Integration


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Schweizer Integrationsagenda

 

Schweizer Integrationsagenda - Auszug -  

Bund und Kantone einigten sich auf fünf Wirkungsziele der Integrationsagenda: 

1. Alle FL/VA erreichen einen ihrem Potenzial entsprechenden Sprachstand. Drei Jahre nach Einreise verfügen alle mindestens über sprachliche Basiskenntnisse zur Bewältigung des Alltags (mind. A1).  

2. 80% der Kinder aus dem Asylbereich, die im Alter von 0-4 Jahren in die Schweiz kommen, können sich beim Start der obligatorischen Schulzeit in der am Wohnort gesprochenen Sprache verständigen. 

3. Zwei Drittel aller FL/VA im Alter von 16-25 Jahren befinden sich fünf Jahre nach der Einreise in einer postobligatorischen Ausbildung.1

4. Die Hälfte aller erwachsenen FL/VA ist sieben Jahre nach der Einreise nachhaltig in den ersten Arbeitsmarkt integriert.1 

5. Alle FL/VA sind sieben Jahre nach der Einreise vertraut mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten und haben Kontakte zur einheimischen Bevölkerung. 

Anmerkung 1

Nicht alle Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene haben das Potenzial eine Ausbildungs- und Arbeitsmarktfähigkeit zu erreichen. Es bestehen Einschränkungen, die oft mit der Fluchterfahrung, mit gesundheitlichen Schwierigkeiten oder der familiären Situation in Zusammenhang stehen. Es wird davon ausgegangen, dass 70% der Personen im erwerbfähigen Alter (16-50 Jahre) ein entsprechendes Potenzial aufweisen, 30% nicht. Die Ziele sind jedoch auf die jeweiligen Altersgruppen der Gesamtpopulation gerechnet. Ziel 3 besagt, dass fünf Jahre nach Einreise von den jugendlichen Personen, die ein Ausbildungspotenzial aufweisen, 95% an einer postobligatorischen Ausbildung teilnehmen. Ziel 4 besagt, dass sieben Jahre nach Einreise 70% der erwachsenen Personen, die ein Arbeitsmarktpotenzial aufweisen, nachhaltig im ersten Arbeitsmarkt integriert sind.

Übernommen am 01.05.2020 von https://www.sem.admin.ch/dam/data/sem/integration/agenda/faktenblatt-integrationsagenda-d.pdf. Das gesamte Dokument im Online-Speicher.





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