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Digitalisierung Wie der Staat durch Missmanagement seinen Kredit verspielt Am Beispiel Steuerverwaltung - Version 1.1 Alle Welt ist überzeugt, dass die Digitalisierung sein muss und dass sie Vorteile bringt. Überprüft wird das nicht. Dabei schafft die Verwaltung mit der Digitalisierung nur allzu oft sinnlose Hemmnisse mit der Folge, dass sie eigene Ressourcen vergeudet, die wir für Wichtigeres brauchen, und Bürgerinnen und Bürger frustriert werden. Statt Erfolgserlebnisse beim Umgang mit Behörden erleben sie überflüssige AnforderuDigitalisierung als Missmanagementngen, die das Vertrauen in unser Gemeinwesen beeinträchtigen. Dabei ginge es anders. Beispiel Steuerverwaltung. Da wird vorgeschrieben, dass die Daten der Grundstücke digital und auf einem geprüft sicheren Weg eingereicht werden, was zunächst einleuchtet - wenn es nur nicht so aufwändig wäre, ein digitales Zertifikat für ein Mal im Jahr zu bekommen und aktuell zu halten. Dabei geht es einfacher, wie wir alltäglich erleben. Der ganze Geschäftsverkehr kommt ohne aus. Jedenfalls für die normalen Menschen. Da hat der Gesetzgeber sogar vorgeschrieben, dass es einfach geht: der Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung muss nur in Textform erfolgen, obwohl es sich um tausende von Euro handeln könnte. Und schaut man sich um, stellt man erstaunt fest: im Geschäftsverkehr wird das ebenso wenig vorgeschrieben und praktiziert wie zwischen Mieter und Vermieter, dabei geht es dabei oft um größere Beträge als bei der Steuer. Und der Gesetzgeber hat diesen einfachen und bequemen Weg sogar ausdrücklich vorgeschrieben: Oder der Widerspruch gegen einen Mahnbescheid: per einfachem Brief oder Fax möglich, wobei die Mahnbescheide oft erhebliche Beträge betreffen, Für Schriftsätze in Verfahren von weniger als 5.000 € reicht die normale Schriftform, einschließlich Fax (!). Und der Widerspruch gegen einen Mahnbescheid in Höhe von 10.000 € kann auch so einfach eingelegt werden. Warum fordert die Finanzverwaltung diesen Aufwand, den der Gesetzgeber bei all den anderen Gelegenheiten nicht vorschreibt, so ausdrücklich bei Nebenkostenabrechnungen für Mietparteien und dem Widerspruch dagegen (BGB § 556 Abs. 3)? Sind Steuerangelegenheite so ungleich wichtiger, dass es dafür diese Anforderungen braucht? Ein krasser Fall überflüssiger Bürokratisierung! Es geht schlicht um Geld. Und wenn man dabei betrügt, ist das strafbar - in len en. Eine Steuererklärung dagegen, die abgegeben werden muss, um vielleicht 150 € Steuererstattung zu bekommen oder nachzuzahlen, muss digital eingereicht werden? Auch wenn es dabei um kleine Beträge geht – die im Zivilrecht formlos abgewickelt werden können. Und geradezu grotesk war die Erhebung der Daten für die Neuberechnung der Grundsteuer, die digital der Finanzverwaltung übermittelt werden mussten, mit dem entsprechenden Aufwand für die Registrierung und Schaffung eines gesicherten Übermittlungswegs, obwohl genau - und da wird es abstrus – in NRW diese Daten der Finanzverwaltung schon vorlagen und dem Steuerpflichtigen mit diesem Hinweis auch mitgeteilt wurden. Er musste sie also abtippen? Es konnte sein, dass die Daten von 33 Flurstücke eingetragen werden mussten, weil die Eigentümergemeinschaft durch Zusammenlegung dieser Flurstücke gebildet worden war. Obwohl die Finanzverwaltung diese Daten schon hatte - und zusätzliches Unding: es auf diese Einzelheiten gar nicht ankam! Grundregel sollte sein, dass Benutzungskomfort immer mit berücksichtigt wird, wie alle Regeln für die Mensch-Maschine-Kommunikation seit Jahrzehnten (!) vorgeben, und dass alle Anwendungen auf die Erfüllung dieser Anforderung zu testen sind. Die Bürgerinnen und Bürger sollten ein Erfolgserlebnis haben und diese Anwendung gerne verwenden - was auch das Vertrauen in diesen Staat fördert. Nicht nur private Anwender zeigen, dass das möglich ist und – neben internationalen Beispielen etwa in den baltischen Staaten – gibt es auch gute Anwendungen von öffentlichen Stellen im deutschsprachigen Raum, die zeigen, wie so etwas zu verwirklichen ist. Aber es ist leider typisch für Managementversagen in deutschen Verwaltungen: das Managementversagen wird nicht erkannt, weil die Verwaltung ihr eigenes Handeln nicht überprüft – auf Effizienz und Effektivität, Verständlichkeit für die Adressaten, leichten Zugang und Umgang mit den beschriebenen Anforderungen. Eine Grundregel für akzeptables Management wird in vielen öffentlichen Verwaltungen permanent und systematisch verletzt: die Überprüfung des eigenen Verhaltens aus der Sicht des Gegenüber, des Adressaten, der Bürgerinnen und Bürger, der Firmen, Handwerker, anderer öffentliche Stellen, oder sogar Bürgerinnen oder Bürger mit besonderem Schutzbedürfnis, für die besondere Fürsorge zu treffen ist: so sah die Kölner Verwaltung kein Problem darin, dass die Ausstellung eines Sonderparkausweises nach dem Eintritt einer schweren Behinderung acht Monate und mehr dauerte. Burkhardt Krems, 13.08.2024 Populismus: Mindestlohn Verschiedene Parteien nutzen fleißig den Populismus, während sie gleichzeitig andere dafür kritisieren. Beliebtes Thema ist der Mindestlohn als Mittel der Armutsbekämpfung. Nur zeigen Analysen, dass er sich dafür nicht eignet, siehe die Analyse des WWI Kiel: "Vollzeitarbeitnehmer mit niedrigen Stundenverdiensten sind in den allermeisten Fällen nicht armutsgefährdet. Vor Einführung des Mindestlohns waren nur 14 Prozent der Vollzeitarbeitnehmer mit einem Stundenlohn von weniger als 8,50 Euro armutsgefährdet. Grund ist, dass Arbeitnehmer mit niedrigen Stundenverdiensten oft in Haushalten leben, in denen eine weitere Person als Hauptverdiener für ein „armutsfestes“ Haushaltseinkommen sorgt."
Und weiter: "Für Armut ist nicht der individuelle Stundenlohn, sondern das Haushaltseinkommen und die -zusammensetzung maßgebend." Ausführlicher mit Quellennachweisen die Stellungnahme für den Landtag Schleswig-Holstein: https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/umdrucke/01800/umdruck-20-01876.pdf. Macht nichts, denn so ist die Argumentation "gut verkäuflich", weil einleuchtend, selbst wenn sie falsch ist. Also wird sie eifrig weiter verwendet. Das entsprechende Argumentationsmuster wird bei Kinderarmut und Rentenhöhe verwendet. Was wundert es, wenn viele Menschen das Vertrauen in die Politik verlieren, wenn sie bemerken, wie bewusst falsch argumentiert wird? Und Angst vor dem sozialen Abstieg geschürt wird, wo kein Grund dafür ist, sondern das Vertrauen in unser demokratisches Gemeinwesen beschädigt wird? (Dazu bereits Georg Cremer, Armut in Deutschland, 2016, Vorwort, S. 11. Prof. Cremer war u. a. Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes e. V.) Was hilft dagegen? Eine an der Sache orientierte Politik, die weniger kostet, dafür aber mehr bringt für die Problemlagen in unserer Gesellschaft. Denn inzwischen sollten es alle verstanden haben: Geld ist knapp. Es an Stellen auszugeben, wo es wenig bringt, gefährdet den Einsatz der knappen Mittel an anderen, dringend benötigten Stellen, z. B. in der Bildung. Burkhardt Krems, 05.08.2024 Klima-Extremisten missachten Menschenrechte Klimaextremisten behaupten das Recht, die Gesellschaft und Politik zu den von ihnen geforderten Maßnahmen zu zwingen. Denn es gibt nur die eine Wahrheit, und die besitzen sie. Dabei wissen wir seit Sokrates und den modernen Wissenschaften, dass unser Wissen begrenzt ist. Alternative Überlegungen lassen sie aber nicht zu und missachten das Grundrecht aller anderen, entsprechend ihren Vorstellungen zu leben. Merke: das Recht auf freie Meinungsäußerung wird begrenzt durch das Recht auf freie Meinungsäußerung und die allgemeine Handlungsfreiheit aller anderen. Dass die Einschätzung der Weltlage auch anders vorgenommen werden kann, belegen die wissenschaftlich fundierten Darstellungen etwa von Vince Ebert (siehe unten) und Richard Tol: Das Ende ist noch nicht nah Der Klimawandel ist ein Problem, aber nicht die Apokalypse. Die fehlgeleitete Angst vor dem Untergang verursacht Extremismus und eine übertriebene Klimaschutzpolitik. Richard Tol (2023): FAZ 15.08.2023, S. 16. Und Rationalität fehlt allenthalben: indem immer geprüft wird, was die Tonne eingespartes CO2 kostet - ob man für den Einsatz an Ressourcen nicht mehr für das Klima erreichen kann. Jede Verschwendung schadet dem Klima - es wird nicht so viel erreicht wie möglich - und dem Gemeinwohl: für andere öffentliche Anliegen gibt es nicht genug Geld. So die Stadt Köln mit der Verwendung des Passivhaus-Standard für Verwaltungs- und Bildungsbauten. - Aber Klima-Aktivisten handeln, als gäbe es keine Knappheit an Ressourcen. Wir brauchen in Deutschland dringend die Doppik Denn das Haushaltsrecht des Bundes liefert nicht die erforderlichen Informationen, es führt zur Fehlsteuerung. Und international ist Deutschland isoliert und wird immer weiter abgehängt. So Ralph Brinkhaus und Inge Gräßle unter Verweis auf die seit Jahren verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse und die Entwicklung in Europa in einem Gastbeitrag in der Fachzeitschrift Der Neue Kämmerer, September 2023. Wirkungsorientierter Klimaschutz Vince Ebert (2022): Lichtblick statt Blackout. Warum wir beim Weltverbessern neu denken müssen. München. Umfassende wissenschaftsjournalistische Aufarbeitung. Rezensionen. Zusammenfassend und ergänzend der Beitrag in der FAZ:
Tol, Richard (2023): Das Ende ist noch nicht nah. In: FAZ 15.08.2023, S. 16. Die Kölner Verwaltungsreform zieht nach 5 Jahren Bilanz: Sie war erfolgreich, sagen die Verantwortlichen. So ihre Selbstbewertung. Objektive Daten gibt es nicht. Und wie üblich in der Kölner Politik und Verwaltung verwechselt man Meinungen mit Fakten. Mehr ... Digitalisierung, wie sie nicht sein sollte Vom Bürger wird Überflüssiges verlangt, in einer grob fehlerhaften Art und Weise: eine krasse Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, und gerade nicht, was mit Digitalisierung erreicht werden sollte: eine Erleichterung. Siehe dazu die Pressemitteilung zur Klage gegen die Pflicht, nach diesem Verfahren der Finanzverwaltung Daten zu liefern, die sie nicht braucht: sie hat sie schon. Neuer Wind für eine leistungsfähige Verwaltung? Normenkontrollrat fordert nachhaltige Modernisierung der Verwaltung In letzter Zeit sind die Aktivitäten des „Nationalen Normenkontrollrates“ stärker in den Blick geraten, der auch das Thema Verwaltungsmodernisierung einschließlich Digitalisierung aufgreift, siehe den "Monitor Digitale Verwaltung #5" (2021). Zur Qualität der Verwaltung, dem Reformbedarf und den empfohlenen Maßnahmen siehe Der NKR sieht ein grundsätzliches Defizit einerseits, Ansatzpunkt für eine grundlegende Verbesserung andererseits, in der (regelmäßigen) Überprüfung der Verwaltung, einschließlich der Wirksamkeit, wie sie umfassend definiert ist im verwaltungsspezifischen Qualitätsmanagementsystem CAF (Common Assessment Framework). Denn Deutschland belegt nur Platz 19 des „International Civil Service Effectiveness (InCiSE) Index“ 2019 (S. 20). Ziel seiner Vorschläge ist es, "einen systemischen Modernisierungsprozess anzustoßen und in einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu überführen" (S. 13). (S. 2): Im Zentrum der insgesamt zehn Empfehlungen steht ein Dreiklang aus Maßnahmen, die eine Modernisierungsbewegung in Gang setzen, eine stärkere Selbstreflexion der Verwaltung anstoßen, institutionelles Lernen beschleunigen und einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess einleiten sollen: - Audits zur Selbstreflexion und Evaluierung behördlicher Leistungsfähigkeit im Normalbetrieb
- Stresstests zur Bestimmung der Handlungsfähigkeit von Behörden und Behördenverbünden in einer Last- bzw. Krisensituation
- Ein unabhängiger Expertenrat, der Audits und Stresstests begleitet und als kontinuierlicher Mahner in Sachen Staats- und Verwaltungsmodernisierung fungiert.
Burkhardt Krems, 08.07.2021 Frauenquoten: Ungleichbehandlung als Prinzip? Mit demokratischen Grundsätzen vereinbar? Frauenquoten sollen der Gleichberechtigung zum Durchbruch verhelfen. Die Rationalität von Politik lässt sich daran exemplarisch studieren. In einem kommunalen Unternehmen mit 13 % weiblichen Beschäftigten sollen 30 % der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder weiblich sein? Und in Parteien wird auch eine Frauenquote diskutiert, die schrittweise auf 50% steigen soll: ist denn der Frauenanteil in der Mitgliedschaft 50 %? Für die CDU wird er gegenwärtig mit 25 % angegeben. Soll also der Frauenanteil bei Mandatsträgern und Führungspositionen überproportional sein, statt die Mitgliedschaft zu repräsentieren, und auch in kommunalen und anderen öffentlichen Unternehmen sollen Frauen in Führungspositionen überrepräsentiert sein? Mit welcher Berechtigung? Ein Musterbeispiel für die mangelnde Rationalität der Politik, die Prinzipien ohne gesellschaftlichen Zusammenhang verficht. Das richtige Prinzip wäre, die Besetzung dieser Positionen entsprechend dem Geschlechteranteil anzustreben. Nur das kann als Konsequenz aus dem Gleichstellungsgebot des Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz gefordert werden. Zur Situation am Beispiel Köln: der Anteil weiblicher Beschäftigter betrug (Daten des Beteiligungsberichts 2018 für 2016) bei der KVB 19%, StEB 24,5%, der HGK (Geschäftsbericht 2019) nur 13%. Dennoch soll für Vorstand und Aufsichtsrat eine Frauenquote von 30% gelten? Und für eine solche Quote in Parteien stellt sich die Frage, ob das mit den Vorgaben in Art. 21 GG vereinbar ist: "Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen", Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG. Wenn zwingend vorgeschrieben ist, dass Frauen überrepräsentiert sein müssen, entspricht das "demokratischen Grundsätzen"? Burkhardt Krems, 06./14.07.2020 Damit entfiele die paritätische Mitbestimmung, die derzeit zur Dominanz der Arbeitnehmervertreter und mit ihr verbundener Parteien führt, und zur Verletzung des Demokratieprinzips, nach dem die Vertretung der Bürgerschaft den dominierenden Einfluss haben muss. Mehr ... Wahrscheinlich nicht nur in Köln. Denn die Praxis, im Geheimen die lukrativen Posten zu verteilen und auch sonst Politik zu machen, auch gegen den Rat, hat wohl eine jahrzehntelange Tradition in NRW. Da stören dann Vorschriften der Gemeindeordnung wie die Pflicht, den Rat über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung "frühzeitig" - das heißt doch vor allem: vorher! - zu informieren. Das wird einfach ignoriert, am besten entscheidet der Aufsichtsrat anhand von Tischvorlagen, damit sich die Aufsichtsratsmitglieder vorher nicht beraten können. Und die Öffentlichkeit nichts davon erfährt, die sonst stören könnte, wie bei dem geplatzten Börschel-Deal. Auch die Geschäftsführungen und Vorstände spielen da gerne mit. Mehr ... Konsequent rechtswidrig: der Umgang der Stadt Köln mit ihren Unternehmen. So das Ergebnis eines Rechtsgutachtens: https://tinyurl.com/Krems-SWK-und-Rat Dazu die Pressemitteilung: https://tinyurl.com/PM-zu-Krems-SWK-und-Rat Gutachten zur SWK-Führungsstruktur muss veröffentlicht werden Weitere Themen: die Mängel des Beteiligungsmanagements: Entkoppelung der städtischen Unternehmen beenden. Einzelheiten siehe das Schreiben an die Oberbürgermeisterin vom 18.07.2018. Eine Problematik, die es in vielen Städten und Gemeinden gibt. Es geht um nichts anderes als um den Bestand der kommunalen Demokratie, die durch die mangelnde Steuerbarkeit der Unternehmen infrage gestellt wird. Stadtwerke-Affäre: Kölner Bürger fordern Konsequenzen Nachdem das Vorhaben Kölner Spitzenpolitiker, im Handstreich einen hochbezahlten neuen Posten zu schaffen und diesen ohne Ausschreibung an einen zu versorgenden Politiker zu vergeben, am Widerstand der Oberbürgermeisterin gescheitert ist, hat "Köln kann auch anders" eine Unterschriftenaktion gestartet. Mit 8.000 Unterschriften unter einen Einwohnerantrag können die Bewohner dieser Stadt dafür sorgen, dass der Rat sich mit den Konsequenzen aus der Stadtwerke-Affäre befassen muss. Denn weder ist genügend aufgeklärt, noch sind die erforderlichen Konsequenzen gezogen. Antrag und Unterschriftenliste können hier heruntergeladen werden. Damit kann sich jeder an der Aktion beteiligen: Unterschriften sammeln und an die angegebene Adresse zurückschicken. Wer fragt, ob die von geforderten Konsequenzen nicht zu weit gehen, und wie denn die Rechtslage ist, findet hier die Antwort in einer rechtlichen Stellungnahme, die auch die Grundsatzfrage berücksichtigt: wofür sind die stadteigenen Unternehmen eigentlich da, und welche Pflichten haben die Aufsichtsratsmitglieder? Burkhardt Krems, 17.06.2018 Kölscher Klüngel ohne Konsequenzen? Nach dem Skandal in der Bremer Außenstelle des BAMF fordern alle Aufklärung und Konsequenzen. Nach dem Skandal um die Schaffung eines Geschäftsführerpostens bei den Stadtwerken und die sofortige Besetzung mit dem SPD-Fraktionsvorsitzenden im Rat fordern die Kölner Politiker: nichts! Kölner Bürger fordern Aufklärung und Konsequenzen! Mehr ... Beteiligungsmanagement gehört ins Rathaus! Wenn eine Stadtverwaltung sinnvollerweise einen Teil ihrer Aufgaben, insbesondere der Daseinsvorsorge, in anderen Rechtsformen wahrnehmen lässt durch rechtlich verselbständigte Einheiten, dann bleibt bei ihr die Pflicht und Aufgabe, dennoch deren Tätigkeiten zu steuern im Hinblick auf das Gemeinwohl und die Entwicklung der gesamten Stadt. Dazu bedarf es entsprechender Kapazitäten für Beteiligungsmanagement in der Verwaltung, die alle Daten zu diesen Aktivitäten sammelt und aufbereitet, vor allem aber auch prüft, ob damit die Belange der Stadt - in umfassender Perspektive, einschließlich Nachhaltigkeit - berücksichtigt sind bzw. was zur besseren Erfüllung dieser Aufgaben notwendig ist, diese Fragen aufbereitet, bei Bedarf in die Beschlussfassung der Beteiligungen einbringt und/oder dem Rat entsprechende Vorschläge zur Beschlussfassung zuleitet. Es darf keine Nebenregierung der städtischen Beteiligungen geben! Das aber würde unterstützt werden, wenn der neue Geschäftsführerposten bei den Stadtwerken mit der Funktion des Beteiligungsmanagements geschaffen werden sollte. Es darf in dieser Frage nicht um die Besetzung der Position gehen, sondern zunächst und vor allem darum, ob es eine solche Position überhaupt geben muss und darf. Vorrangig ist sicherzustellen, dass Politik für diese Stadt im Rathaus gemacht wird, nicht in den Beteiligungen! Nur dann ist auch Transparenz der politische Gestaltung möglich! Mehr zur Stadtwerke-Affäre ... und zu Beteiligungen und Beteiligungsmanagement ... Es reicht nicht aus, über die Schaffung des Geschäftsführerpostens und die Besetzung neu zu entscheiden. Denn das Verfahren verletzt grundlegende rechtliche Vorgaben. Das muss weitere personelle Konsequenzen haben! Und dringend erforderlich ist wirksames Beteiligungsmanagement im Rathaus ... Mehr dazu ... und zu Beteiligungen und Beteiligungsmanagement ... Die Bühnen brauchen die Werkstätten. Aber bei der Planung sollten die Kosten für den Steuerzahler eine angemessene Rolle spielen. Und sie sollten in einer Ratsvorlage transparent gemacht – und nicht verschleiert werden. Und endlich sollte die Wirtschaftlichkeit (das bestmögliche Verhältnis von Nutzen zu Kosten) in der Stadt Köln einheitlich nach anerkannten Maßstäben beurteilt werden. Mehr dazu ... Obwohl damit kaum etwas für den Klimaschutz erreicht wird, wie schon 2013 nachgewiesen. Auf diese Art CO2 zu sparen ist 10 bis 50 mal zu teuer. Mehr dazu ... Bei Neubau der Bühnenwerkstätten in Köln geht um 21 Mio. Euro - und wieder wird falsch gerechnet beim Vergleich der Alternativen, wie schon seit Jahren. Dabei sind die Methoden des Wirtschaftlichkeitsvergleichs seit Jahrzehnten bekannt. Weil man die antikapitalistische Brille auf hat, verrennt sich ZDFzoom in einer peinlichen Kritik an PISA und anderen Bildungstests. Mehr ... Ein plastisches Beispiel für Wirkungsorientierung ist die Schweizer Entscheidung gegen eine Rauchwarnmelderpflicht: Sie ist zu teuer. Mit dem Geld könnte man zehnmal mehr Menschenleben retten, wenn man es zum Beispiel für die medizinische Versorgung ausgäbe. Mehr ... Irrtümer über Ziele „Ihr habt ja gar keine expliziten Ziele“, sagte der Managementberater. Unverzüglich definierten sie Ziele und arbeiten seitdem daran, auch das noch falsch zu machen, was sie früher intuitiv halbwegs richtig machten. | Ziele seien unverzichtbar, heißt es, fehlende Zielorientierung eines der Grundprobleme der öffentlichen Verwaltung. Mehrfach werden dafür auch berühmte Personen der Geschichte bemüht, Osnabrück etwa zitiert Konfuzius mit "Ohne Ziel ist jeder Weg falsch", was vielfach variiert auch anderen berühmten Personen in den Mund gelegt wird. Die Aussage spricht scheinbar für sich selbst. Sie ist aber falsch und mitverantwortlich für gravierende Fehlentwicklungen. Wie so oft in diesem Fachgebiet werden theoretisch plausible Aussagen nicht einmal per Gedankenexperiment getestet, geschweige denn an der Realität. Dabei sagt uns schon die Alltagserfahrung, dass es so einfach nicht sein kann: - Ohne Ziele ist es ein Ausflug ins Blaue - manchmal führt er zu überraschenden Orten. Das geht nicht zwangsläufig schlecht aus.
- Vieles funktioniert intuitiv ohne ausdrückliche Ziele erstaunlich gut, bis hin zur Verwaltung von Gemeingütern (Allmende)
- "Ohne Ziele" heißt in der Praxis ja auch nicht unbedingt "ziellos", es heißt eigentlich: ohne explizite (ausdrücklich formulierte) Ziele. Guten Praktikern ist schon klar, worum es geht und was erreicht werden soll. Sie handeln intuitiv richtig. Mit falschen oder schlechten, aber expliziten Zielen verbessert man die Praxis nicht!
- Denn die Forderung nach Zielen führt nicht selten dazu, dass man das intuitive Zielsystem durch falsche oder schlechte, einseitige, nunmehr aber allein gültige Ziele ersetzt.
- Mit den falschen Zielen kommt man garantiert dahin, wo man nicht hin will, und richtet Schaden an, sei es auch, weil man Aspekte vernachlässigt, die bisher intuitiv beachtet wurden, oder Nebenwirkungen verursacht, die nicht hinnehmbar sind.
- Aber vielleicht wird es in der Praxis nicht so schlimm, weil man die Ziele dann doch nicht ernst nimmt - klassische Konsequenz schlechter Ziele. Aber sie stiften schon Verwirrung, führen zu Fehlentscheidungen, zumindest verursachen sie (interne oder externe) Kosten.
Steuern mit Zielen setzt voraus, den Auftrag zu klären, was für das Gemeinwohl erreicht werden soll, einschließlich Risiken und Nebenwirkungen und Vernetzungen und Interdependenzen mit anderen öffentlichen Belangen und Aktivitäten. Diese Klärung kann nicht ohne eine sehr fundierte Aufgabenkritik und die Formulierung von Wirkungszielen im Sinne von Outcome erfolgen. Burkhardt Krems 2017 Vorbildliches Qualitätsmanagement in Österreich - Die Studienbeihilfenbehörde wurde bereits zum zweiten Mal mit dem CAF-Gütesiegel „Effective CAF-User“ ausgezeichnet. Anmerkung BK: Und auch das ist vorbildlich: Die Verleihung fand im Bundeskanzleramt statt. Das zeigt den Stellenwert, den man in Österreich dem guten Management öffentlicher Institutionen beimisst.
- Als erste Rechnungshof-Organisation Österreichs erhielt der Landesrechnungshof Niederösterreich - für seine hervorragende Weiterentwicklung im Sinne des Total Quality Managements - das CAF-Gütesiegel „Effective CAF-User“.
Mehr und Quelle: KDZ Zentrum für Verwaltungsforschung BK 2015-11-06 "Wer wirtschaftlich relevante Entscheidungen zu treffen hat kann nicht umhin, die voraussichtlichen Auswirkungen einer Entscheidung hinsichtlich sämtlicher Kriterien [lies: Vermögen und Schulden, Aufwand und Ertrag, verfügbare Geldmittel] im Entscheidungsprozess zu berücksichtigen." W. Fischer 2006: 48 f. Das weiß man seit inzwischen 500 Jahren, wie Fischer im Einzelnen belegt. Wann gilt das durchgängig für Staat und Kommunen? Köln müsste sparen, leistet sich aber immer noch systematisch falsche Kostenberechnungen Lesetipps - Modernisierung der Verwaltung, das Beispiel Mannheim. Speyerer Professorin beurteilt die Ergebnisse, auch im Vergleich mit anderen Städten, die Reformen unternommen haben. Köln ist beim Vergleich nicht dabei. Warum wohl? Der Bericht dazu: Färber, Gisela/Salm, Marco/Schwab, Christian (2014): Evaluation des Verwaltungsmodernisierungsprozesses "CHANGE²" der Stadt Mannheim. Speyer (Speyerer Forschungsbericht 276). Online-Quelle1 / Online-Quelle2
- Die grundlegende Problematik einer modernen Verwaltung bzw. der Modernisierung der Verwaltung - vorbildlich dargestellt am Beispiel der USA - ein Beitrag in englisch: Cohen u. a.: The Effective Public Manager: Achieving Success in a Changing Government, 4th Edition. San Francisco 2008. Online-Quelle der Einleitung
Zielorientierte Steuerung für die Verwaltung ist notwendig und möglich Grundlegend dazu: Prof. Jürgen Weber, WHU-Otto Beisheim School of Management beim Spitzengespräch "Zielorientierte Steuerung in der deutschen Verwaltung" am 29.09.2014 in Berlin. Der Beitrag verdeutlicht die Grundfragen der Steuerung in Wirtschaft und Verwaltung: durch Vorgabe der Wege (im Sprachgebrauch von Niklas Luhmann und der Systemtheorie: Konditioalprogrammierung) oder der Ziele (Zweckprogrammierung). Beide Steuerungsweisen haben ihren Sinn, was bereits Max Weber bei seiner Analyse der "Bürokratie" als rationaler Herrschaftsform ausführlich beschrieben und analysiert hat: Das (der Verwaltung)Spezifische sei, dass sie "die Freiheit und Herrschaft des Individuellen in Anspruch" nehme (im Unterschied zu Gesetzgebung und Rechtsprechung); - und "hinter jeder Tat echt bürokratischer Verwaltung (steht) ein System rational diskutabler 'Gründe', das heißt entweder: Subsumtion unter Normen, oder: Abwägung von Zwecken und Mitteln." BK 2015-07-22 Die große Umverteilung: 2 000 Euro je Einwohner für Subventionen Steuervergünstigungen, Finanzhilfen und sonstige Unterstützungen verschlingen das gesamte Aufkommen der Lohnsteuer, stellt das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) fest, 160 Milliarden € im Jahr. Der Subventionsbericht der Bundesregierung kommt nur auf 45 Milliarden €, weil er zahlreiche Leistungen nicht berücksichtigt. 140 Milliarden €, sagen die Kieler Forschung, sind veränderbar, könnten also gekürzt werden. Kurzfassung / Bericht. BK 2015-07-22 Modernisierung der Verwaltung in Deutschland „Ihr habt ja gar keine expliziten Ziele“, sagte der Managementberater. Unverzüglich definierten sie Ziele und arbeiten seitdem daran, auch das noch falsch zu machen, was sie früher intuitiv halbwegs richtig machten. Vielerorts hat sich die Modernisierung in Deutschland so entwickelt. Denn es gibt keinen Neuanfang mit wirkungsorientierten Zielen, sondern die bisher schon geplanten Vorhaben werden zu Zielen erklärt - statt überprüft, ob sie wirksam und effizient sind. Und da niemand die Ziele infrage stellt, werden sie so "umgesetzt", dass alles beim Alten bleibt, oder es wird noch schlimmer, bürokratischer, oder die neuen Instrumente werden schlicht ignoriert, sozusagen aus Notwehr ... Und die Verwaltungswissenschaften/-ler machen es mit, weil auch sie nicht fragen, ob denn die Reformpraxis überhaupt dem Konzept entspricht. Anders in der Schweiz, wo von vornherein die Kernbotschaft richtig formuliert und beachtet wurde: "Wirkungsorientierte Verwaltungsführung": es kommt auf die Ergebnisse an. Mehr dazu ... Burkhardt Krems, 12. November 2014 Mannheims Reformweg vorbildlich So die Einschätzung von Professorin Gisela Färber und ihren Mitarbeitern von der Universität Speyer. Zur Zusammenfassung der Ergebnisse - zum vollständigen Bericht. Schweiz untersucht "Grundlagen guten Justizmanagements" International ist die wissenschaftliche Beschäftigung mit Justizmanagement seit längerem ein Thema, insbesondere im anglo-amerikanischen Raum. Eine deutsche Justizforschung mit vergleichbarer Zielsetzung gibt es aber nicht Aus der Projektbeschreibung: "In der Schweiz fehlen zurzeit über weite Bereiche empirische und theoretische Erkenntnisse über die Funktionsweise der Justiz und ihre Interaktion mit der Gesellschaft bzw. mit besonderen gesellschaftlichen Zielgruppen. [...] Hauptziel des Projektes (ist), Grundlagenwissen über die schweizerische Justiz als Subsystem der demokratischen Gesellschaft und als Organisation zu erarbeiten. Diese Grundlagenforschung erfolgt im Hinblick auf die Entwicklung von Managementmodellen für die Justiz. Vom Forschungsprojekt werden zudem grundlegende methodische Erkenntnisse zur Justizforschung erwartet." Auch damit ist die Schweiz wieder mal Vorbild. Eine deutsche Justizforschung mit vergleichbarer Zielsetzung gibt es nicht. Dabei ist die Justiz für die Funktionsfähigkeit unseres Gemeinwesens entscheidend: für das Vertrauen der Bürger in unseren Staat, und die Klärung von Streitfragen bis hin zur zügigen Durchsetzung von Ansprüchen, für Firmen unter Umständen eine Existenzfrage - oder die Grundlage für den Mut zu Investitionen. Mehr ... (Projekt-Website) Finanzverantwortung neu definiert?
Nach der Verurteilung des früheren Finanzministers Deubel wegen des Finanzdebakels um den Nürburgring könnte die Verantwortung beim Umgang mit öffentlichen Geldern neu zu definieren, der bisher weitgehend unkontrollierte Entscheidungsspielraum enger zu ziehen sein. Damit erhält auch das Ermittlungsverfahren gegen die Leitung der Kölner Gebäudewirtschaft eine neue Brisanz. Mehr ... Gebührenzahler finanzieren einen Teil des städtischen Haushalts Beispiel Stadtentwässerungsbetriebe StEB: mit einer Umsatzrendite von 7% erwirtschaftet sie 13 Mio. Euro für den Stadtsäckel. Was Vorstand und Verwaltungsrat verdienen, bleibt dafür geheim. Köln dürfte bei diesem Vorgehen nicht allein sein. Gebühren sollen "nur" kostendeckend sein, denn oft sind die Gebührenzahler ja Zwangskunden. Auf der Website der Stadtentwässerungsbetriebe StEB heißt es auch, ganz in diesem Sinne: "die Mittel, die wir über die Gebühren einnehmen, werden für wichtige Aufgaben des Abwasserbereichs eingesetzt". Die Wahrheit ist anders: Als Zwangskunden der Stadtentwässerungsbetriebe tragen die Bürger, ob reich, ob arm, mit 7% ihrer Gebühren zum allgemeinen Haushalt der Stadt bei. Denn für 2012 ist ein Überschuss von 14,6 Mio. Euro im Wirtschaftsplan vorgesehen. Bei einem Umsatz von 212 Mio. Euro ergibt das immerhin eine ordentliche Umsatzrendite von 7%, über die sich so mancher private Betrieb freuen würde. Mehr ... Tu felix Helvetia ... Schweizer Bundesverwaltung baut Neue Verwaltungsführung weiter aus Die gesamte Schweizer Zentralverwaltung wird ab 2017 mit Globalbudgets und Leistungsvereinbarungen geführt werden. "Die Spezialkommission NFB des Nationalrates hat das Eintreten auf die Vorlage beschlossen. Durch die NFB soll die Verwaltung Spielräume und Anreize erhalten, wirksam und wirtschaftlich zu handeln, ohne dadurch die Entwicklung des Haushalts aus dem Ruder laufen zu lassen," so heißt es im Newsletter der Schweizerischen Gesellschaft für Verwaltungswissenschaften SGVW. Mehr dazu ... und aktuelle Literatur zur Reform in der Schweiz. Das "Kölner Netzwerk der Daseinsvorsorge" kritisiert "den Vorrang des Wettbewerbsgedankens" auf EU-Ebene auch für die kommunale Daseinsvorsorge. Mit dabei: die Kölner Stadtwerke. Angesichts völlig unzureichender Kontrollstrukturen und Kontrollergebnisse und zahlreicher Beispiele für kommunales Missmanagement fragt sich, wie Qualität, Kundenfreundlichkeit, Effizienz und Preiswürdigkeit kommunaler Dienstleistungen ohne Wettbewerb gesichert werden sollen. Denn oft wird "Daseinsvorsorge" als Einnahmequelle für die Kommunen missbraucht. Oder geht es - auch - um die gut dotierten Vorstands- und Aufsichtsratsmandate, über die die Politik nicht mehr entscheiden könnte? Zum Beispiel den Posten des Personalvorstand der RheinEnergie mit einem Jahresgehalt von 750.000 Euro plus lebenslanger entsprechend großzügiger Altersversorgung? Mehr ... Brunata, hundertprozentige Tochter der Stadt Köln, erzielt eine Umsatzrendite von 13 % und sogar eine Eigenkapitalrendite von 150 %, erwirtschaftet mit "Wärmemessdienstleistungen", also mit der Vermietung von Wärmemesseinrichtungen, Ablesen und Abrechnen, letztlich bezahlt über Wohnnebenkosten von den Mietern bzw. Wohnungseigentümern. Das Ackermann'sche Ziel von 25% Eigenkapitalrendite für die Deutsche Bank empfand man seinerseits als "unmoralisch". 150 % Eigenkapitalrendite zu Gunsten der Stadt Köln sind es nicht, selbst wenn der "kleine Mann" dabei zur Kasse gebeten wird? Mehr ... Für Altbauwohnungen für Obdachlose sollte die "Grundgebühr" um 60% oder mehr angehoben werden, von heut auf morgen. Sie wäre dann höher als die Grundmiete für eine moderne Sozialwohnung, und höher als der Mietspiegel müssten für manche Wohnungen dann 10 Euro warm bezahlt werden: für einen unrenovierten Altbau aus den 50er Jahren im Gewerbegebiet. Ein privater Vermieter hätte es nicht machen dürfen, die Stadt Köln tut es. Nach einem Bericht in der WDR-Lokalzeit mischen sich Ratsmitglieder ein, aber die Grundsatzfrage, wie Derartiges passieren und künftig verhindert werden kann, wird gar nicht erst gestellt. Mehr dazu ... - 7% Zinsen auf einen zu hohen Betrag als "Kostenmiete"
- Bauplanung entgegen den Regeln der Logik
- 95% unzufriedene Kunden und keine Besserung in Sicht
Mehr dazu ... Arbeitsvermittlung / Bildung / Frühkindliche Entwicklung / Diskriminierung von Migranten / Wohnen im Alter / usw. Das Mannheimer Konzept eines modernen Managements der Stadt bleibt Vorbild. Das Kölner Zielsystem ist weniger überzeugend: zu lang, eher defizitorientiert und reaktiv (dreimal soll "gesichert" werden), plakativ ("forcieren", "gut organisieren", "Zukunftschancen"), zu umständlich formuliert, und mehrfach nicht wirkungsorientiert: "politische Prozesse gut organisieren" definiert nicht gewünschte Ergebnisse für die Bürger/Adressaten, ebenso wenig wie "Bildungssystem modernisieren": es kommt auf die Bildungsergebnisse an, "Modernität" ist kein Selbstzweck sondern eher gefährlich, wenn damit der Einsatz neuer Lehrmethoden oder Lernmittel verstanden wird, die nicht nachweislich (!) zu besseren Bildungsergebnissen führen (siehe dazu die Bildungsseiten), oder "Stadtentwicklung integrativ gestalten": eine Zielperspektive für die Stadtentwicklung dagegen fehlt. Man hat nicht beachtet, was die Mannheimer zu Recht als Anforderungen an strategische Ziele nennen: Mannheim hat den Stand des Wissens über modernes Verwaltungsmanagement systematisch genutzt. Und das Umsetzungsbeispiel "Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit" belegt grundlegende Missverständnisse: diese Arbeiten an einen Wirkungsorientierten Haushalt sollten nicht fortgeführt werden, ehe nicht das Konzept überprüft worden ist (Anmerkung 2015-02: der neue Haushaltsplan-Entwurf räumt den Misserfolg ein, weist aber keinen Weg auf, diese notwendige Weiterentwicklung zu leisten). Mehr ... Denn über Grundsatzfragen muss der Rat entscheiden und die Öffentlichkeit informiert werden, so die Gemeindeordnung. Mehr ... Haushalt der Stadt Köln Bezirksregierung Köln antwortet "politisch" - statt ihrer Pflicht zur Rechtsaufsicht nachzukommen Dabei geht es um Millionen - und um die Funktionsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung in Köln. Dennoch duldet sie offensichtliche Rechtsverstöße bei Haushaltsplanung und –vollzug Zahlreiche Mängel des Haushaltsplans und der Haushaltsführung der Stadt Köln waren in der Eingabe vom 25. April 2013 an die Regierungspräsidentin präzise beschrieben und mit amtlichen Quellen belegt worden. Die Inanspruchnahme der „Allgemeinen Rücklage“ in dem beantragten Umfang ist nicht notwendig, darüber hinaus ist die Bezirksregierung als Rechtsaufsicht verpflichtet, einzuschreiten, wenn die Stadt Köln systematisch rechtswidrig handelt. Und das tut sie in ihrer Haushaltswirtschaft, systematisch und grundsätzlich. Der Haushaltsplan ist bewusst intransparent, bemüht sich nicht einmal, die Ziele und Regelungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) umzusetzen, die Mittelverwendung verstößt in grundlegenden Fragen gegen die Verpflichtung zur Wirtschaftlichkeit, usw. Die Bezirksregierung thematisiert in ihrem Bescheid an die Stadt Köln, in der sie den Haushalt genehmigt, zu Recht - die (unzureichenden) Anstrengungen zum Haushaltsausgleich, greift aber keinen der in der Eingabe angesprochenen Mängel auf. Die Auflagen, die sie erteilt, sollen auch mehr „Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen“ bewirken, schreibt sie als Antwort auf die Eingabe. Das ist nur nicht nachvollziehbar. Das ist eine politische Antwort, die sich weigert, Rechtsaufsicht wahrzunehmen. Denn in keinem der Punkte, die die Eingabe aufführt, prüft die Bezirksregierung auch nur, ob denn ein Rechtsverstoß der Stadt Köln dargetan ist – sie sind alle präzise und durch amtliche Dokumente und Zitat der einschlägigen Rechtsvorschriften belegt – und missachtet damit ihre eigene Aufgabe, für die Rechtmäßigkeit des Handelns der Kommunen zu sorgen. Einige Beispiele: - Wir wissen weiterhin nicht, wofür das Museumsreferats den Etat von 4 Millionen € verwendet, weil das Kulturdezernat sich schlicht weigert, den gesetzlich vorgeschriebenen Produkthaushalt aufzustellen (siehe Eingabe Seite 4).
- Wir wissen auch nicht, was die 19 Arbeiter im Kulturdezernat tun, die der Stellenplan ausweist, und die die Stadt pro Jahr immerhin etwa 1 Million € kosten (siehe Eingabe Seite 4).
- Wir wissen weiterhin nicht, wie verlässlich bisherige Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu Baualternativen sind, nachdem die Gebäudewirtschaft ja eingestanden hat, dass sie hier bisher grundlegend falsch vorgegangen ist. Dabei geht es um viele Millionen Euro. Zum Beispiel sind alle bisherigen Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu der Alternative "Sanierung oder Neubau" darauf zu prüfen, ob sie auch bei einer fachgerechten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zum gleichen Ergebnis kommen. Das betrifft auch etliche Schulbauten (z. B. Sanierung oder Neubau in die Jahre gekommener Gesamtschulen). Die nachgewiesenen Fehler in bisherigen Wirtschaftlichkeitsberechnungen ergeben immerhin einen Unterschied von 100 Millionen € Bau- und Folgekosten (Details).
- Es ist also auch weiterhin zulässig, den Bürger – man darf vermuten: auch die Ratsmitglieder – zu entmündigen in der Beurteilung der Leistungen der Verwaltungseinheiten, die scheinverselbstständigt werden als „eigenbetriebsähnliche Einrichtungen“, weil sie einen Wirtschaftsplan aufstellen, der im Haushalt nur im Anlagenband zu finden ist, der keine Plandaten für künftige Jahre wie der Haushaltsplan enthält, keine Ziele und Kennzahlen, insgesamt also keine Vergleichbarkeit mit anderen Einheiten der Stadt Köln ermöglicht, auch das bleibt weiterhin so. Die Vorgabe des NKF, über den Output zu steuern, kann nicht willkürlich durch Wahl der Rechtsform ausgehebelt werden (dazu die Eingabe Seite 7).
- Und weiterhin werden Übersichten fehlen, die aus dem Zahlendickicht vergleichbare Daten zusammenstellen und damit erst informieren.
- Und entgegen der grundsätzlichen Festlegung von Stadtvorstand und Rat (Vorbericht zum Haushaltsplan, S. 21, 22), keine neuen Stellen zu bewilligen, werden 3,5 Stellen für Diplomingenieure für das Kulturdezernat bewilligt: allgemein verpflichtet man sich zu Sparsamkeit, um im Detail die Verpflichtung zu ignorieren.
- Und statt Probleme mit der Gebäudewirtschaft zu lösen, umgeht man sie und schafft mit diesen weiteren Stellen baufachliche Kapazität in den Dezernaten, ein krasser Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, zumal Stellen nur für Daueraufgaben geschaffen werden dürfen: die Sanierung der Museen ist das hoffentlich nicht.
- Die in der Haushaltssatzung enthaltene "Closed-Shop-Regelung", die vorschreibt, alle Stellen intern zu besetzen (§ 8 Nr. 13), bleibt ebenfalls unbeanstandet, trotz der bekannten Problematik allzu "guter" Zusammenarbeit in den jeweiligen Bereichen der Kölner Verwaltung, dem Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot (wir brauchen die für die Stellen jeweils besten Beschäftigten!) und derVerletzung von Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz: "Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte". Auch mit der Frauenförderung ist diese Regelung unvereinbar: in bisher von Männern dominierten Bereichen ist nur über externe Ausschreibung etwas zu verändern, was ausdrücklich ausgeschlossen wird.
Wobei sich fragt, warum die Ratsmitglieder Transparenz der Haushaltsplanung bisher nicht eingefordert haben. Nicht einmal den Stellenplan jeder Organisationseinheit als Teil der Produkt- und amtsbezogenen Darstellung haben sie eingefordert. Und dass sie zum Teil mit erkennbar falschen Daten manipuliert werden, haben sie bisher auch nie beanstandet. Denn dass millionenschwere Technikausstattung von Gebäuden keine Nutzungsdauer von 80 Jahren hat, weiß auch der Laie (Details). Genauso weiß er, dass die Folgekosten der Errichtung eines Schlauchtrockenturms für die Feuerwehr sich nicht auf die Abschreibung für das Gebäude beschränken (Details). Bei derartigen groben Fehlern hat man übrigens auch die Regelungen des kommunalen Haushaltsrechts für Abschreibungen missachtet. Also eine ganze Reihe von Fehlern, mit finanziellem und politischem Gewicht, und klare Rechtsverstöße. Kein Anlass für die Bezirksregierung, der Stadt Köln auch nur aufzugeben, dazu Stellung zu nehmen, geschweige denn darüber hinaus tätig zu werden. Bleibt zu hoffen, dass die Bürger sich mit einer solchen Antwort nicht zufrieden geben. Burkhardt Krems, 7. Oktober 2013 Quellen Die Stadt Köln unterhält eine eigene Redaktion für eine Seniorenzeitschrift, die alle 2 Monate erscheint und kostenlos verteilt wird. Auch ein Internetangebot gibt es. Der Inhalt: dürftig, vielfältige andere bereits vorhandene Informationsmöglichkeiten bieten Aktuelleres und Besseres. – Ein typisches Beispiel für „Wir tun etwas für die Senioren“, aber ohne klare Zielperspektive, ohne Wirkungsperspektive: - Wen wollen wir erreichen, warum gerade diesen Personenkreis?
- Welche Informationen sind für diesen Personenkreis besonders wichtig und stehen ihm sonst nicht zur Verfügung?
- Erreichen wir unsere Ziele?
Ein typisches Beispiel also für klassisches Verwaltungshandeln, das gerade nicht wirkungsorientiert ist und deshalb kaum den Aufwand rechtfertigen kann, der damit entsteht. Mehr ... PDF-Fassung (Kommentar zum Beitrag „Grabrede für einen Zombie" von Simon Wälti am 07.07.2013 in „Der Bund“, Bern, Schweiz, http://www.derbund.ch/bern/kanton/Grabrede-fuer-einen-Zombie/story/13271950) Im Kanton Bern soll auf die Wirkungsorientierte Verwaltungsführung, dort unter dem Namen NEF eingeführt, künftig verzichtet werden. Die Erfahrungen im Kanton Bern sind kein Einzelfall. In vielen Bereichen ist es ähnlich, in Köln habe ich jüngst die Kommunalaufsicht darauf hingewiesen, dass der Haushalt 2013/2014 nicht genehmigungsfähig ist, weil man gar nicht versucht, den gesetzlichen Auftrag umzusetzen und wirkungsorientiert zu steuern. Nicht das Konzept ist gescheitert, die Politik weigert sich, es umzusetzen und politische Verantwortung für ihre Entscheidungen zu übernehmen. Mehr ... Kölner Haushalt 2013/14 ist nicht genehmigungsfähig
Ohne Ziele weiß man nicht, wohin die Reise geht. Mit den falschen Zielen ist man sicher da anzukommen wo man nicht hin will.
Die Forderung nach Zielen führt also nur "zum Ziel", zu besseren Ergebnissen, wenn es die richtigen Ziele sind. - Die meisten, in der Verwaltungspraxis bisher festgelegten Ziele sind nicht die richtigen Ziele - es gilt, was Peter Drucker schon vor Jahrzehnten sagte (über "Management by Objectives"): es funktioniert, wenn Sie die Ziele kennen. In 90% der Fälle trifft das nicht zu. Er ist gewollt intransparent, mit ungeeigneten Produktdefinitionen, Zielen und Kennzahlen ist die Fehlsteuerung programmiert, das Gebot der Wirtschaftlichkeit wird nicht beachtet - trotz eines hohen Fehlbetrages. Dabei ist der Auftrag des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) eindeutig: Schafft Klarheit darüber
- was ihr erreichen
- und was ihr dafür tun wollt
- und was es kostet soll
- und ob ihr die Ziele bisher erreicht habt.
Dafür braucht es sinnvoll definierte Leistungen/Produkte, Ziele und Kennzahlen, so das Gesetz. - Wenn der Haushaltsplan pro Besucher (!) im Museum für angewandte Kunst Kosten in Höhe von 1.006 Euro ausweist, ohne dass darauf reagiert wird, stimmt etwas nicht: was sollen Kennzahlen, die Erschreckendes signalisieren, aber schlicht ignoriert werden?
- Und es verbietet sich, neue Stellen für vorübergehende Aufgaben (Sanierung der Museen) einzurichten.
- Bauplanungen beruhen möglicherweise auf falschen Grundlagen, denn bisherige Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sind grob fehlerhaft: entgegen seit Jahrzehnten geltenden Standards(Einzelheiten).
- Und schließlich ist die "Closed-Shop-Regelung" unzulässig, die vorschreibt, alle Stellen intern zu besetzen: das fördert den ohnehin schon starken Korpsgeist und "Kölschen Klüngel".
Der Haushaltsplan muss also grundlegend neu aufgestellt werden, um den Vorgaben des NKF, dem Wirtschaftlichkeitsgebot und der angespannten Haushaltssituation gerecht zu werden. Darauf haben die Kölner Bürger einen Anspruch: dass der Haushaltsplan transparent ausweist, wofür Geld ausgegeben werden soll, welche Ziele erreicht werden sollen, wie die Zielerreichung überprüft wird und was bisher erreicht worden ist - und auf die strikte Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots in allen Dimensionen. Die Regierungspräsidentin darf den Haushalt deshalb nicht genehmigen, und sie muss der Stadt aufgeben, die Vorgaben des NKF endlich umzusetzen und das Wirtschaftlichkeitsgebot in allen Bereichen zu beachten. Das wird im Einzelnen in einer Eingabe an die Regierungspräsidentin begründet, die von der Website von "Köln kann auch anders" heruntergeladen werden kann. Burkhardt Krems, 2013-05-25 Das Haushaltsrecht (§ 4 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung NRW - GemHVO) schreibt vor, dass Produktziele und - "soweit möglich" Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung ausgewiesen werden. Geeignete Ziele und Kennzahlen sind möglich, der Haushaltsplan der Stadt Köln ist also rechtswidrig, weil er sich nicht darum bemüht, Ziele und Kennzahlen, die eine politische Steuerung ermöglichen, zu formulieren und die Erreichung der Ziele zu messen. So jedenfalls die Analyse für den Teilbereich "Museen". Nicht einmal die Produktdefinitionen selbst sind brauchbar, weil viel zu allgemein: "Museum" ist ein Produkt, der Produktrahmen unterscheidet immerhin drei Produkte für ein Museum, was die Aufgaben grob und sinnvoll strukturiert: Kunstbesitz / Vermittlung / Besondere Dienstleistungen. Und für das Museumsreferat wird auf eine Produktdarstellung überhaupt verzichtet, also darauf anzugeben, - welche Leistungen das Referat erbringt,
- welche Ziele es dabei verfolgt,
- mit welchem Erfolg, durch welche Kennzahlen nachweisbar.
Damit nimmt sich der Kulturdezernent die Freiheit, die gesetzlichen Regelungen der GemHVO zu missachten und weder dem Rat der Stadt noch der Öffentlichkeit detaillierter mitzuteilen, - was mit den 4,6 Millionen Euro geschieht, die das Museumsreferat den Steuerzahler jährlich kostet,
- wie der hohe Personalaufwand von mehr als 2 Millionen Euro zu erklären ist: braucht das Referat so viel Personal, um die Museen zu verwalten - die sich, so die Studie von Boston Consulting, auch noch von der Verwaltung eher behindert als unterstützt sehen?
- Wie ist zu erklären, dass der Stellenplan als Personal des Dezernats VII "19 Arbeiter" ausweist: welchem Produkt, welcher Aufgabe sind diese 19 Stellen zuzuordnen, die den Steuerzahler immerhin etwa 1 Mio. Euro pro Jahr kosten?
- Außerdem sind die Angaben in verschiedenen Teilen des Haushaltsplans 2013/14 widersprüchlich: im Ergebnisplan 2012 werden 2,3 Mio. Euro Personalaufwendungen ausgewiesen, die Amtsdarstellung kommt dagegen nur auf 2 Mio. Euro für das "Referat für übergreifende Museumsangelegenheiten" - hier hat das Museumsreferat auch noch eine andere Referatsbezeichnung?
Burkhardt Krems, 2013-05-06 Die "Klimaneutrale Schule" gibt es zu 1% der Zusatzkosten des Passivhauses! Aber Frankfurt a. M. errechnet einen wirtschaftlichen Vorteil für den PH-Standard: plant und baut man dort besser? 1,2 Mio. Euro investieren, um jährlich CO2 im Wert von 400 Euro zu sparen? Der PH-Standard bringt ökologisch wenig, und wenn er mit so hohen Kosten erkauft wird, wie die Kölner Planung der Grundschule Fühlinger Weg vorsieht, rechnet er sich nicht: mit diesem Geld ließe sich wesentlich mehr für den Klimaschutz erreichen. Das ist das Ergebnis einer Modellrechnung für eine zweizügige Grundschule im Kölner Norden, nach den Daten der Gebäudewirtschaft. Allerdings: die Stadt Frankfurt realisiert den PH-Standard mit wesentlich geringeren Investitionen und Betriebskosten, sie ermittelt deshalb, dass der PH-Standard Geld spart. Auch beim Umweltschutz muss auf ein akzeptables Verhältnis zwischen Kosten und Wirkung geachtet werden: wenn man Mittel dafür aufwendet, müssen sie auch eine angemessene Wirkung haben. Mehr ... Muss die Kultur "politische Kosten" tragen? Wer trägt sie sonst, wie werden sie verbucht? "Verlorene" und "politische" Kosten: Kultur und Bildung haben ihren Preis, und das ist gut so: man muss - auch - wissen, was es kostet, damit man mit dem knappen Geld den bestmöglichen Nutzen stiftet. Aber: ist es der richtige Preis, der berechnet wird? Müssen Oper, Theater, Museen, Schulen die Kosten politischer Planungen, Fehlplanungen, Streitigkeiten tragen? Da streitet die Politik über die richtigen Maßnahmen - Sanierung, Neubau, in welcher Größe, allein oder doch kombiniert mit anderen Einrichtungen ... Millionen werden für Entwürfe und Planungen ausgegeben, und dann kommen die Bürger und sagen "Wir wollen es aber anders haben!" Und alle "verlorenen Kosten" werden der Kultur- oder Bildungseinrichtung aufgebürdet, deren Etat die nächsten Jahrzehnte mit Millionen als Abschreibung belastet wird? Der Widerstand gegen "teure" Hochkultur wird damit gefördert, der Kulturetat nur optisch aufgebläht, und auch für Bildung gibt man nur scheinbar viel aus: völlig überhöht berechnete Mieten werden den Schulen und Kitas berechnet, die als Gewinn der Gebäudewirtschaft wieder in den Haushalt zurückfließen. Was wir aufgrund der internationale Bildungsforschung wissen und praktisch-politisch umsetzen könnten ... Trotz 300 Millionen Defizit pro Jahr soll in Köln ein weiteres Museum für archäologische Funde gebaut werden - gestritten wird auch über die Kosten eines Verzichts Der Haushaltsplan der Stadt Köln enthält erstaunliche Daten: ein Museumsbesuch kostet die Stadt mindestens 44 Euro, manchmal aber auch mehr als 1.000 Euro? Und die Kennzahlen sind auch noch unbrauchbar - der gesetzliche Auftrag für ein "Neues kommunales Finanzmanagement" wurde nicht erfüllt. Aber niemanden kümmert das? Wie könnte eine gute, das heißt wirkungsorientierte, politische Steuerung und Rechenschaftslegung für Museen aussehen? Erste Ansätze. Warum wird die Sprachförderung in den Grundschulen nicht systematisch evaluiert? Wir brauchen eine empirisch fundierte, eine wirkungsorientierte Bildungspolitik! Heike Schmoll, Bildungsexpertin der FAZ: "Warum gelingt es trotz der vielen Sprachförderprogramme und millionenschwerer Leseprogramme nicht, in den Grundschulen ein tragfähiges Fundament der Sprachbeherrschung zu legen? Die meisten dieser Programme wurden nie auf ihre Wirksamkeit überprüft." Online-Quelle Und die jüngste umfangreiche Studie, was die Grundschulen leisten, zeigt erschreckende vermeidbare (!) Defizite der Grundschulbildung in den Stadtstaaten und in Hessen, und große Unterschiede in der Förderung schwacher und leistungsstarker Schüler. Und sie stellt fest: nicht nur ist ungeklärt, ob die zahlreichen Maßnahmen, die es inzwischen gibt, überhaupt wirksam sind, offen ist auch, ob sie überhaupt die Schülerinnen und Schüler erreichen, die Förderung benötigen (Zusammenfassung S. 21). Mehr ... "Grenzen des Wachstums" - weniger Wachstum? Was hätte das für Folgen? Wollen wir das? Prof. Michael Hüther: Grenzen der Wachstumskritik, FAZ vom 28.09.2012, S. 12 Wachstumskritik ist ein Phänomen des Wohlstands, die wir uns erst seit der industriellen Revolution leisten (können). Eine Absage an das Wirtschaftswachstum würde Innovationsprozesse unterbinden, die wir benötigen, um Wohlstand für möglichst viele auf der Welt zu erhalten oder erst zu schaffen. Zu beachten sind dabei nicht nur die Grenzen der Ressourcen - hier gilt es, die Produktivität bei der Nutzung weiter zu erhöhen - sondern auch die Grenzen der "Senken": der Aufnahmefähigkeit und Belastbarkeit von Umweltmedien für bestimmte Stoffe. Der Beitrag beschreibt und analysiert die Entwicklung der letzten Jahrhunderte und ordnet unsere Situation in diesen größeren Zusammenhang ein, trägt damit zu einer Gesamtsicht bei, die selten zu finden ist. Unbedingt empfehlenswert! Burkhardt Krems, 2012-09-28 Bausteine für eine Wirkungsorientierte Verwaltung am Beispiel der Stadt Köln Warum viele Reformen misslingen - und wann MbO funktioniert Peter Drucker, der viel dazu beigetragen hat, das Konzept des Managements by Objectives zu verbreiten, äußerte sich später skeptisch zu den Wirkungen in der Praxis: es sei kein Patentrezept gegen ineffizientes Management:
"Management by Objectives funktioniert, wenn Sie die Ziele kennen. In 90% Prozent der Fälle ist das nicht der Fall." (Original: "Management by objectives works if you know the objectives: 90% of the time you don't.") (Referiert von Tim Hindle: Guide to Management Ideas and Gurus. London 2000, S. 141, Online-Quelle).
Das scheint mir in vielen Fällen auch die Problematik deutscher Reformen zu sein: sie werden nicht so umgesetzt, wie es die Konzeption vorgibt und erfordert, mit Zielen, die tatsächlich festlegen, welche Wirkungen erreicht werden sollen, den angestrebten Beitrag zum Gemeinwohl, und keine Maßnahmen darstellen. In der Praxis sind die als "wirkungsorientiert" benannten Ziele oft nur Beschreibungen bisherigen Maßnahmen oder Wunschkataloge, die keine Auswahl ermöglichen, weil sie alles enthalten, was irgend wie als wünschbar formuliert worden ist. Denn: "Ziele geben dem Handeln Orientierung, legen fest, "WAS" erreicht werden soll - das Ergebnis -, ohne das "WIE" vorzugeben - das Verfahren, den Weg, um dieses Ergebnis zu erreichen." olev.de, Definition "Ziel". Die Mängel der Reformen sind oft nicht Mängel der Konzepte, sondern Ergebnis ihrer falschen Umsetzung. Burkhardt Krems, 2012-07-23/2013-12-05 Wirkungsorientierung in Zeiten knapper Kassen? Es hilft beim Sparen und verbessert Leistungen und Ergebnisse!
Zum Thema "Haushaltskonsolidierung" enthält die Zeitschrift "Der Neue Kämmerer" in ihrer Dezember-Ausgabe mehrere Beiträge, die zeigen, was möglich ist, unter anderem: Es heißt dazu in den Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2013: "Mit dem Haushaltsplan 2011 wurde der Entschluss gefasst, bei der Stadt Wermelskirchen aufgrund der stark defizitären Tendenz der Haushaltslage, einen wirkungsorientierten Haushalt einzuführen. Dieser zielt darauf ab, ein durchdachtes System von Zielen, Kennzahlen und Wirkungen unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen aufzustellen. Dabei ist eine Aufgabenkritik unerlässlich, die hinterfragt, ob eine kommunale Aufgabenerfüllung sinnvoll und wirtschaftlich möglich ist. Die Einführung des wirkungsorientierten Haushalts ist auf drei Jahre angelegt. Unterstützung erhält die Stadt Wermelskirchen dabei durch die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage." -
Das wird in den bisherigen Strukturen nicht abgebildet, also hat auch die Politik gar keine echten Steuerungsinformationen. Nicht einmal die tatsächlichen Kosten werden im traditionellen Haushalt zutreffend abgebildet: der Wertverlust durch unterlassene Reparaturen, Wartung, Pflege wird nicht ausgewiesen, ebenso wenig wie künftige Belastungen (Folgekosten). So kann es denn passieren, dass ein Opernhaus, einst Vorzeigeobjekt und inzwischen denkmalgeschützt, reif für den Abriss ist: so geschehen in Köln (mehr dazu). -
Einen wichtigen Beitrag kann bürgerschaftliches Engagement leisten: es spart "Kosten" bei besserer Leistung und mehr Identifikation der Bürger mit ihrem Gemeinwesen, ihrer Nachbarschaft: "Haushaltskonsolidierung durch Koproduktion". Die Zeitschrift kann über den Verlag kostenlos abonniert werden, die beiden Beiträge werden demnächst hier dokumentiert. Ein großes Manko derzeit: es fehlen die wirklich überzeugenden Praxisbeispiele: welche Wirkungsziele formulieren nachhaltige politische Anliegen und ergeben realistische Steuerungsimpulse? Was ist damit wirklich erreicht worden? Dass vieles möglich ist, zeigen die Beispiele Bildung (siehe Erfolgsgeschichte Bildungsbenchmarking), Gesundheit (mit Einschränkungen: die Qualität des deutschen Gesundheitswesens ist gut, "evidenzbasierte" Entscheidungen und Qualitätsmanagement sind weit verbreitet, aber es ist z. T. weiterhin ineffizient und deshalb zu teuer). Impulse kommen zu oft von außen: Zielvorgaben der EU, Bewertungen durch die OECD. - Burkhardt Krems, 2011-07-01
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