten Sinne: natürliche, soziale, politische Umwelt) kann grob in folgende Aktivätsniveaus eingeteilt werden (mehr jeweils zu den genannten Stichwörtern):
Siehe auch Akteur, Betroffener, Stakeholder, Shareholder
Betroffene(r)
jemand, bei dem Auswirkungen von Entscheidungen und Entwicklungen eintreten. Die Kennzeichnung als Betroffene(r) lässt offen, wie diejenige/derjenige dazu steht und ob sie/er ggf. darauf reagiert: durch Versuch der Einflussnahme auf die Entwicklung (aktiv) oder durch angepasstes Verhalten (reaktiv), im Extremfall: Verzicht auf Aktivitäten, Investitionen, Wegzug.
emergent
"gewachsen", entstanden als Ergebnis von Entwicklungen, ohne selbst gewollt, geplant, bewusst herbeigeführt zu sein, "gewachsen" wie z. B. Organisationskultur, Tradition, implizite (nicht ausdrücklich formulierte) Entscheidungsregeln. Es handelt sich um genuin soziale Phänomene, die erst dadurch entstehen und bedeutsam werden, dass sich übereinstimmende Vorstellungen und/oder Verhaltensweisen bei einer größeren Zahl von Organisationsmitgliedern entwickeln bzw. vorhanden sind. Gegensatz: intendiert, (positiv) gesetzt, bewusst gestaltet.
Wichtig deshalb, weil die Diskussion in der Regel die Welt als Ergebnis von bewussten Entscheidungen interpretiert und damit Gestaltungsspielräume unterstellt, die faktisch nicht vorhanden sind, bzw. Gestaltungsprobleme nicht erkennt: emergente Phänomene wie Organisationskultur lassen sich nicht mit einfachen Mitteln gestalten und verändern.
Querverweise: Organisationskultur, Governance
Netzwerk
ein Gefüge von Beziehungen ohne feste organisatorische Struktur, ohne zentrale Steuerung und Hierarchie. Die Verbindung zwischen den Beteiligten beruht auf gemeinsamen Interessen und/oder gewissen Kommunikationsregeln und/oder Regeln für den Austausch von Leistungen. Es muss keine feste oder auch nur definierte Mitgliedschaft bestehen. Der informelle Charakter des Netzwerkes ist eine besondere Stärke, kann aber auch ihre Schwäche sein. Positive Beispiele sind die Netzwerke, die durch Nutzung des Internets wichtige Entwicklungen geleistet haben: das Betriebssystem Linux und andere Open Source Software, Wikipedia. Netzwerke haben auch politische Bedeutung, wie sich im US-Präsidentschaftswahlkampf 2008 gezeigt hat, usw.
Shareholder
Anteilseigner, Miteigentümer, Aktionär(e). Shareholder sind eine Untergruppe der Stakeholder, Betroffene und oft besonders wichtige Akteure, die ein Spannungsverhältnis zwischen ihren Eigentümerinteressen und den Belangen einer nachhaltigen Entwicklung sehen können. Bei TQM , z. B. nach dem EFQM-Modell, ist Managementaufgabe der Ausgleich zwischen Eigentümerinteressen und Nachhaltigkeit.
Stakeholder
jemand, der als Gruppe oder Individuum ein wie immer geartetes legales Interesse an der Institution / der Unternehmung / der Region usw. hat, unabhängig davon, ob die Rechtsordnung ihm Rechte für die Wahrnehmung dieser Interessen zubilligt; Betroffener, Beteiligter, Interessenträger, -vertreter, -gruppe. Der Begriff differenziert nicht nach dem Aktivitätsniveau, oft wird jedoch eher der "aktive Betroffene" gemeint sein.
Stakeholder nehmen nicht nur eigene, sondern u. U. auch fremde bzw. allgemeine / öffentliche Interessen wahr, z. B. Umwelt-, soziale, kulturelle Interessen. Das ist besonders relevant für die öffentliche Verwaltung: diese Interessen betreffen dann nicht - wie bei privaten Unternehmen - Nebenfolgen der Tätigkeit, sondern das "Sachziel", die Hauptaufgabe / den öffentlichen Auftrag. Bei Planungen kann es je nach Planungshorizont sein, dass Stakeholder derzeit noch nicht existieren oder sich nicht als Stakeholder verstehen: dann stellt sich die Frage, wie die künftigen Belange in heutigen Planungen berücksichtigt werden sollen.
Stakeholder nach Betroffenheit und Aktivität | | | aktiv |
|---|
| | | ja | nein |
eigene Interessen betroffen
| ja | 1. Aktive Stakeholder
Betroffen und aktiv: individuelle / kollektive Vertretung eigener Interessen | 2. Stille Stakeholder ("schweigende Mehrheit")
Betroffen aber passiv
|
| nein | 3. Stakeholder-Vertreter
Nicht betroffen aktiv: - Uneigennützig (Sympathisant / NGO)
- Professionelle Vertretung
(einschl. Lobbyisten)
| 4. Keine Stakeholder
Nicht betroffen nicht aktiv |
| Stakeholder-Portfolioanalyse - © Krems - olev.de - Version 2.0 - 2009-03-14 |
Mehr, z. B. weiteren Arten von Stakeholdern, in olev.de.
Trade-off
Zielkonflikt - Ausmaß, zu dem Maßnahmen zu Gunsten eines Ziels andere Ziel beeinträchtigen. Wirtschaftswissenschaftliche Bezeichnung für dieses Spannungsverhältnis, z. B. im Verhältnis von Effizienz (der Gütererzeugung) und "Gerechtigkeit" (Verteilungsgerechtigkeit):
adrian ritz evaluationskompetenz
Handbuch Kompetenzmanagement
... Andreas Lienhard, Adrian Ritz, Reto Steiner und Andreas Ladner, Bern 2005, S. 47
Platzhalter
Platzhalter für Begriff, Definition und Erläuterungen
Fortbildung: Kennzahlen / Vorgaben für Umfang der Fortbildung, Relevanz, Fortbildungscontrolling?
http://www.vum.nomos.de/fileadmin/vum/doc/Aufsatz_VM_11_06.pdf
http://www.vum.nomos.de/fileadmin/vum/doc/Aufsatz_VM_12_01.pdf
http://www.vum.nomos.de/fileadmin/vum/doc/Aufsatz_VM_11_04.pdf
Verwaltungsethik:
http://www.vum.nomos.de/fileadmin/vum/doc/Aufsatz_VM_11_03.pdf
Evaluierung des neuen Haushalts- und Rechnungswesens
http://www.staedtetag.de/imperia/md/content/schwerpunkte/fachinfos/2011/4.pdf
Isabella Proeller/Gerhard Hammerschmid/Christoph Reichard/Manfred Röber
Verwaltungsführung in der deutschen Bundes- und Landesverwaltung. VM 2011/2
Moderne Verwaltungsführung befindet sich im Umbruch.
Angesichts der aktuellen Finanzsituation der öffentlichen Hand lastet
ein starker Konsolidierungsdruck auf den Verantwortlichen. Daher spielen
Reformen in der öffentlichen Verwaltung nach wie vor eine wichtige
Rolle. Doch wo sehen Führungskräfte selbst Ansatzpunkte für Reformen und
wie beurteilen sie die bisherigen Ergebnisse? Wo liegen ihrer Ansicht
nach gegenwärtige Stärken und Schwächen der öffentlichen Verwaltung? Was
sind für sie die größten Herausforderungen in naher Zukunft? – Eine
Führungskräftebefragung in deutschen Bundes- und Landesministerien ging
diesen Fragen nach.
http://www.wiso.uni-hamburg.de/fileadmin/bwl/oeffentlichewirtschaft/management/WK_OEBWL/Aktuelles/2011/WKOEBWL_Herbsttagung_2011/WKOE_Hamburg_2011_Hammerschmid.pdf
John Philipp Siegel
Begrenzte
Rationalität, evolutionäre Anpassung und Fähigkeiten der Verwaltung:
Überlegungen zum strategischen Veränderungsmanagement
2010 | Heft 4, S.
http://www.vum.nomos.de/fileadmin/vum/doc/Aufsatz_VM_10_04.pdf
Gabriele Buchholz/Andreas Lasar
Entwicklung der ergebnisorientierten Steuerung in der Kommunalverwaltung
Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für
Verwaltungsmanagement (KGSt) und die Bundesvereinigung der kommunalen
Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund
und Deutscher Landkreistag) haben im Frühsommer 2010 eine bundesweite
Umfrage unter den Kommunen zum Stand der Einführung des neuen kommunalen
Haushalts- und Rechnungswesens durchgeführt. Ein Fragenbereich zielte
darauf ab, den Entwicklungsstand der im Rahmen der Reform des Haushalts-
und Rechnungswesens vorgesehenen Einführung der ergebnisorientierten
Steuerung festzustellen. Ausgehend von einer Darstellung der Ziele und
des Inhaltes der Reform des Haushalts- und Rechnungswesens werden auf
der Grundlage der Ergebnisse der KGSt-Umfrage die gegenwärtige Umsetzung
der ergebnisorientierten Steuerung dargestellt, Umsetzungsprobleme
beleuchtet und Handlungsempfehlungen abgeleitet.
Umsatzsteuer für Bildungsanbieter, auch wenn es sich um HöDs handelt?
Heinrich Reinermann
Gegen Selbstvergessenheit im öffentlichen Dienst. VM 2012,58-63
http://www.vum.nomos.de/fileadmin/vum/doc/Aufsatz_VM_12_02.pdf
Seitdem im Gefolge der Staatsverschuldungskrise im Euro-Raum die
politische Kontrolle „der Märkte“ die Schlagzeilen beherrscht und nicht
deren wohlfahrtssteigernde Funktion, haben es Managementkonzepte für den
öffentlichen Dienst noch schwerer als sonst. Sie werden mit
neoliberalem Gedankengut identifiziert und oft vorschnell als für das
Handeln in Staat und öffentlicher Verwaltungsystemfremd abgetan. Dagegen
wird hier vertreten, dass Management ein durchaus anpassungsfähiges
Konzept für die Führung von Institutionen aller Art ist und dass ein
richtig verstandenes Management auch für den öffentlichen Sektor
unverzichtbar ist.
Joachim Romers/Petra Müller
Informativere Bemerkungen – transparenterer Bundeshaushal. VM 2012, 64-74
Haushaltstransparenz ist eine wesentliche
Voraussetzung für eine wirksame demokratische Kontrolle des
Regierungshandelns: Parlament und Öffentlichkeit sind auf umfassende,
systematische und verständliche Informationen angewiesen, um sich ein
Bild von Planung und Vollzug des Bundeshaushaltes machen zu können. Die
Feingliederung des Bundeshaushaltsplans trägt dazu bei, dass die
parlamentarische und öffentliche Kontrolle sich bislang stark auf
Einzelaspekte konzentrieren und Zusammenhänge leicht aus dem Blick
geraten können. Von den Rechnungshöfen wird vielfach gefordert, zu
höherer Haushaltstransparenz beizutragen. Der Beitrag stellt dar, wie
der Bundesrechnungshof diese Anforderung aufgegriffen hat. Seine
jährlichen Berichte, die „Bemerkungen zur Haushalts- und
Wirtschaftsführung“ sind gemäß Artikel 114 Grundgesetz Grundlage für die
Entlastung der Regierung. Seit dem Jahr 2011 rücken eine neue Struktur
sowie die Ergänzung um „Einzelplanbemerkungen“ längerfristige
Entwicklungen, strukturelle Probleme und mögliche Haushaltsrisiken in
den Einzelplänen stärker in das Blickfeld. Die Einzelplanbemerkungen
veranschaulichen zugleich den Kontext, in dem die in den Bemerkungen
veröffentlichten Einzelergebnisse stehen.
Friedrich W. Bolay
Ist die Neue Verwaltungssteuerung in Hessen gescheitert? VM 2012, 17-20
Viele meinen, dass die Phase des „New Public
Management“ zu Ende geht. Die Neue Verwaltungssteuerung in Hessen war
der umfassendste und grundsätzlichste Reformversuch einer
Landesverwaltung in Deutschland. Die Entwicklung in Hessen nach Roland
Koch bestätigt die – je nach Standpunkt – Hoffnung oder Befürchtung des
Endes der Reform. Der Artikel stellt Ziele und Sinn der tragenden
Reformelemente wie etwa Bilanz und kaufmännische Buchführung,
Kosten-Leistungsrechnung und Controlling oder den Produkthaushalt kurz
dar. Die selbst gesetzten Ziele sind Maßstab für den Erfolg oder das
Scheitern. Er beschreibt aktuelle Entwicklungen des Rückbaus, die das
Erreichen der Reformziele in Frage stellen. Die Frage ist wie immer nach
Reformen, was bleibt und was kommt danach? VM 2012 / 1 / 17-20, 20: "Kürzen und Konsolidieren ist notwendig, kann aber nur im Rahmen einer wirkungsorientierten Verwaltungssteuerung nachhaltig sein."
Quellen
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