Rummel klagt sich ein als Leiter des Personalamtes Ein Kommentar von Burkhardt Krems, Köln Das hat man nun von einer typisch Kölschen Lösung: den Abschied von der Leitung der Gebäudewirtschaft versüßte man Engelbert Rummel mit einer hervorragenden dienstlichen Beurteilung. Obwohl der Bericht über die Organisationsanalyse der Gebäudewirtschaft zu einem verheerenden Urteil gekommen war: eigentlich alles müsste geändert werden, vor allem müsste die Gebäudewirtschaft sich endlich an den Interessen ihrer Kunden – den Facheinheiten – orientieren. Aber in Köln sucht
man ja „Lösungen“ wie die, dass man sich gütlich trennt, indem man noch
etwas drauf tut, was die Wunde besänftigt – und einem selbst, in diesem
Falle: der Stadt, nicht viel kostet - außer bedrucktem Papier. Und
dann zeigt sich erschreckender Weise, das es doch etwas kosten kann.
Weil: ganz überraschenderweise gibt es da noch ein Rechtssystem, nicht
nur das Kölsche Grundgesetz und das Kölner Landrecht. Und dann auch noch
die Gerichte, die sich schlicht weigern, die Kölner „Rechtsordnung“
anzuwenden. Jetzt muss man an der Klippe vorbei, dass die
hervorragende Beurteilung von Rummel zum Abschied nicht gleichzeitig die
Zugangsberechtigung für alle entsprechend bewerteten Leitungsfunktionen
in der Kölner Stadtverwaltung ist. Was will man schon sagen, wenn jemand eine hervorragende Beurteilung hat, die Mitbewerberin aber nicht in gleicher Weise hochgelobt wurde (siehe den Bericht unten)? Nun ja, man könnte ins Grundgesetz (das deutsche!) hineinschauen, und in die Beamtengesetze, und sie ganz lesen. Denn laut Grundgesetz kommt es ja auf Eignung, Befähigung, und fachliche Leistung an. "Leistung" ist Vergangenheit, da kann man noch so viel geleistet haben und/oder bescheinigt bekommen haben, sie zählt nicht allein. "Eignung und Befähigung" sind vor allem erforderlich für die zu besetzenden Stelle, das sind Prognosen. Jemand, der es geschafft hat, als Leiter einer großen Organisationseinheit dafür zu sorgen, dass fast alle Kunden dieser Organisationseinheit unzufrieden sind, sogar amtlich bescheinigt in dem Bericht über die Organisationsanalyse, und wegen seines rüden Umgangstons mit Mitarbeitern bekannt ist, zum obersten Personalchef der Stadt zu machen, weil er die dafür erforderliche „Eignung und Befähigung“ aufweist, wäre ja schon einigermaßen erstaunlich. Aber vielleicht müsste man bei der Gelegenheit dann zugeben, dass das hervorragende Abschlusszeugnis das Potenzial des Bewerbers nicht so ganz zutreffend beschreibt. Denn es gibt da ein generelles Problem
im Beamtenrecht: bei einer zu Unrecht guten dienstlichen Beurteilung
gibt es keine Korrekturmöglichkeit. Wer sollte sie anfechten wollen, und
vor allem können? Nun ja, vielleicht die Mitbewerberin, die Rummel hier
ausstechen will. Eine interessante Rechtsfrage, mit erheblichem
personalpolitischen Gewicht. Denn die Praxis des Weglobens ist
verbreitet, und sie schadet nicht nur dem Ansehen der Verwaltung,
sondern auch ihrer Funktionsfähigkeit. Weitere Informationen: - Berichte in der Lokalpresse vom 21. bis 24. Mai 2014,
"Der Leiter des Bauverwaltungsamtes, Engelbert Rummel, hat beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung beantragt, um eine von Oberbürgermeister Jürgen Roters (SPD) beabsichtigte Stellenbesetzung zu stoppen. Es geht um den Chefposten in dem Amt für Personal, Organisation und Innovation, eine der wichtigsten Dienststellen der Stadtverwaltung.
Roters will die ehemalige Frauenbeauftragte Lie Selter (SPD) zur Amtsleiterin ernennen. CDU-Mitglied Rummel, der sich ebenfalls beworben hatte, hält die Entscheidung für nicht gerechtfertigt. Er habe die bessere dienstliche Beurteilung vorzuweisen und deshalb Anspruch auf den Posten."
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