Home / Wirtschaftlichkeit / Wirtschaftlichkeit von Bauvorhaben

Wirtschaftlichkeit von Bauvorhaben


60% mehr für die Wohnung, ab sofort:

Ratsmitglieder versprechen Überprüfung der Unterkunftskosten

Nachdem die WDR-Lokalzeit darüber berichtet hatte, hat sich die Politik eingeschaltet: mehrere Ratsmitglieder erklärten im Gespräch mit den Betroffenen, der Beschluss über die Anhebung der Gebühren für Obdachlosenwohnungen müsse noch einmal überprüft werden (so in der WDR-Lokalzeit am 17.02.2014). Man habe gar nicht gewusst, dass die Bewohner das selbst bezahlen müssten, von ihren zum Teil bescheidenen Löhnen oder Renten: "Warmmiete" von 10 Euro für eine Wohnung aus den 50er Jahren im Gewerbegebiet, nicht modernisiert.

Was nicht angesprochen wurde: wie kommt es zu derartigen Berechnungen und der Unkenntnis auf Seiten der Verwaltung? Sie hatte ja vorgerechnet, dass die "Gebühr" pro Quadratmeter eigentlich mehr als 11 Euro betragen müsste, berechnet, wie sie sagt, nach der Kommunalabgabenverordnung. 

Es bleibt also wieder bei einer Korrektur im Einzelfall statt einer Überprüfung der Entscheidungsprozesse, des Rechnungswesens und struktureller Konsequenzen: Köln, dir bleibt die Provinzialität erhalten! 

Burkhardt Krems, 2014-02-18


Ein Vermieter hätte es nicht machen dürfen, die Stadt Köln tut es:

60% mehr für eine Wohnung, ab sofort. 

Was kostet eine Wohnung der Stadt Köln? Altbau für Obdachlose: 6,59 Euro/qm, Neubau nur 6,01 Euro/qm. Und eigentlich hätte die Altbaumiete sogar 11,16 €/qm betragen müssen, rechnet die Stadt vor.

So die erstaunlichen Berechnungen der Stadt. Für Obdachlosenunterkünfte, in denen zum Teil seit vielen Jahren Rentner und Familien wohnen, sind die Gebühren 2013 neu festgesetzt worden - die WDR-Lokalzeit berichtete darüber am 20. Januar. Für viele Bewohner dieser Jahrzehnte alten Wohnungen für Obdachlose beträgt die "Grundgebühr" jetzt 6,59 €/qm, 60% mehr als bisher, und ab sofort. Und mehr als die Miete in öffentlich geförderten Neubauten, dort darf sie maximal 6,25 €/qm betragen. In dem Neubauprojekt Wikinger Weg 6, 51061 Köln, nach heutigem Energiesparstandard, wird sie sogar nur 5,10 €/qm betragen (Beschlussvorlage 2615/2013, Anlage 4)

Die Stadt begründet die drastische Gebührenerhöhung mit ihren eigenen Kosten von 11,16 €/qm für Wohnungen dieser "Kategorie B", sie mache also sogar noch einen Verlust von 4,57 €/qm.

Der Grund dafür: 

  • Unerklärlich hohe "kalkulatorische Kosten" von 7,32 €/qm für einen Altbau, bei dem Neubau liegen sie - ohne öffentliche Förderung - bei 8,32 €/qm. 
  • Und unerklärlich hohe Betriebskosten von 4,44 €/qm bei den "Obdachlosenwohnungen".
  • Zusätzliche entstehen Personal- und Sachkosten von 1,18 €/qm, die sich die Stadt Köln beim Neubau nicht leistet. 
Da stimmt einiges nicht an diesen Rechnungen, was an welchen: das ist schwer zu sagen. Immerhin erstaunt, dass der Mietspiegel eine Miete ergibt, die fast nur die Hälfte der von der Stadt errechneten Kosten ausmacht: machen alle Vermieter in Köln ständig hohe Verluste? Kaum anzunehmen. Wenn private Vermieter keine Verluste machen, wie schafft es dann die Stadt Köln?

Verschenktes Geld?

Aus Sicht des Steuerzahlers: Die Stadt Köln hat kein Geld zu verschenken, aber seit 2005 die Höhe der Gebühren nicht mehr überprüft? Die Neuregelung soll 1,83 Millionen Euro jährlich zusätzlich bringen - wie viele Millionen Euro sind der Stadt entgangen, weil man die Gebühren in der Vergangenheit, trotz "erheblicher Kostensteigerungen", wie es in der Begründung heißt, nicht angehoben hat? 

Immerhin rechtfertigt das nach Meinung der Verwaltung jetzt eine Anhebung über die Mieten im geförderten Wohnungsbau. Dazu heißt es auf S. 6 der Beschlussvorlage 2320/2013:

Zwar liegt die von der Verwaltung vorgeschlagene Grundgebühr in den Kategorien B und C über der aktuellen Kostenmiete (Nettokalt) im geförderten Wohnungsbau von 6,25 €. In diesem Zusammenhang ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Gebührensätze über einen Zeitraum von mehr als acht Jahren nicht angepasst wurden und die Nutzer der Einrichtungen insoweit besser als Mieter in Privatwohnungen gestellt waren."

Die Quellen zum Nachlesen:

Zum Nachsehen in der Mediathek des WDR:

Inhalt

3 Millionen Euro gespart: Einspruch gegen Bauplanung hat Erfolg - langfristig spart Köln 100 Millionen Euro

Passivhaus-Standard rechnet sich ökologisch nicht, aber kostet viel

Kosten des Museums Archäologische Zone / Jüdisches Viertel

Sparen durch Absenkung der Baustandards?

Ein Schlauchturm für die Kölner Feuerwehr?


Quellen zu Wirtschaftlichkeit von Bauvorhaben

Quellen zu Passivhaus-Standard




3 Millionen Euro bei einer Schule, insgesamt 100 Millionen Euro gespart

Einspruch gegen Bauplanung hat Erfolg: Verzicht auf den Passivhaus-Standard spart der Stadt Köln bei den aktuellen Baubeschlüssen 3 Millionen € Investitionen und langfristig Kosten von 5,7 Millionen € - bezogen auf das gesamte Schulbauprogramm von 1 Milliarde Investitionen liegt die Einsparung bei etwa 100 MillionenBurkhardt Krems, 17.09.2013

Köln schützt das Klima und baut deshalb nach dem Passivhaus-Standard. So die "Energieleitlinien 2010", vom Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft am 26.04.2010 beschlossen, und noch einmal 2012 bestätigt. Allerdings mit dem Vorbehalt, dass die Wirtschaftlichkeit immer zu überprüfen sei! 

Dann beschloss der Stadtvorstand, auch die Baustandards auf den Prüfstand zu stellen, um den Haushalt zu entlasten. In der Vorlage für den Bau der Grundschule Fühlinger Weg 7 zur Ratssitzung am 19. März 2013 rechnete die Gebäudewirtschaft aber vor, dass "die Passivhaus-Lösung die langfristig wirtschaftlichste" sei. Die Mehrkosten würden durch die Energieeinsparung mehr als ausgeglichen, langfristig sei der Passivhausstandard 1,52% günstiger. 

Die Rechnung der Verwaltung war gleich mehrfach falsch ...

Leider war diese Rechnung gleich mehrfach falsch: der aufwändigen Technik des Passivhauses traute man eine Nutzungsdauer von 80 Jahren zu, entsprechend gering waren die Abschreibungsbeträge. Und das verwendete Verfahren zur Berechnung der wirtschaftlichen Auswirkungen, seit Jahrzehnten bestens bekannt, in einer Arbeitsanleitung des Bundesfinanzministeriums, VDI-Richtlinien und in jüngster Zeit auch vom Land NRW herausgegebenen Anleitungen dokumentiert, wurde grundlegend falsch eingesetzt. So rechnete man mit einem fiktiven Kommunalkredit zu 7,5%: er hat in einer solchen Rechnung nichts zu suchen, und der Zinssatz ist völlig unzeitgemäß. Dafür kalkulierte man großzügig mit einer Steigerung der Erdgaspreise von 5% für die nächsten 30 Jahre, als hätte es die Entwicklungen auf dem Erdgassektor in den letzten Jahren nicht gegeben. 

Auf meinen Einspruch hin setzte der OB den Tagesordnungspunkt ab, so dass noch einmal nachgedacht werden konnte. In den Erläuterungen zu den neuen Vorlagen für die Baubeschlüsse heißt es: "Anhand des Bauvorhabens Fühlinger Weg 7 wurde die Wirtschaftlichkeitsberechnung verwaltungsintern unter Heranziehung eines externen Sachverständigen abgestimmt." Eine zurückhaltende Formulierung dafür, was zu klären war und wie die Klärung erfolgte. 

Immerhin: die neuen Berechnungen zeigen, dass die groben Fehler beseitigt wurden und nun plausible, intern abgestimmte Rechengrößen verwendet werden. Einige Fragen sind immer noch offen: warum kostet der Zwischenkredit für die Bauzeit 3,25% Zinsen? Spanien hat gerade (August 2013) dreijährige Anleihen zu 2,8% begeben - ist die Stadt Köln weniger kreditwürdig als Spanien? Und warum benötigt die Stadt Frankfurt am Main für ihre Schulbauten nur 18% Baunebenkosten, die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln aber 23,5%? Und generell: warum wird das Rechnungsprüfungsamt bei Grundsatzentscheidungen wie der Festlegung von Baustandards gar nicht beteiligt? 

An der Grundschule Fühlinger Weg 7 zeigt sich der Unterschied: nach der früheren Berechnung sollte der Passivhausstandard langfristig 1,5% sparen. Die neue Rechnung kommt dagegen zu langfristig 9,8% höheren Kosten! Bei einer Investition von etwa 13 Millionen Euro spart man also etwa 1 Million Euro, langfristig spart Köln sogar 1,5 Millionen Euro durch geringere Investition und Folgekosten.

Köln spart trotz Umplanungs- und höheren Energiekosten - aber mehrere Schulbauten verzögern sichEinzelheiten...

Zusammen mit den anderen am 19. Juli 2013 beschlossenen Schulbauprojekten spart Köln etwa 3 Millionen Euro an Investitionen und langfristig 5,7 Millionen Euro (siehe Tabelle). Und die Umwelt leidet darunter nicht, denn der Passivhaus-Standard entlastet die CO2–Bilanz kaumsiehe den folgenden Beitrag.

Anmerkung zur Tabelle

Der "Kapitalwert" ist der Zeitwert aller Einsparungen durch den Verzicht auf den Passivhaus-Standard, mit der Kapitalwertmethode als anerkannter Methode der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ermittelt. Die beim Passivhaus geringeren Energiekosten sind dabei berücksichtigt. Quellen und Arbeitshilfen siehe im Quellenverzeichnis.

Die Datengrundlagen und Berechnungen im Einzelnen: siehe die Dokumentation der Baubeschlüsse

Die Differenz der Investitionssummen ist weniger aussagekräftig: Herrichtung, Erschließung, Außenanlagen und Ausstattung sind in diesem Zusammenhang irrelevant, beeinflussen aber den Prozentwert. Wesentlich ist der Unterschied bei den Kostengruppen 300 und 400, und diese Unterschiede wirken sich dann auch in den Nutzungskosten, etwa den Energiekosten, aus. Bei der Grundschule Fühlinger Weg etwa liegt der Unterschied bei den Kostengruppen 300 und 400 bei 10%, während die gesamte Investition nur 7,2% kostengünstiger ist.

Die Beschlüsse haben aber weitere - negative-  Konsequenzen, die auf frühere Entscheidungen zurückgehen: zusätzliche Planungskosten und Bauzeitverzögerungen, weil bisher nach dem Passivhaus-Standard geplant wurde. Sie sind in der Tabelle in den letzten beiden Spalten angegeben. Dabei handelt es sich um Schätzwerte der Verwaltung, zum Teil fehlt auch die Angabe in den Beschlussvorlagen. Einzelheiten in der Dokumentation in der PDF-Datei.


Passivhaus-Standard ist ineffizient: 1,2 Mio. Euro investieren, um jährlich CO2 im Wert von 400 Euro zu sparen?
(Kurz-Url: 
http://bit.do/PH-Standard-oekologisch)


Die "Klimaneutrale Schule" gibt es zu 1% der Kosten!

Aber Frankfurt a. M. errechnet einen wirtschaftlichen Vorteil für den PH-Standard: plant und baut man dort besser?

Nach den Daten der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln erfordert der Passivhausstandard bei der zweizügigen Grundschule im Kölner Norden, Fühlinger Weg 7, eine zusätzliche Erstinvestition von 1,2 Mio. € (Berechnung siehe Tabelle unten zu "PH-Erstinvestition"), führt aber nur zu einer jährlichen CO2-Einsparung von 100 t/a mit einem aktuelle Marktwert an der Börse EEX von 400 €. Oder: um eine Tonne CO2 pro Jahr mit dem PH-Standard zu sparen, müssen erstmalig 12.000 Euro investiert und jährlich Kosten von etwa 500 Euro aufgewendet werden. Den gleichen Klima-Effekt könnte man aber auch erreichen, indem man CO2-Zertifikate im Wert von 4 Euro kauft.

Selbst wenn man den Marktwert der Emissionszertifikate für zu gering hält und deshalb 50 €/t CO2 ansetzt, den Betrag, den die Stadt Frankfurt - ihr folgend die Stadt Köln - für angemessen hält, kommt man auf einen Wert der CO2-Einsparung von jährlich 5.000 €, der immer noch außer Verhältnis steht zu der Erstinvestition von 1,2 Mio. € und jährlichen Zusatzkosten von 51.000 Euro. 

Damit ist der Passivhausstandard für dieses Bauvorhaben auch ökologisch nicht empfehlenswert: mit den Aufwendungen lässt sich mit anderen Maßnahmen wesentlich mehr für den Umweltschutz und speziell für die CO2-Einsparung erreichen. Und ein möglichst günstiges Kosten-Wirkungs-Verhältnis ist auch Verpflichtung aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot: wenig Wirkung für die Umwelt mit hohem Aufwand verbietet sich immer! 

Das Ergebnis dürfte für kleinere Schulbauprojekte und für viele andere Hochbauprojekte übertragbar sein, lediglich Großprojekte, vergleichbar der Gesamtschule Köln-Rodenkirchen mit einem kompakten Baukörper und zusätzlichen Maßnahmen, für die Fördergelder möglich sind (Solarenergie, Erdwärme) könnten eine andere Bewertung rechtfertigen, was im Einzelfall zu prüfen wäre.

Allerdings realisiert die Stadt Frankfurt den PH-Standard mit wesentlich geringeren Zusatzinvestitionen und Betriebskosten, sie ermittelt deshalb, dass der PH-Standard Geld spart (Quelle). 

Anmerkung zur Frankfurter Rechnung: Die Investitionssumme ist nur etwa 4% höher, unter anderem weil auch außerhalb des Passivhaus-Standards immer eine mechanische Belüftung von Schulräumen vorgesehen ist, das Passivhaus deutlich weniger Strom verbraucht, vor allem aber weil die errechneten Einsparungen bei den Betriebskosten sich durch die angenommene Steigerung der Energiekosten für die kommenden 40 Jahre von jährlich 5% ergeben. Diese Annahme ist entscheidend, aber unrealistisch. Sie entspricht nicht der Entwicklung der letzten Jahre, und die Prognose der künftigen Entwicklung missachtet die Fakten: bei den Stromkosten soll sich die Energiewende langfristig ja gerade in niedrigeren Preisen bemerkbar machen, und die Erdgaspreise dürften sich in den kommenden 40 Jahren nicht um durchschnittlich 5% verteuern, weil die Marktverhältnisse völlig andere sind: zunehmende Angebote führen zu eher sinkenden Preisen. Entsprechend meiner Empfehlung rechnet die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln mit einer jährlichen Steigerung der Erdgasbezugskosten von 3%, was zwar realistischer erscheint, aber das Einsparpotenzial immer noch deutlich zu hoch veranschlagt. B. K. 2017-12-16 

Die Modellrechnung nach den Kölner Daten gilt also nur für den PH-Standard entsprechend den Kölner Planungen; wenn es wesentlich günstigere Gestaltungsmöglichkeiten geben sollte, ist diese Frage neu zu untersuchen. Allerdings sollte die 80-20-Regel beachtet werden (abnehmender Nutzen pro investiertem Euro, je höher man die CO2-Einsparung treibt). 

Im Folgenden die Berechnung nach den Daten der Kölner Gebäudewirtschaft:

CO2-Einsparung und Kosten

Tabelle 1: CO2-Einsparung durch Passivhaus- im Vergleich zu EnEV2009-Standard (eigene Darstellung)- Tabelle als PDF -

Alternative: Emissionszertifikate für 1% der Kosten / jährliche Umweltschutzaktivitäten

Der gleiche CO2-Einspareffekt wie durch das Passivhaus lässt sich durch den Kauf von Emissionszertifikaten erreichen. Denn mit dem Kauf von Zertifikaten wird die entsprechende CO2-Menge aus dem Handel genommen. Und 100 t COkosten aktuell einschließlich Mehrwertsteuer etwa 400 €. Dann könnte man sich „Klimaneutrale Schule“ nennen, hätte den gleichen Umwelteffekt, aber 99% der Kosten gespart. Eine weitere Möglichkeit wäre es, jedes Jahr den als Umweltkosten errechneten Betrag von 5.000 € für Umweltprojekte bereit zu stellen, die einen anerkannten Beitrazum Klimaschutz leisten.

Zwischenergebnis

Mit dem PH-Standard wird so wenig CO2 eingespart, dass er erhebliche zusätzliche Aufwendungen / jährliche Kosten nicht rechtfertigt. Wenn, wie die Frankfurter vorrechnen, er jährlich Kosten spart, wäre er vorzuziehen - aber nur dann. Dieser Vorteil müsste zuverlässig nachgewiesen worden sein - was noch zu prüfen ist.

Offen: Die Lüftungsfrage

Die Stadt Frankfurt - und ihr folgend die Stadt Köln - gehen davon aus, dass eine gesundheitlich unbedenkliche Luftqualität nur durch eine mechanische Lüftung der Klassenzimmer erreichbar ist. Dann wäre das Vergleichsobjekt die so ausgestattete Schule, mit entsprechend höheren Kosten.

Burkhardt Krems, 2013-07-07

Siehe auch: Quellen zu energieffizientem Bauen

Sparen durch Absenkung der Baustandards? 

Alle Bereiche müssen zum Sparen beitragen. So die einhellige Meinung in Politik und Verwaltung und der Beschluss des Kölner Stadtvorstandes. Also muss auch das Baudezernat einen Beitrag leisten: durch Hinausschieben von Reparaturarbeiten? Bringt nur etwas bei kameralistischer Kalkulation, denn jede Reparatur stellt nur den normalen Zustand her, wenn sie nicht durchgeführt wird, müsste eine Sonderabschreibung erfolgen: Wartung, Reparatur, Instandsetzung sind also eigentlich keine Belastungen im Ergebnishaushalt, weil den Aufwendungen ersparte Abschreibungen oder "aktivierte Eigenleistungen" gegenüberstehen. Per Saldo gibt es als keine Haushaltsbelastung!

Das scheint beim Kölner Sparen aber nicht so gesehen zu werden, wie der "Sparbeitrag" des Baudezernats belegt.

Ein zweiter Ansatz: Senkung der "Baukosten" - gemeint sind die Bauinvestitionen, die gar keine "Kosten", also Ressourcenverzehr/Minderungen des Vermögens sind, weil damit ja Werte geschaffen werden. 

Auf dem Prüfstand stehen die Umweltstandards beim Bauen, hier am Beispiel einer neu zu bauenden zweizügigen Grundschule. Leuchtet ein. Verzicht auf den anspruchsvollen Passivhaus-Standard spart Geld, der Bau wird "billiger". Allerdings fallen dafür höhere Heizkosten an. Und schließlich: kann man bei einer modernen Schule auf eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung verzichten? Hier geht es also auch um den Nutzen: eine gute Luftqualität, die in der Schulpraxis durch systematisches Stoßlüften nicht erreichbar ist; man muss mit Dauerlüften rechnen, was die kalkulierten, technisch ermittelten Heizkosten erhöht. 

Aber wie sieht die Kostenseite bei beiden Standards aus? Und zwar in der Gesamtbilanz über die Lebensdauer (Lebenszyklus-Kosten)?

Und da beginnen die Probleme - bzw. setzen sie sich fort: schon bei früheren Bauvorhaben gab es solche Berechnungen nach einer besonderen "Kölschen Variante" der Barwertrechnung, besser bekannt als Kapitalwertmethode: man rechnete 2010 beim Bühnenquartier mit einem - fiktiven - Kredit zu 4,5% Zinsen, und alle Ein- und Auszahlungen, auch Zins und Tilgung für die Kredite, wurden je nach dem Zeitpunkt, zu dem sie anfallen, "abgezinst", diskontiert, aber mit 2%, um zu errechnen, was eine Zahlung in späteren Jahren heute Wert ist. Merkwürdig nur: obwohl man zu 4,5% finanzierte, wurde abgezinst mit 2% - wenn man später zurückzahlt, dafür dann 4% mehr Zinsen zahlt, sind die späteren Raten aber nur mit 2% diskontiert, umgekehrt wird für eine frühere Rückzahlung gerechnet: man spart 4% Zinsen, bekommt damit aber nur einen um 2% höheren Barwert. Wo bleibt die Logik?

Jetzt wird wieder gerechnet, im Jahr 2012 aber mit 7% Zinsen für den Kredit, und diskontiert mit 4,5%. Begründung: keine. Sind die Zinsen seit 2010 fast doppelt so hoch geworden? Wo kommt dieser Zinssatz her, was ist da eingeflossen, wer legt ihn fest?

Die von der Verwaltung zur Begründung vorgelegte Wirtschaftlichkeitsberechnung widerspricht anerkannten Standards und den Regeln der Logik, und darf deshalb nicht als Grundlage der Ratsentscheidung verwendet werden: das wäre ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot.

Der Bundesrechnungshof veranstaltete vor einiger Zeit einen zweitägigen Workshop, um mit Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis die Frage zu untersuchen, wie hoch die Diskontraten anzusetzen sind (mein Beitrag dazu im Internet), in Köln kann das anscheinend jeder Bearbeiter in einem Fachdezernat richtig festlegen, wofür der Bundesrechnungshof umfangreiche Expertenbefragungen veranstaltet? Und jedes Fachdezernat macht es neu und anscheinend unabhängig von den anderen, die Kämmerei wird gar nicht erst gefragt - sonst wären derart unterschiedliche Zinssätze kaum zu erklären?

Und was übersehen wurde: alle Fragen sind in speziellen Veröffentlichen für die Hochbauverwaltungen bereits kompetent geklärt, man muss sie nur nutzen: siehe Literaturliste.

Immerhin hat der OB die Beschlussvorlage von der Tagesordnung abgesetzt, nachdem auf diese Merkwürdigkeiten hingewiesen worden war (siehe die Eingabe in dieser Sache). Man darf gespannt sein auf das Ergebnis (siehe dazu jetzt oben).

Wie die Frage des Passivhaus-Standards für das Bauvorhaben ökonomisch und ökologisch einzuschätzen ist, siehe im vorstehenden Beitrag: in jeder Hinsicht nicht empfehlenswert. Es wird deutlich teurer, die Zusatz-Investitionen und Folgekosten werden durch die Energieeinsparung nur zu einem Bruchteil ausgeglichen, wenn die Plandaten auch in der Praxis erreicht werden, und für die Umwelt bringt es sehr wenig: so wenig, dass dieser Aufwand nicht vertretbar ist, denn mit dem Geld ließe sich durch andere Maßnahmen sehr viel mehr für die Umwelt erreichen. Auch beim Umweltschutz muss wegen der begrenzten Mittel auf ein akzeptables Verhältnis zwischen Kosten und Wirkung geachtet werden.    

Burkhardt Krems, 2013-05-24/2019-08-25

 

Ein weiteres archäologisches Museum für Köln?

Die Planungen

In Köln soll ein weiteres Archäologisches Museum entstehen (das Römisch-Germanische Museum gibt es bereits, das Kölnische Stadtmuseum präsentiert archäologische Funde ab dem Mittelalter). Dazu heißt es in der Ausschreibung für die Marketingmaßnahmen:

"Im Bereich des Rathausplatzes in der linksrheinischen Kölner Altstadt soll ein unterirdisches archäologisches Museum entstehen, das Einblicke in 2000 Jahre Stadtgeschichte an Originalbefunden ermöglicht. In dem oberirdischen Schutzbau sollen zusätzlich zu den Funden Ausstellungsbereiche die Jüdische Geschichte in Köln präsentieren."

Allein für Marketing sind 780.000 Euro vorgesehen, der Neubau selbst wird nach den Planungsdaten 2012 mit 52 Millionen Euro veranschlagt. Für den Betrieb des Museums wird ein Aufwand netto von jährlich 4,7 Millionen Euro (LVR Begründung 13/2038/1), zuzüglich Abschreibung, kalkulatorische Verzinsung, bauliche Unterhaltung veranschlagt.

Da der Haushalt der Stadt Köln für 2013 ein Defizit von mehr als 300 Millionen Euro vorsieht, hat eine Initiative eine Unterschriftenaktion gestartet, um mit einem Moratorium für alle Großprojekte eine Denkpause zu erzwingen, wie es mit dem Haushalt der Stadt weitergehen kann, ohne dass jedes weitere Haushaltsjahr mehr als 200 Millionen Euro des Eigenkapitals verbraucht werden.

Kosten des geplanten Museums Archäologische Zone

Kostensituation

Eine nachvollziehbare Kalkulation der Kosten und Erlöse liegt nicht vor (Recherche im Internet-Angebot der Stadt-Köln, der Museen, OffenesKoeln.de ergebnislos). Die angegebenen Kosten sind erkennbar zu niedrig angesetzt, Erlöse eher zu hoch. Den - einmaligen - "verlorenen" Kosten eines Verzichts stehen jährliche Einsparungen von mehreren Millionen Euro gegenüber, ein Verzicht "rechnet" sich also in kurzer Zeit. 

Kosten eines Museums

Bei den jährlichen Kosten wurde bisher die kalkulatorische Verzinsung nicht berücksichtigt, die den Finanzierungsaufwand bzw. die Kapitalbindung ausgleicht. Sie ist mit jährlich mindestens 1 Million Euro anzusetzen.

"Verlorene Kosten" eines Verzichts

Sie werden in der Ratsvorlage 1445/2011 mit 5,4 Millionen Euro beziffert. Das wären "Einmalkosten", denen jährliche Einsparungen von mehreren Millionen Euro gegenüber stehen, so dass sich dieser Betrag in kürzester Zeit amortisiert hätte. Berücksichtigt man die Gesamtkosten, die dem Steuerzahler entstehen (nicht nur zu Lasten des Haushalts der Stadt Köln), "rentiert" sich der Verzicht bereits in weniger als einem Jahr. 

„Verlorene Kosten“ sind kein Argument für weitere Investitionen und jährliche Kosten von mehreren Millionen Euro.

Das zeigt die folgende Übersicht nach amtlichen Daten (soweit verfügbar):

Einsparungen bei Verzicht auf das Museum, jedes Jahr erneut:

1. Abschreibungen laut Haushaltsplan 2013/14

1,2 Mio. €

2. Kalkulatorische Verzinsung mindestens

1,0 Mio. €

3. Folgekosten abzüglich Erlöse (Anlage 5 der Ratsvorlage 1445/2011)

4,1 Mio. €

Summe jährliche Einsparungen mindestens

6,3 Mio. €

Der Landschaftsverband Rheinland rechnet mit höheren Kosten.

Danach sind die Einsparungen bereits in einem Jahr höher als die "verlorenen Kosten". Berücksichtigt man nur die Belastung des Haushaltes der Stadt Köln, "rentiert" sich der Verzicht in spätestens drei Jahren.

Wegfall der Landesmittel als „verlorene Kosten“?

Zum Teil wird mit dem Wegfall der Landesmittel argumentiert. Dann steigen die „verlorenen Kosten“ auf 20 Millionen Euro oder mehr. Nur:

  • Die Landesmittel gehörten nie frei verfügbar zum Vermögen der Stadt Köln, ihr Wegfall verursacht deshalb auch keine „Kosten“ (ist kein Vermögensverzehr: mehr zu „Kosten“ im Online-Verwaltungslexikon www.olev.de),
  • außerdem sind sie nicht ausschließlich für das Museum vorgesehen, sondern für die Ausgrabungen und die Sicherung der Funde: dieser Anteil bleibt erhalten. Die Grabungskosten werden im Haushaltsplan 2013/24 zum Beispiel mit insgesamt 2,3 Millionen Euro kalkuliert.

In dem Zusammenhang wäre es wichtig, der Öffentlichkeit den Zuwendungsbescheid zugänglich zu machen, damit Missverständnisse und Fehlinterpretationen eingedämmt werden können.

Das gilt in gleicher Weise für Informationen über die Besucherzahlen, die zwischen 230.000 pro Jahr (Ausschreibung für PR und Öffentlichkeitsarbeit) über 350.000 (Prof. Wilhelm, LVR, laut Presseberichten) bis zu einer Million (Kölner Politiker) reichen. Davon hängt dann ab, mit welchem Nutzen bzw. welchen Erlösen gerechnet werden kann – vorausgesetzt, man bezieht die Auswirkungen zum Beispiel auf das Römisch-Germanische Museum mit ein. Denn Köln-Besucher werden oft nur eines der archäologischen Museen besuchen, also entweder RGM oder das Museum Archäologische Zone / Jüdisches Viertel. Die Besucherzahl des neuen Museums kann also zum Teil zu Lasten des RGM gehen, mit entsprechenden Auswirkungen auf die Erlöse dort.

Burkhardt Krems, 2013-02-24


Ein Schlauchturm für die Kölner Feuerwehr?

In Köln-Bickendorf soll ein Schlauchturm für die Feuerwehr gebaut werden, um Geld zu sparen. Denn bisher werden die Schläuche von einem privaten Unternehmen getrocknet. Das will man dann selbst machen. Der Kölner Stadt-Anzeiger schreibt dazu (07.04.2011, S. 35):

Das etwa 25 Meter hohe Bauwerk, das 52 Jahre alt war, wurde abgebrochen, nachdem akute Einsturzgefahr festgestellt worden war. Zunächst halfen Feuerwehren in benachbarten Städten bei der Schlauchtrocknung aus. Inzwischen erledigt dies ein privates Unternehmen für 43 000 Euro pro Jahr. Jetzt will die Stadt einen neuen Turm bauen. Er soll auf dem Gelände der Feuerwache in Bickendorf stehen. Die veranschlagten Kosten von 400 000 Euro sollen über eine Nutzungsdauer von 50 Jahren mit 8 000 Euro jährlich abgeschrieben werden. Daher ergeben sich laut Verwaltung 35 000 Euro Kostenersparnis gegenüber der Schlauchtrocknung durch ein Privatunternehmen.

400.000 Euro sollen investiert werden, das führt "nur" zu Abschreibungen von jährlich 8.000 Euro, und da das Schlauchtrocknen durch ein privates Unternehmen jährlich 43.000 Euro kostet, spart man locker 35.000 Euro pro Jahr. So heißt es in der Ratsvorlage 4889/2010 (Online-Quelle bei OffenesKoeln.de).

Das klingt nur auf den ersten Blick gut. Woher kommt bei der Stadt Köln das Geld - aus dem Geldautomaten an der Wand? Sie hat keine Finanzierungskosten? Eigentlich lernen alle, die eine Ausbildung für den Verwaltungsdienst machen, mindestens die Grundzüge der Kostenvergleichsrechnung - und man weiß auch als "normaler" Bürger: Geld zu bekommen kostet Geld. Wer mal ein Auto oder gar Wohneigentum finanziert hat weiß, dass das eine ganze Menge sein kann. In der Fachsprache: zu den "kalkulatorischen Kosten" gehören nicht nur Abschreibungen, sondern auch die Kosten der Kapitalbindung, berücksichtigt durch "kalkulatorische Zinsen": 400.000 Euro müssen ja irgend woher kommen und sind dann in dem Bauwerk gebunden. Berechnung: halbe Investitionssumme mal Zinssatz für langfristige Kredite (man kann davon ausgehen, dass die Stadt Köln ihre Investitionen durchweg mit Krediten finanziert), dafür schreibt die Kämmerei derzeit einen Zinssatz von 4,5% vor.

Macht noch einmal 9.000 Euro jährliche Kosten für kalkulatorische Zinsen. Bleiben noch zumindest die "Wagniskosten": was üblicherweise als Versicherung bezahlt wird. Und wer wartet den Turm, der ja nicht nur ein Bauwerk ist, sondern auch technische Vorrichtungen enthält: braucht das alles keine Pflege in all den Jahren? Und ist die Immobilienverwaltung kostenlos?

Aber vor allem: wer betreibt den Turm: wer bringt die Schläuche nach Bickendorf und von dort zurück zu den Standorten der Feuerwehr, wer hängt sie auf und nimmt sie wieder ab, und zwar fachkundig und mit Garantie? Vielleicht hat man dafür Personal, das dafür nicht genutzte Zeit übrig hat? Und dieses Personal muss dafür nicht geschult, angeleitet, überwacht werden, es gibt auch kein Fehler- und Unfallrisiko, das sonst der private Unternehmer trägt? Das alles müsste erst einmal geprüft - und sollte dann auch gesagt - werden. 

So ist es erst einmal eine Milchmädchenrechnung. Fragt sich, ob in der Stadtverwaltung tatsächlich so viel Unkenntnis über die Grundlagen des Umgangs mit knappen Steuergeldern vorhanden ist, oder eher der Wunsch der Vater der Rechnung war.

Im Ergebnis könnte die Entscheidung richtig, sprich: wirtschaftlich sein, denn es kommt immer auch auf den Nutzen an, und da gibt es weitere Aspekte (Nutzung des Turms für das Höhenretter-Training und als Antennenmast). Aber um die Wirtschaftlichkeit zutreffend zu beurteilen, muss schon die Kostenseite richtig ermittelt worden sein - und muss die Nutzenseite in gleicher Weise sorgfältig geprüft werden. Dann kann man Kosten und Nutzen gegenüberstellen und eine vertretbare Entscheidung treffen, siehe die 15 Regeln für Wirtschaftlichkeit. Und gegenüber dem Rat verbietet sich eine solche grob irreführende Argumentation.

Burkhardt Krems, 2011-04-08/09 / 2013-03-19


 

Einzelfälle für ärgerliche Geldverschwendung

(Hier ist Platz für Ergänzungen)



Anmerkungen
  1. "Wirtschaftlichkeit" ist dabei nie "Kostengünstigkeit", sondern immer (!) ein bestmögliches Verhältnis zwischen Nutzen und Kosten. Es bedeutet auch nicht "Rentabilität", also dass der Aufwand durch Einnahmen ausgeglichen oder sogar ein Überschuss/Gewinn erzielt wird. Mehr dazu im Online-Verwaltungslexikon und zusammenfassend die 15 Regeln für Wirtschaftlichkeit (http://www.olev.de/w/15-Regeln.pdf).






 RSS of this page

Written by:   Version:   Edited By:   Modified

Diskussionsforum zum Online-Verwaltungslexikon olev.de und zu Verwaltungsmanagement.Info.
Verantwortlich für die Beiträge sind die jeweiligen Verfasser.
Kommentare und Veränderungen / Ergänzung von Beiträgen nur durch angemeldete Nutzer.
Bitte helfen Sie mit, dass es eine weiterführende Diskussion ist: kritisch aber konstruktiv und fair! 

Impressum