Glossar (als "Sandkasten")
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Agentur (2011-09-20)
Kirste, Stephan (2011): Das System der Europäischen Agenturen - Erläutert am Beispiel des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) -. In: Verwaltungsarchiv 102 (2011), Heft 2, S. 268-284.
Europäische Agenturen sind (in Anlehnung an die Ausführungen S. 271): "Juristische Personen des Unionsrechts, die auf der Grundlage einer mehr oder weniger stark ausgeprägten Unabhängigkeit und einer dualen Binnenstruktur, die zumindest aus einem Kollegial- und einem monokratischen Organ besteht, bestimmte 'V'erwaltungsaufgaben unter der Aufsicht der Hauptorgane der Union ausführen."
Am Beispiel des EIT lässt sich die relative Unabhängigkeit verdeutlichen (übernommen von Kirste 2011: 269): Das EIT legt "bis 2011 und anschließend alle 7 Jahre eine 'strategische Innovationsagenda' (SIA) vor, die die Festlegung der hauptsächlichen Arbeitsfelder, deren Bewertung im Hinblick auf ihre Innovationspotentiale und eine Schätzung des Finanzbedarfs enthält. Diesen Entwurf schlägt die Kommission Rat und Parlament zur Annahme ... vor ... Auf seiner Grundlage erstellt das EIT ein dreijähriges Arbeitsprogramm, das den Haupt- und Nebenorganen der Union zur Information (sic! B. K.) vorgelegt wird. Die konkrete Umsetzung der SIA ist also in die Verantwortung des EIT gestellt. (Hervorhebung ergänzt)
Siehe dort zu den verschiedenen Typen und weiteren Aspekten der Verwendung dieser Agenturen im Rechts- und Verwaltungssystem der Union.
Akteur
jemand (eine Organisation, ein Mitglied einer Organisation, eine Gruppe, ggf. auch ein Netzwerk), der entweder selbst Entscheidungen treffen kann oder auf Entscheidungen Einfluss zu nehmen versucht. Mit der Absicht der Einflussnahme unterscheidet sich der Akteur vom "Betroffenen", dessen Situation zwar durch die Entscheidungen und Entwicklungen beeinflusst wird, der u. U. aber nicht versucht, darauf selbst Einfluss zu nehmen. Akteur kann auch sein, wer nicht betroffen ist, sich aber dennoch angagiert, "einmischt", z. B. im allgemeinen / öffentlichen Interesse, aus politischer, ethischer, religiöser Überzeugung (siehe Arten von Stakeholdern in olev.de).
aktiv / proaktiv / reaktiv
aktiv
tätig, tatkräftig, im Unterschied zu reaktiv: mit der Absicht, die Entwicklung bewusst zu beeinflussen, die Führung, die Initiative zu übernehmen, Mängel/Fehlentwicklungen zu vermeiden statt (reaktiv) Mängel erst wenn sie aufgetreten sind zu beheben. (Quelle: olev.de)
proaktiv
frühzeitiges und differenziertes Vorbereiten auf mindestens zwei unterschiedliche Umweltkonstellationen oder bewusstes Gestalten ausgewählter strategischer Tatbestände in eine Richtung (Initiativaktivität) (nach Ch. Scholz, Personalmanagement, 5. Aufl., 2000, S. 89). Proaktives Verhalten ist also noch systematischer und - sachlich und zeitlich - vorausschauender als aktives Verhalten. Auslöser proaktiver Managementaktivitäten können auch absehbare Entwicklungen sein, z. B. Klimawandel, demografische Entwicklung. (Quelle: olev.de)
reaktiv
Handeln erst/nur auf Anstoß von außen, aufgrund von Fehlern, Mängeln, Forderungen, mit der Tendenz, nur die unmittelbar erkennbaren und aktuell wichtigen Probleme zu lösen, im Gegensatz zu aktivem oder proaktivem Handeln. "Handeln, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist."
Aktivitätsniveaus
Das Verhalten gegenüber der Umwelt (im weitesten Sinne: natürliche, soziale, politische Umwelt) kann grob in folgende Aktivätsniveaus eingeteilt werden (mehr jeweils zu den genannten Stichwörtern):
Siehe auch Akteur, Betroffener, Stakeholder, Shareholder
Betroffene(r)
jemand, bei dem Auswirkungen von Entscheidungen und Entwicklungen eintreten. Die Kennzeichnung als Betroffene(r) lässt offen, wie diejenige/derjenige dazu steht und ob sie/er ggf. darauf reagiert: durch Versuch der Einflussnahme auf die Entwicklung (aktiv) oder durch angepasstes Verhalten (reaktiv), im Extremfall: Verzicht auf Aktivitäten, Investitionen, Wegzug.
Effectiveness
The extent to which the activity’s stated objectives have been met (OECD Glossary of Statistical Terms).
emergent
"gewachsen", entstanden als Ergebnis von Entwicklungen, ohne selbst gewollt, geplant, bewusst herbeigeführt zu sein, "gewachsen" wie z. B. Organisationskultur, Tradition, implizite (nicht ausdrücklich formulierte) Entscheidungsregeln. Es handelt sich um genuin soziale Phänomene, die erst dadurch entstehen und bedeutsam werden, dass sich übereinstimmende Vorstellungen und/oder Verhaltensweisen bei einer größeren Zahl von Organisationsmitgliedern entwickeln bzw. vorhanden sind. Gegensatz: intendiert, (positiv) gesetzt, bewusst gestaltet.
Wichtig deshalb, weil die Diskussion in der Regel die Welt als Ergebnis von bewussten Entscheidungen interpretiert und damit Gestaltungsspielräume unterstellt, die faktisch nicht vorhanden sind, bzw. Gestaltungsprobleme nicht erkennt: emergente Phänomene wie Organisationskultur lassen sich nicht mit einfachen Mitteln gestalten und verändern.
Querverweise: Organisationskultur, Governance
Gerechtigkeit
Es gibt keine "objektive" Gerechtigkeit, und deshalb keinen einzig richtigen Weg, Gerechtigkeit zu schaffen, so der Nobelpreisträger Amartya Sen. "In seinem Buch „Die Idee der Gerechtigkeit“ zeigt er das an einem Beispiel: Drei Kinder, Anne, Bob und Carla, streiten um eine Flöte. Anne beansprucht die Flöte, weil sie die einzige ist, die sie spielen kann. Bob, weil er sonst kein Spielzeug besitzt. Und Carla, weil sie die Flöte in tagelanger Handarbeit selbst geschnitzt hat. Jede dieser Begründungen ist für sich genommen nachvollziehbar und entspricht einem Ideal der Gerechtigkeit. Doch zwischen den Idealen besteht ein Konflikt. Und die Entscheidung, ob Anne, Bob oder Carla die Flöte bekommt, ist nach Sens Ansicht nicht mehr Aufgabe der Gerechtigkeitstheoretiker, sondern der Gesellschaft, in der die drei Kinder leben: Welche Begründung akzeptiert wird, ist eine politische Entscheidung." (Quelle: Lena Schipper: Der Anwalt der Armen. Der Nobelpreisträger Amartya Sen erforscht, wie man die Welt gerechter machen kann. Seine Motivation ist ein schlimmes Kindheitserlebnis. In: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 13. APRIL 2014, S. 32. http://www.faz.net/-hut-7oc8j)
Investition
Ausgabe zur Schaffung von Werten. "Investitionen" sind keine "Kosten", auch wenn der allgemeine und zum Teil gesetzliche Sprachgebrauch so ist: sie sind nicht "Ressourcenverzehr", sondern der Einsatz von Ressourcen unter Werterhalt: Geld wird ausgegeben um Sachwerte zu schaffen. Deshalb ist die Bezeichnung "Baukosten" irreführend: es sind Bausummen, Investitionssummen, erst der Wertverlust durch den Zeitablauf und/oder durch Nutzung, gemessen als Abschreibung, stellt Ressourcenverzehr und damit Kosten dar. Weitere Kostenfolgen einer Investition: kalkulatorische Zinsen und andere kalkulatorische Kosten, Bewirtschaftskosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten, usw.
Motivation
Bestreben, Beweggründe zu einem bestimmten Handeln oder zum Handeln für die Erreichung bestimmter Ziele. Motivation ist als Potenzial für die Ausrichtung des Handelns vorhanden, auch wenn Handeln aktuell nicht möglich ist, und wird im Handeln nicht unbedingt als Beweggrund sichtbar, muss also erst erschlossen werden.
Netzwerk
ein Gefüge von Beziehungen ohne feste organisatorische Struktur, ohne zentrale Steuerung und Hierarchie. Die Verbindung zwischen den Beteiligten beruht auf gemeinsamen Interessen und/oder gewissen Kommunikationsregeln und/oder Regeln für den Austausch von Leistungen. Es muss keine feste oder auch nur definierte Mitgliedschaft bestehen. Der informelle Charakter des Netzwerkes ist eine besondere Stärke, kann aber auch ihre Schwäche sein. Positive Beispiele sind die Netzwerke, die durch Nutzung des Internets wichtige Entwicklungen geleistet haben: das Betriebssystem Linux und andere Open Source Software, Wikipedia. Netzwerke haben auch politische Bedeutung, wie sich im US-Präsidentschaftswahlkampf 2008 gezeigt hat, usw.
Output
In performance assessment in government, outputs are defined as the goods or services produced by government agencies (e.g. teaching hours delivered, welfare benefits assessed and paid) (OECD Glossary of Statistical Terms).
Shareholder
Anteilseigner, Miteigentümer, Aktionär(e). Shareholder sind eine Untergruppe der Stakeholder, Betroffene und oft besonders wichtige Akteure, die ein Spannungsverhältnis zwischen ihren Eigentümerinteressen und den Belangen einer nachhaltigen Entwicklung sehen können. Bei
TQM
, z. B. nach dem EFQM-Modell, ist Managementaufgabe der Ausgleich zwischen Eigentümerinteressen und Nachhaltigkeit.
Stakeholder
jemand, der als Gruppe oder Individuum ein wie immer geartetes legales Interesse an der Institution / der Unternehmung / der Region usw. hat, unabhängig davon, ob die Rechtsordnung ihm Rechte für die Wahrnehmung dieser Interessen zubilligt; Betroffener, Beteiligter, Interessenträger, -vertreter, -gruppe. Der Begriff differenziert nicht nach dem Aktivitätsniveau, oft wird jedoch eher der "aktive Betroffene" gemeint sein.
Stakeholder nehmen nicht nur eigene, sondern u. U. auch fremde bzw. allgemeine / öffentliche Interessen wahr, z. B. Umwelt-, soziale, kulturelle Interessen. Das ist besonders relevant für die öffentliche Verwaltung: diese Interessen betreffen dann nicht - wie bei privaten Unternehmen - Nebenfolgen der Tätigkeit, sondern das "Sachziel", die Hauptaufgabe / den öffentlichen Auftrag. Bei Planungen kann es je nach Planungshorizont sein, dass Stakeholder derzeit noch nicht existieren oder sich nicht als Stakeholder verstehen: dann stellt sich die Frage, wie die künftigen Belange in heutigen Planungen berücksichtigt werden sollen.
Stakeholder nach Betroffenheit und Aktivität
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aktiv |
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ja |
nein |
eigene Interessen betroffen
|
ja |
1. Aktive Stakeholder
Betroffen und aktiv: individuelle / kollektive Vertretung eigener Interessen |
2. Stille Stakeholder ("schweigende Mehrheit")
Betroffen aber passiv
|
nein |
3. Stakeholder-Vertreter
Nicht betroffen aktiv:
- Uneigennützig (Sympathisant / NGO)
- Professionelle Vertretung
(einschl. Lobbyisten)
|
4. Keine Stakeholder
Nicht betroffen nicht aktiv |
Stakeholder-Portfolioanalyse - © Krems - olev.de - Version 2.0 - 2009-03-14 |
Mehr, z. B. weiteren Arten von Stakeholdern, in olev.de.
Trade-off
Zielkonflikt - Ausmaß, zu dem Maßnahmen zu Gunsten eines Ziels andere Ziel beeinträchtigen. Wirtschaftswissenschaftliche Bezeichnung für dieses Spannungsverhältnis, z. B. im Verhältnis von "Effizienz" (der Gütererzeugung) und "Gerechtigkeit" (Verteilungsgerechtigkeit):
Whistleblower
Ein Whistleblower ist laut Wikipedia eine Person, die für die
Allgemeinheit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten
Zusammenhang an die Öffentlichkeit bringt.
Das können Informationen zu Korruption, Menschenrechtsverletzungen oder
auch Datenmissbrauch sein.
Platzhalter
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Die Quellenangabe bezieht sich jeweils auf das behandelte Stichwort, ggf. mit Datum des Abrufs.
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Entsprechend allgemeinem Standard ist möglichst die Originalquelle zu zitieren, die hier verwendet wurde (siehe Quellenangabe). Eigenständige Definitionen und Erläuterungen dieses Glossars sollten zitiert werden mit "Krems in wiki.olev.de", Stichwort, Datum des Abrufs. Soweit nicht anders angegeben, liegt das Copyright bei Dr. Burkhardt Krems, Köln.
Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder
§ 1a Haushaltswirtschaft
(1) Die
Haushaltswirtschaft kann in ihrem Rechnungswesen im Rahmen der folgenden
Vorschriften kameral oder nach den Grundsätzen der staatlichen
doppelten Buchführung nach § 7a (staatliche Doppik) gestaltet werden.
Die Aufstellung, Bewirtschaftung und Rechnungslegung des Haushalts kann
gegliedert nach Titeln, Konten oder Produktstrukturen (Produkthaushalt)
erfolgen.
(2) Die Bestimmungen dieses
Gesetzes für den Haushaltsplan, für Titel sowie für Einnahmen und
Ausgaben gelten bei doppischem Rechnungswesen entsprechend. Soweit im
Folgenden nichts anderes geregelt ist, treten in Teil I und in § 56 an
die Stelle des Haushaltsplans der Erfolgsplan und der doppische
Finanzplan, an die Stelle von Titeln Konten. An die Stelle von Einnahmen
treten Erträge im Erfolgsplan und Einzahlungen im doppischen
Finanzplan, an die Stelle von Ausgaben treten Aufwendungen im
Erfolgsplan und Auszahlungen im doppischen Finanzplan. Bei
Produkthaushalten treten an die Stelle der Titel die Produktstruktur und
an die Stelle von Einnahmen und Ausgaben die zur Produkterstellung
zugewiesenen Mittel.
(3) Die Aufstellung und
Ausführung des Haushaltsplans als Produkthaushalt erfolgt
leistungsbezogen durch die Verbindung von nach Produkten strukturierten
Mittelzuweisungen mit einer Spezialität nach Leistungszwecken. Art und
Umfang der zu erbringenden Leistungen sind durch Gesetz oder den
Haushaltsplan verbindlich festzulegen. Für die Bereiche, für die ein
Produkthaushalt aufgestellt wird, ist grundsätzlich eine Kosten- und
Leistungsrechnung einzuführen.
§ 6a Budgetierung
(1) Die Einnahmen,
Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen können im Rahmen eines Systems
der dezentralen Verantwortung einer Organisationseinheit veranschlagt
werden. Dabei wird die Finanzverantwortung auf der Grundlage der
Haushaltsermächtigung auf die Organisationseinheiten übertragen, die die
Fach- und Sachverantwortung haben. Voraussetzung sind geeignete
Informations- und Steuerungsinstrumente, mit denen insbesondere
sichergestellt wird, daß das jeweils verfügbare Ausgabevolumen nicht
überschritten wird. Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen sind
durch Gesetz oder den Haushaltsplan festzulegen.
(2)
In den Fällen des Absatzes 1 sollen durch Gesetz oder Haushaltsplan für
die jeweilige Organisationseinheit Regelungen zur Zweckbindung,
Übertragbarkeit und Deckungsfähigkeit getroffen werden.
§ 7a Grundsätze der staatlichen Doppik
(1) Die staatliche
Doppik folgt den Vorschriften des Ersten und des Zweiten Abschnitts
Erster und Zweiter Unterabschnitt des Dritten Buches Handelsgesetzbuch
und den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Buchführung und Bilanzierung.
Dies umfasst insbesondere die Vorschriften zur
- 1. laufenden Buchführung (materielle und formelle Ordnungsmäßigkeit),
- 2. Inventur,
- 3. Bilanzierung nach den
-
- a) allgemeinen Grundsätzen der Bilanzierung,
- b) Gliederungsgrundsätzen für den Jahresabschluss,
- c) Grundsätzen der Aktivierung und Passivierung,
- d) Grundsätzen der Bewertung in der Eröffnungsbilanz,
- e) Grundsätzen der Bewertung in der Abschlussbilanz,
- 4. Abschlussgliederung.
Maßgeblich sind die Bestimmungen für Kapitalgesellschaften.
(2)
Konkretisierungen, insbesondere die Ausübung handelsrechtlicher
Wahlrechte, und von Absatz 1 abweichende Regelungen, die aufgrund der
Besonderheiten der öffentlichen Haushaltswirtschaft erforderlich sind,
werden von Bund und Ländern in dem Gremium nach § 49a Absatz 1
erarbeitet.
§ 49a Gremium zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens
(1) Zur
Gewährleistung einer einheitlichen Verfahrens- und Datengrundlage
jeweils für Kameralistik, Doppik und Produkthaushalte richten Bund und
Länder ein gemeinsames Gremium ein. Das Gremium erarbeitet Standards für
kamerale und doppische Haushalte sowie für Produkthaushalte und stellt
dabei sicher, dass die Anforderungen der Finanzstatistik einschließlich
der der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen berücksichtigt werden.
Beschlüsse werden mit den Stimmen des Bundes und der Mehrheit von zwei
Dritteln der Zahl der Länder gefasst. Die Standards werden jeweils durch
Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder umgesetzt. Das
Gremium erarbeitet die Standards für doppische Haushalte und
Produkthaushalte erstmals zum 1. Januar 2010 und überprüft die Standards
für doppische Haushalte, Produkthaushalte und kamerale Haushalte
anschließend einmal jährlich. Näheres regelt eine
Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern.
(2)
Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit der Haushaltswirtschaft bei
Bund und Ländern kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung, die
der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nähere Bestimmungen erlassen über
die Standards für kamerale und doppische Haushalte sowie für
Produkthaushalte, insbesondere zum Gruppierungs- und Funktionenplan, zum
Verwaltungskontenrahmen und Produktrahmen sowie zu den Standards nach §
7a Absatz 2 für die staatliche Doppik.
Investitionsvergleich Austausch Fenster / Einbau Klimaanlage (Prinzipdarstellung) |
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Fenster |
Klimaanlage |
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Rechen- größen |
Kosten |
Rechen- größen |
Kosten |
Investitionssumme / € |
1.000.000 |
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1.000.000 |
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Nutzungsdauer /Jahre |
50 |
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10 |
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Abschreibung (AfA) |
2% |
20.000 |
10% |
100.000 |
kalkulatorische Zinsen (auf halben AW) |
3% |
15.000 |
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15.000 |
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Wartung/Instandhaltung |
0,5% |
5.000 |
2,0% |
20.000 |
Kosten jährlich |
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40.000 |
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135.000 |
Bereits ohne zusätzliche Stromkosten für die Klimaanlage und Heizkostenersparnis des Fensteraustausches unterscheiden sich die Kosten um den Faktor 3 (bei Berücksichtigung dieser weiteren Kostengrößen steigt der Unterschied auf den Faktor 7 bis 10).
Über Investitionen anhand der Investitionssummen zu entscheiden ist ein schwerwiegender Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot.
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