Quellen:
Im Übrigen: der Aufsichtsrat darf über diese Strukturfragen nicht beschließen, sie sind der Stadt als Eigentümerin vorbehalten. Dazu die Pressemitteilung
Stadtwerke brauchen keinen "mitbestimmten" Aufsichtsrat - denn sie sind nur Finanzholding?
"Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme und der Vernehmung von sechs Zeugen und des Geschäftsführers der BBVG steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass die BBVG zwar als herrschendes Unternehmen einzustufen ist, jedoch weder sie noch die Stadt Bielefeld den Stadtwerken Bielefeld GmbH gegenüber Weisungen erteilt und Leitungsmacht ausübt. Die gesetzliche Vermutung, dass bei einer derartigen Unternehmensstruktur die Unternehmen einen „von oben geführten“ Konzern bildeten, ist daher nach Auffassung des Senats widerlegt, so dass die zur Bildung eines paritätisch besetzten Aufsichtsrats notwendige Beschäftigtenzahl bei der BBVG nicht erreicht wird.
Siehe auch die Entscheidung selbst.
Die Entscheidung könnte auch für die Verhältnisse bei den Stadtwerken, z. B. in Köln, maßgeblich sein. Denn im Jahresabschluss 2017 heißt es, die SWK sei eine „ergebnissichernde Finanzholding mit konzernübergreifender Dienstleistungsfunktion“. Die Zusammenfassung der verschiedenen Unternehmen unter dem Dach der SWK erfolgt lediglich aus steuerlichen Gründen, um die Verluste insbesondere der KVB mit Gewinnen etwa des Energieversorgers verrechnen zu können, es ist also eine Steuervermeidungskonstruktion, wie man sie bei privaten Unternehmen eher kritisieren würde. Managementfunktionen haben die Stadtwerke als Konzern nicht. Für die Dienstleistungsfunktionen könnten andere Rechtsgestaltung gefunden werden.
Die Rechtslage ist aber etwas komplizierter, wie sich aus Entscheidungen andere OLGs ergibt. Das ist noch darzustellen.
Burkhardt Krems, 20.02.2020
Im Dezember 2019 wurden Gebühren erhöht, weil sie nicht kostendeckend seien. Dabei machen verschiedene dieser kommunalen Unternehmen Gewinne, z. B. die AWB (Abfallwirtschaftsbetriebe). "Nicht kostendeckend" ist wohl eher die Folge eines Rechnungswesens, mit dem Köln die Gebührenzahler schröpft, unabhängig von ihrer Leistungsfähigkeit. Und Wohnen teurer macht. Mehr ...
Freie Hand für Aufsichtsräte: es darf weiter im Geheimen geklüngelt werden
Wahrscheinlich nicht nur in Köln. Denn die Praxis, im Geheimen die lukrativen Posten zu verteilen und auch sonst Politik zu machen, auch gegen den Rat, hat wohl eine jahrzehntelange Tradition in NRW. Da stören dann Vorschriften der Gemeindeordnung wie die Pflicht, den Rat über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung "frühzeitig" - das heißt doch vor allem: vorher! - zu informieren. Das wird einfach ignoriert, am besten entscheidet der Aufsichtsrat anhand von Tischvorlagen, damit sich die Aufsichtsratsmitglieder vorher nicht beraten können. Und die Öffentlichkeit nichts davon erfährt, die sonst stören könnte, wie bei dem geplatzten Börschel-Deal. Auch die Geschäftsführungen und Vorstände spielen da gerne mit.
Die Intervention der OB in der Börschel-Affäre ist wohl ein "Ausrutscher", denn jetzt gibt sie freie Hand fürs weitere Klüngeln. Denn, so sagt sie, die Aufsichtsratsmitglieder seien weisungsfrei, Demokratieprinzip hin oder her. Damit können sie frei schalten und walten und Politik neben und gegen den Rat betreiben. Dabei hat der Rat zwischenzeitlich noch versucht, mit Weisungen Einfluss auf bei der Besetzung von Posten zu nehmen. Gar nicht zulässig?
Dann ist aber die Direktvergabe an die KVB unzulässig
Wenn das so ist, kann die Stadt aber nicht behaupten, die KVB AG sei von der Stadt gesteuert "wie eine eigene Dienststelle". Denn nur dann ist die Direktvergabe des gesamten Bahn- und Busverkehrs an die KVB für die nächsten 22,5 Jahre ohne Ausschreibung zulässig.
Und dann wird auch die in der Gemeindeordnung vorgeschriebene "frühzeitige" Information des Rates über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung infrage gestellt: sie sei "nicht schrankenlos" - was soll das heißen? Zur Zeit wird gar nicht vorher informiert!
Hier das Schreiben der OB, mit dem sie auch dem Urteil des VG Köln vom 10.12.2014 – 4 K 948/14, zur entsprechenden Problematik bei den Bonner Stadtwerken, widerspricht. Zur gesamten Problematik siehe das Rechtsgutachten zum Verhältnis der Stadt zu ihren Unternehmen.
Direktvergabe des Betriebs von Bussen und Bahnen in Köln an die KVB unzulässig?
Die Stadt Köln will in der nächsten Ratssitzung am 4. April 2019 die Direktvergabe der Beförderungsleistungen für die nächsten 22,5 Jahre an die KVB beschließen. Ein Auftrag im Millionenwert. Er ist unzulässig, weil das EU-Recht die Vergabe im Wettbewerb vorschreibt, es sei denn, die Stadt habe eine Kontrolle über die KVB AG wie über eine eigene Dienststelle. Davon kann aber keine Rede sein. Damit drohen erhebliche Risiken für die Stadt. Die Politik, die Posten in den städtischen Unternehmen als ihre Beute betrachtet und deshalb gar kein Interesse an wirksamem Beteiligungsmanagement hat, verursacht damit möglicherweise ein Desaster. Einzelheiten siehe
Zum Wechsel im Amt des Personalvorstandes bei RheinEnergie - http://goo.gl/EFUluS
Muss der Personalvorstand der RheinEnergie AG mehr verdienen als die Bundeskanzlerin?
Mit der Aussicht auf eine bessere Altersversorgung als Beamte - und darf mit 60 abschlagsfrei in den Ruhestand? Mit einer Belastung des Unternehmens auf Jahrzehnte?
Der anstehende Wechsel des Personalvorstands bei RheinEnergie brachte einige Fakten zu Tage, die man sonst nicht kennt oder nicht beachtet. Da geht der jetzige Personalvorstand bereits mit 60 in den Ruhestand, abschlagsfrei bekommt er seine Altersversorgung zu Konditionen, von denen Beamte heute nur träumen können: 69 % seiner aktiven Bezüge entsprechend "Dienstalter" (nun ja: abzüglich erfolgsabhängiger Vergütungsbestandteile, denn zum Erfolg kann er nicht mehr beitragen, also nur 69 % vom Fixgehalt von 360.000 € = etwa 250.000 Euro). Seine aktiven Bezüge derzeit: fast 700.000 Euro. Und diese Konditionen erhält dann auch sein Nachfolger? Zum Vergleich: die Bundeskanzlerin erhält etwa 200.000 € pro Jahr.
Hohe Gehälter werden in der Wirtschaft gerechtfertigt mit der Konkurrenz. Gibt es die für den Personalvorstand und Arbeitsdirektor bei RheinEnergie? Der ist ja ein Eigengewächs: kommt aus dem Unternehmen oder der Arbeitnehmervertretung und vertritt die Arbeitnehmerinteressen. Dass er wegen seiner besonderen Befähigung von anderen Unternehmen abgeworben wird, ist wohl eher unwahrscheinlich.
An den in der Vergangenheit entstandenen Vergütungen - einschließlich der Langfrist-Belastungen durch die Altersversorgung - festzuhalten besteht keine Veranlassung, eigentlich hat sich da doch einiges getan in den letzten Jahren.
Auch an dem „Erfolg“ der Rheinenergie als Goldesel der Stadt Köln darf man Zweifel anmelden. Denn wer bezahlt für diese Gewinne, mit denen die KVB quersubventioniert wird und die sie im übrigen dem Stadtsäckel abliefert? Otto Normalverbraucher, Familien, Rentner, die große Zahl normaler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht recherchiert haben, dass zum Beispiel die Stadtwerke Dortmund ihnen den Strom 11 % günstiger liefern würden (siehe den Strompreisvergleich). Stellt sich die Frage: warum können die Stadtwerke Dortmund das? Oder geht es darum, dass die RheinEnergie unbedingt mehr Gewinn machen muss? Immerhin 120 Mio. Euro Gewinn lieferte sie 2012 ab, das sind pro Einwohner/in 120 Euro, die er/sie mehr im eigenen Portemonnaie haben könnte.
Aber so ist das bei unseren politischen Parteien: sozial sein wollen sie, außer es geht um die Finanzen der Kommunen. Da sind Gewinne durch hohe Gebühren und Preise der städtischen Gesellschaften höchst willkommen, unabhängig davon, dass die Bürger sie finanzieren, unabhängig vom sozialen Status und ihrer Leistungsfähigkeit.
Denn anders als bei der Lohn- und Einkommensteuer, die nach der Leistungsfähigkeit doppelt differenziert (wer viel verdient, zahlt nicht nur proportional mehr, sondern einen entsprechend höheren Prozentsatz), sind Gebühren und Preise nicht sozial gestaffelt: die Kilowattstunde Strom ist für alle gleich teuer.
Besonders problematisch ist, dass hier mit der Altersversorgung auch noch finanzielle Verpflichtungen für Jahrzehnte eingegangen werden. Fehleinschätzungen über die langfristige wirtschaftliche Entwicklung von Unternehmen in öffentlicher Hand oder gemeinwirtschaftlich (Landesbanken, Neue Heimat, Bank für Gemeinwirtschaft usw.) in der Vergangenheit sollten zur Vorsicht gemahnen: man bedenke die langfristigen Auswirkungen. Wissen wir heute, ob es das Unternehmen RheinEnergie in 40 Jahren noch geben wird? Aber der neue Personalvorstand wird wieder die Altersversorgung wie sein Vorgänger zugesichert bekommen? Oder wenigstens angepasst an die Entwicklung in der Altersversorgung, was die Höhe der möglichen Altersbezüge betrifft (nicht mehr maximal 75%) und mit 3,6% Abschlägen pro Jahr vorzeitigem Beginn.
Hier scheint einiges Nachdenken dringend notwendig.
Burkhardt Krems, 05.02.2014
Brunata, hundertprozentige Tochter der Stadt Köln, erzielt eine Umsatzrendite von 13 % und sogar eine Eigenkapitalrendite von 150 %, erwirtschaftet mit "Wärmemessdienstleistungen", also mit der Vermietung von Wärmemesseinrichtungen, Ablesen und Abrechnen, letztlich bezahlt über Wohnnebenkosten von den Mietern bzw. Wohnungseigentümern. Das Ackermann'sche Ziel von 25% Eigenkapitalrendite für die Deutsche Bank empfand man seinerseits als "unmoralisch". 150 % Eigenkapitalrendite zu Gunsten der Stadt Köln sind es nicht, selbst wenn der "kleine Mann" dabei zur Kasse gebeten wird? Mehr ...
Ein Vermieter hätte es nicht machen dürfen, die Stadt Köln tut es:
Für eine Altbauwohnung für Obdachlose, die "Grundgebühr" ist dann höher als die Grundmiete für eine moderne Sozialwohnung. Mehr ...