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Wohin mit Büchern: in die Altpapiertonne?

Reiche kommunale Unternehmen, arme Städte?


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Schlamperei, Desinteresse am Kunden bei der AWB? Und kein Qualitätsmanagement? Wohin also mit den Büchern?

Ich habe jede Menge Bücher, in Ehren ergraut, jetzt gehören sie „in die Tonne“: nur in welche? Blaue Tonne für Altpapier? Da höre ich von meinem Nachbarn, das sei nicht richtig, wegen dem Leim der Bindung, usw. Auch die Papierschnitzel, das Ergebnis des Schredderns, soll angeblich nicht in die blaue Tonne gehören, das lasse sich nicht weiterverarbeiten. So beriet mich ein Nachbar, den ich für gut informiert halte. Nur stimmt das?

Schaue ich auf der Webseite der AWB nach, was in die blaue Tonne gehört, dann finde ich dazu nichts. Dabei gibt es zwar eine klar strukturierte Auflistung was hineingehört und was nicht. Aber in beiden Rubriken werden Bücher nicht aufgeführt. Siehe Grafik. Warum nicht? Und was ist mit der weiteren Zweifelsfrage, den geschredderten Dokumenten?

Übernommen von https://www.awbkoeln.de/?id=12

Man darf gespannt sein auf die Antwort der AWB auf meine Mail, mit der ich diese Fragen stelle. 

Burkhardt Krems, 18.11.2020


Aus dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017, S. 9: 

2,2 Mio. € Verwaltungskostenerstattung für die Stadt, und 441.000 € nicht realisierte Forderungen.

Zitat: "Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen Verwaltungskostenerstattungen an verschiedene Dienststellen der Stadt Köln T€ 2.233 und laufende Kosten des Eigenbetriebes AWB für Gebühren und Beiträge, Veranstaltungen sowie die Prüfung des Jahresabschlusses von insgesamt T€ 126 ausgewiesen. 

Des Weiteren sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 237 und die Ausbuchung von uneinbringlichen Forderungen in Höhe von T€ 441 enthalten."

Anmerkung B. K.: Da die "Verwaltungskosten" wahrscheinlich wieder in der KLR-üblichen Weise (Abschreibungen nach dem Wiederbeschaffungswert, kalkulatorische Zinsen weit über dem Niveau der tatsächlich gezahlten Zinsen) berechnet werden, verschafft sich die Stadt weitere Einnahmen auf Kosten des Gebührenzahlers. 




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