Köln 2011 (Impuls 2011) Stadt Köln (Hrsg.) (2011): Sofortprogramm „Impuls 20ELF“ zum Start der Klimaschutzinitiative der Stadt Köln für den Teilbereich Energie. Bearbeitet von Gertec und ifeu. Ohne Impressum, undatiert (2011). Anlage 3.1 zur Ratsvorlage 3272/2011 BMVBS 2012
BMVBS (Hrsg.) (2012): Untersuchung zur weiteren Verschärfung der energetischen Anforderungen an Gebäude mit der EnEV 2012 – Anforderungsmethodik, Regelwerk und Wirtschaftlichkeit. BMVBS-Online-Publikation 05/2012. (Bearbeiter der Studie: Ingenieurbüro Prof. Dr. Hauser GmbH, Kassel, Prof. Dr. Anton Maas (Projektleiter) / Fraunhofer-Institut für Bauphysik, Abt. Wärmetechnik, Stuttgart: Hans Erhorn, Dr. Jan de Boer / ITG Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden, Prof. Dr. Bert Oschatz / schiller-engineering, Hamburg, Heiko Schiller) (Link) Wissenschaftlicher Beirat beim BMF 2010
Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen (2010): Klimapolitik zwischen Emissionsvermeidung und Anpassung. Gutachten. Berlin, Januar 2010
ZitateBMVBS 2012: Erhöhte Anforderungen sind nicht wirtschaftlich Dazu zwei Zitate aus der Studie: S. 34: Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsberechnungen zeigen, dass eine angestrebte Einhaltung einer Amortisationszeit von 20 Jahren bei keiner der Varianten erfüllt ist. Die Deckungsfehlbeträge zur Erreichung des Kriteriums werden ausgewiesen und betragen bei einer angestrebten Primärenergiereduktion von rd. 30% (s. Variante „Hülle B und WLA DC 80%) zwischen 31 und 42 €/m² (Bezug AN). Die Variante des punktuell verbesserten baulichen Wärmeschutzes führt zu einer durchschnittlichen Absenkung des Jahres-Primärenergiebedarfs von rd. 7% (Tabelle 17), der Deckungsfehlbetrag liegt im Mittel für alle Gebäude bei 4,22 €/m². Die Absenkungen der Primär- und Endenergiebedarfe gemäß Randbedingungen Referenz 2012 gegenüber 2009 sind in Tabelle 17 und Tabelle 18 für alle Berechnungsvarianten dargestellt. Es ergeben sich für die Primärenergie je nach betrachteter Variante Mittelwerte von -4 bis -30%, bei der Endenergie Wärme (keine Änderungen bei Endenergie Hilfsenergie) liegen die Mittelwerte zwischen -5 und -41%. Die jeweils kleinsten Beträge treten bei der Variante auf, bei der nur der Wärmeschutz der Hülle punktuell verbessert wird (Hülle A), die jeweils größten Beträge resultieren bei der Kombination verbesserter Wärmeschutz und Zu-/Abluftanlage mit Wärmebereitstellungsgrad 80% und DC-Ventilatoren. S. 42 3.6.3 Schlussfolgerungen Vor dem Hintergrund der nicht darstellbaren Wirtschaftlichkeit bei der vorgegebenen Untersuchungsmethodik (Amortisationszeit) und vorgegebenen Randbedingungen (Energiekosten, Energiekostensteigerung und Zinssätzen), d.h. keine Einhaltung bzw. Unterschreitung von Amortisationszeiten von 20 Jahren wird empfohlen, die Anforderungen an Wohngebäude im Rahmen einer EnEV 2012 nicht zu verschärfen. Weitergehende Untersuchungen zur Wirtschaftlichkeit verschärfter Anforderungen wurden im Rahmen dieses Vorhabens nicht durchgeführt (s.a. Kap. 3.3.3). Die Anforderung an den Transmissionswärmeverlustkoeffizienten HT,max' sollte mit dem Ansatz HT,max' = 1,3 · HT,Referenz' vorgegeben werden. Mit Beibehaltung der Referenzausführung aus der EnEV 2009 resultieren damit im Mittel praktisch keine Veränderungen gegenüber den Anforderungen der EnEV 2009 an den baulichen Wärmeschutz.
BRats-Drucksache 113/13, Begründung zum Entwurf der EnEV 2014: 69 f.: b) Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung aa) Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten Die Errichtungskosten für die öffentliche Verwaltung erhöhen sich somit
um rd. 54 bis 72 Millionen Euro. [...] Die Mehrkosten amortisieren sich
durch Einsparungen bei den Energiekosten innerhalb angemessener Zeit. 70: Das bedeutet, dass die Kosten, die den öffentlichen Bauherren durch erhöhte Neubaukosten auf Grund der gestiegenen energetischen Anforderungen, etwa an die Wärmedämmung, entstehen, sich für die Bauherren rechnen: Die erhöhten energetischen Anforderungen bringen gleichzeitig Einsparungen bei den Energiekosten mit sich, welche nach einer gewissen Zahl von Jahren, die unter der Lebensdauer des Gebäudes liegt, die EnEV-bedingten Neubaumehrkosten übersteigen. Dabei ist der Zeitraum, in welchem sich die Mehrkosten für Neubauten amortisiert haben werden, zum einen davon abhängig, durch welche konkrete Bauweise den EnEV-Anforderungen entsprochen wird, zum anderen von der Entwicklung der Energiepreise. Ab dem Jahr 2016 entsteht der öffentlichen Verwaltung auf Grund der verschärften Neubauanforderungen ein weiterer Erfüllungsaufwand in Höhe von etwa 54 bis 72 Millionen Euro. (Anmerkung: das Verhältnis zwischen Kosten und Klimaauswirkungen wird nicht erwähnt, eine Relation wird nicht hergestellt; Alternativen werden nicht betrachtet)
73: Wissenschaftlicher Beirat beim BMF 2010: 31 Anstrengungen einzelner Länder, durch eine Vorreiterrolle in der Klimapolitik und hohe selbst gesetzte Emissionsminderungsziele die Klimapolitik zu beeinflussen, können dazu führen, dass andere Länder in ihren klimapolitischen Anstrengungen nachlassen, statt diese zu erhöhen. Eine klimapolitische Vorreiterrolle führt deshalb in der Regel zu hohen Kosten in dem Vorreiterland, ohne dass eine entscheidende Verbesserung des Weltklimas sichergestellt werden kann.
Burkhardt Krems, 2015-05-27 |