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Baumschutz ohne Prüfung, Gebühren für den Haushalt statt den Umweltschutz



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Baumschutz ohne Prüfung, Gebühren für den Haushalt statt den Umweltschutz, und Folgeschäden in Millionenhöhe

Ein kleiner Park in Rodenkirchen, mit Bäumen, die  laut Bebauungsplan zu erhalten sind, um den historisch gewachsenen Kernbereich von Rodenkirchen zu bewahren, ist verschwunden: nach und nach wurden die Bäume gefällt, mit Genehmigung: erstaunlicherweise wurden sie alle nacheinander krank. Im Umweltamt waren 2 Mitarbeiter zuständig für die Anträge auf Fällung von Bäumen im gesamten Stadtgebiet. Da wurden keine Gutachten verlangt und keine Kontrollen vor Ort durchgeführt. Auch nicht nachträglich, ob die vorgeschriebenen Ersatzpflanzungen vorgenommen worden waren. Man hatte halt nicht genug Personal.

Allerdings erhebt die Stadt Gebühren für diese Anträge: Mehr als 80 €, für jeden weiteren Baum noch einmal weitere 17,50 €. Das sind pro Antrag fast 2 Arbeitsstunden, die der Antragsteller bezahlt, die Stadt aber nicht aufwendet. 

Die Stadt erwirtschaftet so Überschüsse für den allgemeinen Haushalt, statt Gebühren dafür auszugeben, wofür sie bestimmt sind: für den Schutz der Umwelt durch Prüfung der Anträge. Das ist schlicht unzulässig, aber wahrscheinlich nicht nur im Umweltamt gängige Praxis. Denn offensichtlich fehlt es in der Stadt Köln  am Bewusstsein dafür, dass Leistungen und Gegenleistungen in einem angemessenen Verhältnis stehen müssen, was konkret nachzuweisen ist. Und Gebühren dürfen maximal kostendeckend sein, aber nicht zur Finanzierung des Haushalts dienen. - Das alles ist auch ganz gegen Sinn und Zweck des Neuen Kommunalen Finanzmanagements, das gerade die Leistungen mit Aufwand/Kosten in Beziehung setzen will, um mehr Rationalität und Wirtschaftlichkeit zu erreichen.

Inzwischen sind immerhin drei Mitarbeiter im Umweltamt damit beschäftigt. Ob das etwas ändert, bleibe offen. Und der Investor, der - so der Bericht im Kölner Stadt-Anzeiger - durch die Fällung der Bäume die Baugenehmigung erreicht und inzwischen auch schon mit dem Bau begonnen hat, hat ein Problem: mit der Begründung, der Bebauungsplan sei weiterhin gültig, hat das Verwaltungsgericht die Baugenehmigung aufgehoben. Eigentlich einleuchtend, aber nicht für die Stadt Köln?

Schaden in Millionenhöhe? 
So hat die Schlamperei der Stadt gravierende Folgen: einen kleinen Park, den es nicht mehr gibt, statt dessen eine Bauruine. Weil man das nicht tut, was das Gesetz vorgibt. Und möglicherweise kommt es die Stadt auch noch teurer: wenn der Investor erfolgreich Schadensersatz verlangt für sein Vertrauen darauf, dass die Baugenehmigung rechtmäßig ist: das könnte Millionen kosten.  

Burkhardt Krems, 28.08.2015

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