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Aktuelles / Überblick


Inhalt

Das ist neu

Gescheiterte Verwaltungsreform

Was das Wahlprogramm der SPD alles fordert

Geldverschwendung bei den Kölner Stadtwerken für ein teures Gutachten

Stadtwerke brauchen keinen "mitbestimmten" Aufsichtsrat 

Gewinne mit Gebühren, die die Kosten nicht decken? 

Klüngeln: Freie Hand für Aufsichtsräte

Freie Hand für Aufsichtsräte

Weitere Beiträge

Konsequent rechtswidrig: der Umgang der Stadt mit ihren Unternehmen 

Messehallen: Die Kämmerin auf dem Kriegsfuß mit der Demokratie

Das Demokratieprinzip gerät unter die Räder

Dokumente zur SWK-Affäre

SWK-Affäre: es liegt nicht am Kodex, man hat ihn einfach ignoriert 

Vermietungsverbot für Studentenwohnungen

Offener Brief an die OB: greifen Sie ein!

Stadtwerke-Affäre und Weiteres zu den städtischen Unternehmen

Weitere Themen

100 Mio. € zahlen die Bürger für Grüne Klientelpolitik

Immer wieder falsch gerechnet: Investitionen und "Kosten"

Mit Manipulation Politik machen? Wie die Verwaltung mit dem STEA umgeht.

Es geht um die Bebauung des Wohnparks Bayenthal, bisher eine grüne Oase. In sie hinein sollen drei Wohnhochhäuser gebaut werden. Die Verwaltung möchte das durchsetzen, und greift dafür auch zu rechts- und pflichtwidrigen Mitteln. Denn zunächst muss ja geklärt werden, ob eine solche Bebauung zulässig ist. Ist sie, sagt die Verwaltung. Und zitiert die einschlägige Rechtsnorm, die vier (!) Anforderungen nennt. Die erste sei erfüllt, wird argumentiert. Und die Bebauung also zulässig. Die anderen drei Voraussetzungen werden nicht einmal erwähnt, dabei liegt der Bauverwaltung seit Monaten der Nachweis vor, dass das mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht zu vereinbaren sei: eine unzulässige Bebauung in zweiter Reihe, noch dazu unter Überschreitung der bebaubaren Fläche. Einzelheiten siehe in der Dienstaufsichtsbeschwerde. Denn natürlich muss die Verwaltung den Rat und den Stadtentwicklungsausschuss richtig informieren und darf über die Rechtslage nicht täuschen.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diesen Manipulationsversuch der Stadtverwaltung. 

Dr. Burkhardt Krems, 29.04.2024


5 Jahre Verwaltungsreform in Köln: Weder Weg noch Tempo stimmen

Aber Stadt stellt sich selbst ein gutes Zeugnis aus

Die Kölner Verwaltungsreform zieht nach 5 Jahren Bilanz: Sie war erfolgreich, sagen die Verantwortlichen. So ihre Selbstbewertung. Objektive Daten gibt es nicht. Und wie üblich in der Kölner Politik und Verwaltung verwechselt man Meinungen mit Fakten. Selbst auf dieser Basis subjektiver Einschätzungen ergibt die Befragung der Beschäftigten etwas anderes: der Effekt war geringer als erwartet, insbesondere für die Bürgerschaft. Am meisten haben die Beschäftigten profitiert.

Dieses begrenzte Ergebnis ist nicht verwunderlich: die Verwaltungseinheiten haben sich selbst ausgesucht, was sie anpacken – dafür wurden sie dann mit zusätzlichen Mitteln belohnt. Die Lösungen, die sie erarbeitet haben, wurden nicht an extern üblichen Standards gemessen oder von Fachleuten – oder gar den Betroffenen – überprüft. Am Beispiel „Hundesteuer online“ sieht man die Folgen: der Amtsschimmel hat gewiehert, statt dass verständlich und einfach formuliert und gestaltet worden wäre. Und wie üblich hat man auf ausreichende Tests verzichtet, um Anwenderfreundlichkeit zu gewährleisten oder auch nur Fehler zu vermeiden. Zum Vergleich das Online-Verfahren der Stadt Mannheim. In beiden Fällen Start mit der Eingabe "hundesteuer anmelden". Und "best practice" wird auch nicht genutzt: wenn andere Städte gut gestaltete Lösungen haben, warum übernimmt man sie nicht? 

Die Verwaltungsreform hat die Selbstbezogenheit der Verwaltung eher verstärkt: die Überzeugung, dass man weiß, was notwendig ist, und wie man es erreichen kann. Jetzt ist diese Selbstüberschätzung gepaart mit der amtlichen Bestätigung, man sei modern und könne auch Reform. Dabei ist man im aktuellen Städtevergleich gerade zurückgefallen. Und die Bürger spüren vor allem Verbesserungen da, wo man als Lösung mehr Personal bewilligt hat. Statt besser zu organisieren.

„Unsere Reform ist durch Eigenverantwortung und Dezentralität geprägt“, heißt es von Beginn an. Nur ist die Eigenverantwortung eigentlich nichts Neues, was also hat sich geändert? Und wird demnächst die Eigenverantwortung auch für Organisation und Management eingefordert, unterstützt durch adäquate Instrumente, die verhindern, dass Probleme jahrelang existieren, bis die Presse sie aufgreift und sich dann endlich etwas bewegt?

Jetzt wird diskutiert, wie es weitergeht. Eine verkürzte Diskussion, wie üblich: es geht um das Gesamtsystem des Managements, einschließlich der Organisationsaufgabe: der regelmäßigen Überprüfung von Leistungen und Ergebnissen ("Tun wir die richtigen Dinge?"), Art und Weise der Erbringung der Leistungen, einschließlich der Organisation (Strukturen und Prozesse): „Tun wir die Dinge richtig?“ und zwar regelmäßig, auf der Grundlage eines geeigneten Informationssystems, das Probleme erkennbar macht. Und in dieses Gesamtsystem muss sich dann eine Unterstützungsstruktur, etwa als „kontinuierliche Verbesserung“, einfügen, die auch die Reform weiterführt. 

Alles in allem: Ohne die Verwaltungsreform sähe es in Köln wohl deutlich schlechter aus. Denn es wurde etliches nachgeholt, was notwendig und zum Teil sogar gesetzlich vorgeschrieben war und ist, so die Digitalisierung des Bauantragsverfahrens. Das war also keine „Reform“ als freiwillige, sondern die Erfüllung einer Pflichtaufgabe. Offen bleibt, welche Baustellen man nicht angepackt, welche Probleme man gar nicht erst begonnen hat zu lösen.

Was ist zu tun?

Die Grundprobleme der Kölner Verwaltung bleiben: fehlende Überprüfung dessen, was man tut und wie man es tut, unter Beteiligung externer Fachleute, unter Nutzung der Erfahrungen und Beispiele anderer, ohne die Ergebnisse für die Betroffenen zu prüfen, sie einzubeziehen. Es gilt weiterhin, was der Normenkontrollrat für eine nachhaltige Modernisierung gefordert hat

Konkret für Köln ist besonders wichtig, dass die Interessen der Bürger bei all den Verfahren, insbesondere bei der Digitalisierung, berücksichtigt werden:

es braucht einen Sachwalter der Bürgerinteressen.

Und die Weiterführung der Reform muss das Gesamtsystem des Managements berücksichtigen: was ist bereits Aufgabe der Führungskräfte? Nicht jede Anpassung an neue Entwicklungen erfordert eine besondere Reformorganisation. Und was ist mit den Aufgaben der vorhandenen Einheiten: dem Amt für Verwaltungsmanagement und dem Rechnungsprüfungsamt?  

Dr. Burkhardt Krems, 28.11./03.12.2022


Corona: An Bußgeldern verdient die Stadt nicht

Die Kölnische Rundschau berichtet am 20.11.2020, S. 21 über die Corona-Bußgelder, auch über die finanziellen Konsequenzen. Wie üblich, wird dabei der falsche Eindruck erweckt, hier tue die Stadt etwas für ihren Haushalt: 

"8828 Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung sind laut einem Stadtsprecher vom 23. März bis 15. November festgestellt worden, davon allein 3473 wegen Verstößen gegen das Kontaktverbot. Das Grill- und Picknickverbot in öffentlichen Grünanlagen wurde hingegen lediglich 191 Mal missachtet. Insgesamt hat die Stadt (Stand 30. Oktober) Bußgelder in Höhe von knapp einer halben Million Euro verhängt. Das Geld fließt, wie alle Bußgelder, in den allgemeinen Haushalt der Stadt. (bks)

Das hätte gesagt werden müssen: „Das Geld fließt in den allgemeinen Haushalt„ … und trägt dazu bei, das Defizit der Stadt beim Schutz der öffentlichen Ordnung zu begrenzen, denn die Bußgelder decken nur etwa 30 % der Kosten.

Es sollte der Eindruck vermieden werden, damit tue man auch etwas für den städtischen Haushalt. Allein die Personalkosten der Mitarbeitenden, die diesen Verstoß festgestellt und weiterverfolgt haben, sind höher als das Bußgeld. 

Oder auch:

  • Es sollte klar sein, dass die Stadt Köln an Corona-Bußgeldern „nicht verdient“. Denn es wäre billiger, auf die Überwachung zu verzichten.
  • Und die Mitarbeitenden sollten im Bewusstsein handeln können, dass sie nicht für den städtischen Haushalt arbeiten, allenfalls in der Hinsicht, dass das Defizit nicht noch größer wird. 
  • Denn der Kostendeckungsgrad beträgt etwa 30 %, sprich: die Bußgelder decken nicht einmal ein Drittel der Kosten.
Warum informiert die Stadt nicht darüber, sondern gibt "wahrheitsgemäß" Auskunft, nur dass sie falsche Schlüsse begünstigt, weil sie unvollständig informiert?
Auch bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs wird oft übersehen, dass die "Politessen", die die Knöllchen verteilen, Geld für ihre Arbeit bekommen, und das Ganze auch noch verwaltungsmäßig abgewickelt werden muss. Da ist es fraglich, ob "netto" ein Überschuss für den städtischen Haushalt herauskommt. 

Es ist eines der gängigen Märchen über unseren Staat, geeignet, das Vertrauen zu beschädigen, genauso wie die Diffamierung der Tabaksteuer: der Staat verdient am Rauchen? 14 Milliarden € bringt die Tabaksteuer, aber 30 Milliarden € kostet Rauchen die Sozialversicherungssystemen, von allen weiteren Kosten abgesehen. Der Verführung, sich so scheinbar rational über den Staat aufzuregen, erliegen fast alle: die Medien, Politiker, und die Bürgerinnen und Bürger, die an solche Zusammenhänge gar nicht denken, wenn immer wieder das Gegenteil behautptet wird.

Burkhardt Krems, 20.11.2020/24.11.2022


Desinteresse am Kunden bei der AWB?

Wer aufräumt und dabei Bücher entsorgen will, hat ein Problem: wohin damit? Eine häufige Frage, aber die AWB sagt dazu: nichts! Mehr dazu ...  

Ernst gemeint?

Was das Wahlprogramm der SPD alles fordert

Ausbildung über den Bedarf hinaus, und alle Absolventen einstellen?

482.000 gemeldeten Lehrstellen stehen bundesweit 417.000 Bewerber gegenüber. Ausbildungsstellen sind also nicht knapp. Das bestätigt auch die IHK für Köln. Aber die Kölner Verwaltung soll über den Bedarf hinaus ausbilden. So steht es im Wahlprogramm (Wi.2.2.). Und alle Absolventen sollen übernommen werden (Wi.7.1.). Also über den Bedarf hinaus? Und da ist doch auch noch Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz: kommt ein gut qualifizierter Bewerber von außerhalb, der seine Ausbildung vielleicht in Düsseldorf gemacht hat und jetzt nach Köln wechseln möchte, hat er in Köln keine Chance: alle Stellen sind schon mit den eigenen Absolventen besetzt, gleich wie schlecht sie abgeschnitten haben. Gilt das Grundgesetz mit der Verpflichtung zur Bestenauslese nicht für die Kölner Verwaltung?

Köln eine digitale Insel?

Dafür soll Köln eine digitale Insel werden, mit einer „Digitalen ID“, ausdrücklich ohne Anschluss an die Verwaltungsebenen von Land oder Bund (Wi3.5.). Dabei sieht das von Bundestag und Bundesrat 2017 beschlossene Online-Zugangsgesetz (OZG) genau das Gegenteil vor, nämlich den Portalverbund aller Verwaltungsebenen. Im Interesse der Bürger. Denn sie wissen oft gar nicht, welche Verwaltungsebene für ihr Anliegen zuständig ist, Kommune, Land oder Bund. Köln soll da aber ausgenommen werden? Zum Schaden der Bürger und der Digitalisierung, die doch gerade ein Förderer der Wirtschaftsentwicklung sein kann?

Die Stadt übernimmt Berufsberatung?

„Alle Jugendlichen wollen wir in den Schulen umfassend zu Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten informieren, frei von gängigen Klischees bei der Berufswahl.“ So heißt es im Wahlprogramm (Wi2.2.).

Fragt sich, wer ist „wir“? Sind es die Schulen mit den staatlich vorgegebenen Lehrplänen? Dann ist die Stadt dafür nicht zuständig. Und bisher ist dies doch auch Aufgabe der Arbeitsagentur mit umfassenden Angeboten für Schüler in Kooperation mit den Schulen, auch das ist nicht die Zuständigkeit der Stadt. Steckt darin der Vorwurf, diese Angebote würden „gängige Klischees„ vermitteln? Und will man eigene Angebote zur Information über Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten aufbauen?

Dafür wird die Verwaltung „disruptiv“?

Dafür will man die Kölner Verwaltung wohl grundlegend modernisieren, denn sie soll „neue, disruptive Dienstleistungen, Prozesse und Kommunikationsformen nutzen … können“ - statt ihren gesetzlichen Aufgaben nachzukommen? „Disruptiv“, ein Modewort, das hier den Ausweis der Modernität leisten soll? Und in der Sache überhaupt nicht passt.

Unsere kommunalen Unternehmen sind besser?

Obwohl Martin Börschel es ja nicht zum Geschäftsführer der Stadtwerke geschafft hat. Aber das Hohe Lied der kommunalen Unternehmen wird dennoch gesungen, sie können – auch ohne Konkurrenz – alles besser[1]. Von Transparenz keine Rede, stattdessen die Behauptung „demokratischer Kontrolle“, obwohl man doch gerade die Geheimhaltung dessen, was dort passiert, praktiziert und verteidigt[2].

Wobei die kommunalen Unternehmen dann noch den Spagat hinbekommen sollen, den kommunalen Haushalt mitzufinanzieren, obwohl sie Investitionsmittel von der Stadt brauchen (Wi8.2[3]) – wie passt das zusammen?

Outsourcing gibt’s nicht, wir können alles besser?

Dafür lehnt man Outsourcing, zum Beispiel bei der Reinigung der Schulen, konsequent ab (In12.5.). Man hat ja auch so gute Erfahrungen mit kommunalen Management gemacht, oder? Dabei sollte die Devise gelten, dass man das selbst macht, was man gut kann – das sollten die Verwaltungsleistungen sein – und sich von den Aufgaben entlastet, die nicht zum Kerngeschäft gehören. Denn dafür gibt es Spezialisten, die das einfach besser können, und auch kostengünstiger. Stattdessen soll aber alles in die Eigenregie der Verwaltung übernommen werden mit all den Managementkosten und ‑problemen, die man früher gar nicht kalkuliert und deshalb ignoriert hat, zum Schaden des Gemeinwohls. Heute muss man richtig rechnen, Dank Neuem Kommunalen Finanzmanagement NKF[4]. Dass man bei der externen Vergabe auf der Einhaltung von Qualitäts- und Sozialstandards besteht ist selbstverständlich, aber das rechtfertigt es nicht, hier ein weiteres Beschäftigungsfeld für die Verwaltung zu schaffen, deren Mitarbeitende dafür fachlich nicht qualifiziert sind.

Burkhardt Krems, 20.07.2020

[1]      Wi8.1.: „Wir werden die kommunalen Unternehmen erhalten und stärken. Sie sind ein Garant kostengünstiger und qualitativ hochwertiger Daseinsvorsorge, zugleich soziales Rückgrat und kulturelle Lebensader der Stadt – dem Gemeinwohl verpflichtet und demokratisch kontrolliert.“

        Und verschwenden Geld für überflüssige Gutachten über ihre Strukturen, siehe https://olevde.wiki.zoho.com/kln/Beteiligungen.html.  

[2]      Und in der Börschel-Affäre die Kontrolle und öffentliche Diskussion gerade ausschalten wollte durch eine Hauruck-Entscheidung für die Schaffung eines hauptamtlichen Geschäftsführerposten bei den Stadtwerken, jährliche Kosten mindestens 500.000 €, und der Besetzung mit dem Vorsitzenden der SPD-Ratsfraktion Martin Börschel. Einzelheiten siehe https://olevde.wiki.zoho.com/kln/SWK1.html

[3]      Wi8.2.: „Das kommunale Vermögen werden wir langfristig sichern. Wir wollen deshalb den Instandsetzungsrückstand aufholen und Investitionen in die Stadtwerke sicherstellen. Die Ausschüttungen der kommunalen Unternehmen gewährleisten die städtische Handlungsfreiheit.“ – In den Geschäftsberichten der kommunalen Unternehmen ist von dem behaupteten Instandsetzungsrückstand nichts zu lesen, insbesondere nicht bei den Stadtwerken. Kredite können sie selbst aufnehmen, dazu muss sich die Stadt nicht höher verschulden. Einzelheiten siehe die jährlichen Beteiligungsberichte.

[4]      also auch die bisher vernachlässigten Kosten („ed-ha-Kosten“) für den Aufwand innerhalb der Verwaltung einrechnen muss.



Geldverschwendung bei den Kölner Stadtwerken für ein teures Gutachten ...

... mit unrealistischen Vorschlägen auf sachlich, politisch oder wirtschaftlich falschen Grundlagen. Mehr ...


Stadtwerke brauchen keinen "mitbestimmten" Aufsichtsrat - denn sie sind nur Finanzholding?

Damit entfiele die paritätische Mitbestimmung, die derzeit zur Dominanz der Arbeitnehmervertreter und mit ihr verbundener Parteien führt. Mehr ...


Gewinne mit Gebühren, die die Kosten nicht decken? 

Kein Weihnachtswunder, sondern Folge eines Rechnungswesens, mit dem Köln den Gebührenzahler schröpft, unabhängig von seiner Leistungsfähigkeit. Und Wohnen teurer macht. Mehr ...


Freie Hand für Aufsichtsräte: es darf weiter im Geheimen geklüngelt werden

Wahrscheinlich nicht nur in Köln. Denn die Praxis, im Geheimen die lukrativen Posten zu verteilen und auch sonst Politik zu machen, auch gegen den Rat, hat wohl eine jahrzehntelange Tradition in NRW. Da stören dann Vorschriften der Gemeindeordnung wie die Pflicht, den Rat über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung "frühzeitig" - das heißt doch vor allem: vorher! - zu informieren. Das wird einfach ignoriert, am besten entscheidet der Aufsichtsrat anhand von Tischvorlagen, damit sich die Aufsichtsratsmitglieder vorher nicht beraten können. Und die Öffentlichkeit nichts davon erfährt, die sonst stören könnte, wie bei dem geplatzten Börschel-Deal. Auch die Geschäftsführungen und Vorstände spielen da gerne mit.

Die Intervention der OB in der Börschel-Affäre ist wohl ein "Ausrutscher", denn jetzt gibt sie freie Hand fürs weitere Klüngeln. Denn, so sagt sie, die Aufsichtsratsmitglieder seien weisungsfrei, Demokratieprinzip hin oder her. Damit können sie frei schalten und walten und Politik neben dem und gegen den Rat betreiben. Dabei hat der Rat zwischenzeitlich noch versucht, mit Weisungen Einfluss auf bei der Besetzung von Posten zu nehmen. Gar nicht zulässig? 

Dann ist aber die Direktvergabe an die KVB unzulässig

Wenn das so ist, kann die Stadt aber nicht behaupten, die KVB AG sei von der Stadt gesteuert "wie eine eigene Dienststelle". Denn nur dann ist die Direktvergabe des gesamten Bahn- und Busverkehrs an die KVB für die nächsten 22,5 Jahre ohne Ausschreibung zulässig. 

Und dann wird auch die in der Gemeindeordnung vorgeschriebene "frühzeitige" Information des Rates über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung infrage gestellt: sie sei "nicht schrankenlos" - was soll das heißen? Zur Zeit wird gar nicht vorher informiert! 

Hier das Schreiben der OB,  mit dem sie auch dem Urteil des VG Köln vom 10.12.2014 – 4 K 948/14, zur entsprechenden Problematik bei den Bonner Stadtwerken, widerspricht. Zur gesamten Problematik siehe das Rechtsgutachten zum Verhältnis der Stadt zu ihren Unternehmen.


Die Kämmerin auf dem Kriegsfuß mit der Demokratie.

Unter Berufung auf die Persönlichkeitsrechte der Akteure in der Affäre um die Messehallen verweigert die Kämmerin die Veröffentlichung des Gutachtens, das die Ereignisse aufarbeitet. Dabei verkennt sie die Grundvoraussetzungen der Demokratie: 

Wer für die Stadt tätig ist, muss sich der Kontrolle durch die Bürger und ihrer Vertreter stellen, und hat keinen Anspruch darauf, dass sein Handeln als Amtswalter (!), also in Wahrnehmung nicht persönlicher, sondern amtlicher Interessen, öffentlich diskutiert wird. Und sollte er dabei private (eigene oder fremde) Interessen mitverfolgen, hat die Öffentlichkeit erst Recht einen Anspruch darauf, dass das offengelegt und damit der Kontrolle unterworfen wird.

Das entspricht auch ihrem Vorgehen bei den städtischen Unternehmen: die dazu vorhandenen Gutachten werden nicht veröffentlicht und auf Anfrage nicht mitgeteilt. Obwohl die Stadt die "korporative Mitgliedschaft" bei Transparency International (TI) beantragt hat (Ratsbeschluss vom 4.4.2017). Dann ist man frei, die Grundregeln der Transparenz als Element der Demokratie zu verletzen - hat man sich damit freigekauft?

Burkhardt Krems, 26.10.2019/24.11.2019

Das Demokratieprinzip gerät unter die Räder

Denn auch die Presse spielt mit: "Aufsichtsratsmitglieder sind weisungsfrei", und die Politik "bestimmt (nur) mit" bei den kommunalen Unternehmen, schreibt die Kölnische Rundschau. Wer bestimmt denn sonst über die Daseinsvorsorge in unserer Stadt?

Leserbrief zum Bericht in der Kölnischen Rundschau vom 24.10.2019, S. 23

Eine gelungene, informative Übersicht, aber mit für Köln typischen Fehlern: „Die Politik bestimmt mit“, heißt es schon in der Überschrift. Leben wir nicht in einer Demokratie? Wenn die Politik nur "mitbestimmt", wer bestimmt im Übrigen? Entsprechend heißt es am Ende des Beitrags, Aufsichtsratsmitglieder seien weisungsfrei, weil nach Aktiengesetz nur sich selbst verpflichtet. Das stimmt schon nach Aktiengesetz nicht: Sie sind dem Wohl des Unternehmens verpflichtet. Und damit auch dem Wohl der Stadt Köln, denn das ist Zweck der städtischen Unternehmen.

Und das Demokratieprinzip gerät auch hier wieder unter die Räder, weil die kommunalen Unternehmen Beute der politischen Parteien werden. Nicht einmal die elementaren Spielregeln werden eingehalten: dass der Rat über wichtige Angelegenheiten informiert wird und Einfluss nehmen kann, wie es die Gemeindeordnung vorschreibt. Das ist nämlich die zwingende Folge aus dem Demokratieprinzip, wie das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat. Und auch das Verwaltungsgericht Köln hat am Beispiel der Bonner Stadtwerke die Verbindlichkeit von Weisungen für vom Rat bestellten Aufsichtsratsmitglieder bestätigt.

Obwohl mehrfach darauf hingewiesen, weigert sich die Oberbürgermeisterin, hier die klare Rechtslage durchzusetzen. Und verletzt damit das Rechtsstaatsprinzip. Es wäre gut, wenn wenigstens die Presse nicht auch noch diese grundlegend falschen Rechtsansichten weiterverbreitet, sondern das Bewusstsein für die Anforderungen des Demokratieprinzips stärkt.

Dr. Burkhardt Krems, Rechtsanwalt, Köln

Konsequent rechtswidrig: der Umgang der Stadt mit ihren Unternehmen. So das Ergebnis eines Rechtsgutachtens

Die gravierenden Missstände bei den städtischen Unternehmen erfordern das Eingreifen der Oberbürgermeisterin. Das verlangen Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Fraktionen und Ratsmitglieder können es gerichtlich erzwingen, weil ihre Rechte verletzt werden. 

Wobei aber viele Ratsmitglieder als Vertreter der Stadt in den Gremien der Unternehmen selbst mitmachen.

Rechtsgutachten „Kölner kommunale Unternehmen und Rat der Stadt“https://tinyurl.com/Krems-SWK-und-Rat

Pressemitteilung dazu: https://tinyurl.com/PM-zu-Krems-SWK-und-Rat


Gutachten zur SWK-Führungsstruktur muss veröffentlicht werden

Weitere Themen: die Mängel des Beteiligungsmanagements: Entkoppelung der städtischen Unternehmen beenden. Einzelheiten siehe das Schreiben an die Oberbürgermeisterin vom 18.07.2018. Eine Problematik, die es in vielen Städten und Gemeinden gibt. Es geht um nichts anderes als um den Bestand der kommunalen Demokratie, die durch die mangelnde Steuerbarkeit der Unternehmen infrage gestellt wird.

Offener Brief an Martin Börschel: Geben Sie Ihre Ämter für die Stadt Köln auf!

Börschel bleibt bei der Unwahrheit über die SWK-Affäre und bietet deshalb keine Gewähr für die Wahrung der Interessen der Stadt

Text des offenen Briefes
Pressemitteilung


Kölscher Klüngel macht Direktvergabe an die KVB unzulässig?

Mit ihren Klüngelstrukturen, bei denen Beteiligungen so gestaltet werden, dass sich zahlreiche Posten für Politiker ergeben, verursacht die Kölner Politik möglicherweise ein Desaster für die Stadt: die geplante direkte Vergabe des Betriebes von Bussen und Bahnen an die KVB ist unzulässig. Mehr ...


Klüngeler in der Börschel-Affäre müssen zahlen

Großzügig haben die Klüngeler in der Börschel-Affäre (siehe hier) ein Gutachten zu Bemäntelung ihres Vorgehens in Auftrag gegeben, wahrscheinlich für einen 5-stelligen Betrag. Es sollte Börschel die Qualifikation für den Geschäftsführerposten bescheinigen, den der Aufsichtsrat für ihn erst noch schaffen sollte, für etwa 500.000 € pro Jahr.

Inzwischen sind sich alle einig, dass dieses Vorgehen unzulässig war. Folglich müssen Oberbürgermeisterin und Vorstand der Stadtwerke dafür sorgen, dass die Klüngeler den Schaden wieder gutmachen und die von ihnen verursachten Kosten erstatten. Darauf zu verzichten, könnte selbst Untreue im Sinne des Strafgesetzbuches sein.  Mehr dazu 


Dokumente zur SWK-Affäre: siehe besondere Seite


Stadtwerke-Affäre

Immer wieder die Unwahrheit: Es läge am Kodex. Dabei hat man ihn schlicht ignoriert

Leserbrief zum Bericht von Andreas Damm im Kölner Stadt-Anzeiger am 14.02.2019, S. 24


Vermietungsverbot für Studentenwohnungen?

Das Gesetz ermöglicht Ausnahmen - weshalb das Vermietungsverbot überflüssig und durch eine Ausnahmeregelung schnellstmöglich aufzuheben ist. Mehr dazu ...


Strafverfahren wegen SWK-Klüngeln?

Im Strafverfahren gegen die Akteure der Stadtwerke-Affäre geht es darum, ob Klüngeln weiterhin nur politisch problematisch ist, oder ob damit strafrechtliche Risiken verbunden sind. 

Gegen die Akteure, die die Schaffung eines Geschäftsführerpostens für Martin Börschel abgesprochen und in diesem Zusammenhang ein Gutachten über seine Qualifikation bei der Unternehmensberatung PwC in Auftrag gegeben haben, wurde Strafanzeige wegen Untreue erstattet. Denn die Aufwendungen für dieses Gutachten durften nicht gemacht werden: den Posten gab es nicht, ihn einzurichten war der Aufsichtsrat nicht befugt, das hätte die Gesellschafterversammlung machen müssen, der Verzicht auf die Suche nach potentiellen Bewerbern und ein transparentes Auswahlverfahren war ebenso unzulässig. Denn dass ein Jurist ohne Managementqualifikation und Managementerfahrung der einzige sein sollte, der diese Managementaufgabe in einem kommunalen Unternehmen am besten wahrnehmen kann, ein Vergleich mit anderen Bewerbern also von vornherein nicht in Betracht kommt, ist in keiner Weise zu rechtfertigen, es gilt die Pflicht zur Bestenauslese. Ohne Kenntnis weiterer potentieller Bewerber kann eine solche Entscheidung nicht getroffen werden. Und eine qualifizierte, der Schwierigkeiten und Bedeutung angemessene Prüfung der Notwendigkeit einer solchen Position lag auch nicht vor. 

Das bestätigt der Aufsichtsrat selbst, indem er später

  • es für notwendig erklärt hat, zunächst zu prüfen, ob die Position eines hauptamtlichen Geschäftsführers überhaupt erforderlich ist, und dafür sogar ein teures Gutachten in Auftrag gibt,
  • darüber hinaus erklärt, dass die Besetzung eines solchen Postens in einem transparenten Auswahlverfahren erfolgen soll.

Der Aufsichtsrat formuliert damit, welches Vorgehen in dieser Frage im Interesse des Unternehmens geboten ist, und fällt damit zugleich das Urteil über das ursprünglich vorgesehene Verfahren: es widersprach den Anforderungen, die im Interesse des Unternehmens zu beachten sind. Das heißt aber auch: Aufsichtsräte, die dieses Verfahren beschlossen hatten, verletzten ihre Verpflichtung zur "ordentlichen und gewissenhaften" Amtsführung, zu der das Gesetz sie verpflichtet. 


Zur Rechtslage bei den Stadtwerken:

  • Der Aufsichtsrat durfte den Posten des Geschäftsführers, den er mit Börschel besetzen wollte, gar nicht einrichten. So die eindeutige Gesetzeslage. 
  • Die Wahl eines Arbeitnehmervertreters zum Aufsichtsratsvorsitzenden war rechtswidrig - es drohen Schadensersatzansprüche. 
  • Der Versuch, Börschel zum Geschäftsführer zu bestellen, könnte als Untreue strafbar sein, weil dafür erhebliche Kosten aufgewendet wurden.

Warum greift die Oberbürgermeisterin nicht ein?

Mehr: Schreiben an die Aufsichtsratsmitglieder der SWK / Pressemitteilung zum Schreiben / Strafanzeige gegen die Klüngeler und weitere Dokumente / Einwohnerantrag zur SWK-Affäre 


Unterstützen Sie den Offenen Brief vom 18.07.2018!  Schreiben oder mailen Sie an die Oberbürgermeisterin:

  • Historisches Rathaus, 50667 Köln, oder 
  • oberbuergermeisterin@stadt-koeln.de. 

Formulierungsvorschlag: "Ich unterstütze die Forderungen des Offenen Briefes zur Stadtwerke-Affäre vom 18.07.2018 des Rechtsanwalts Dr. Krems".

Und die Prüfung der Wirtschaftlichkeit, das heißt des bestmöglichen Nutzen-Kosten-Verhältnisses, sollte nach anerkannten Maßstäben einheitlich in der Stadt Köln erfolgen. Warum ist das keine Forderung des Rates an die Verwaltung? Und warum macht es die Verwaltung nicht von sich aus, schließlich gilt die Verpflichtung zu wirtschaftlichem Handeln unmittelbar für sie!

Burkhardt Krems, 09.10.2017 

Nachtrag 11.10.2017: Die Verwaltung hat die Vorlage zurückgezogen: sie muss noch verwaltungsintern abgestimmt werden. Eine neue Chance für die Verwaltung zu einer rationalen Entscheidung?  


 

Bürger zahlen für Grüne Klientelpolitik (Kurz-Url: https://goo.gl/yHXYzd)

100 € mindestens kostet der Ratsbeschluss für den Passivhausstandard jeden Kölner Bürger

Mindestens 100 Millionen Euro für den städtischen Haushalt. Obwohl damit kaum etwas für den Klimaschutz erreicht wird, wie schon 2013 nachgewiesen. Auf diese Art CO2 zu sparen ist 10 bis 50 mal zu teuer. Aber mit Passivhäusern lässt sich Geld verdienen. Und die eigene Ideologie verteidigen. Und das ist den Grünen lieb und teuer - auf Kosten des Steuerzahlers. Erstaunlich, dass die CDU mitzieht, unter offensichtlicher Verletzung der gesetzlichen Verpflichtungen auf Wirtschaftlichkeit. Denn dann hätte man mindestens kalkulieren müssen, was diese Änderung überhaupt bringt, und ob sie das Wert ist. Und sie nicht verstecken dürfen in einer Vorlage zu einem ganz anderen Thema.

Am 2. Februar 2016 hat der Rat, versteckt in einer Vorlage zur "Stärkung der Gebäudewirtschaft" (AN/0188/2016, letzter Punkt der Vorlage, Buchstabe e, 2. Satz), ein ureigenstes Anliegen der Kölner Grünen gebilligt: künftig soll wieder (wie bis 2013) im Passivhaus-Standard gebaut werden, Mehrkosten: etwa 10 %, wie die Gebäudewirtschaft im Oktober 2015 errechnet hat. Bei mehr als einer Milliarde Euro, die die Stadt in den nächsten Jahren in Schul- und anderen Bauten investieren muss, heißt das mindestens 100 Millionen Euro höhere Kosten. 

Der Ratsbeschluss ist rechtswidrig, weil er sich bewusst über das Wirtschaftlichkeitsgebot hinwegsetzt. Die Mehrkosten wurden nicht einmal ermittelt, geschweige denn mit dem zu erwartenden - geringen - Nutzen verglichen. Der Antrag der FDP, den Baustandard an eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit zu knüpfen, wurde ausdrücklich abgelehnt. Dabei liegt eine aktuelle Prüfung der Wirtschaftlichkeit anhand eines konkreten Bauvorhabens durch die Gebäudewirtschaft vor, die nachweist, dass der Passivhausstandard 10 % teurer ist. Und zwar verglichen mit dem bereits anspruchsvollen gesetzlichen Standard der Energieeinsparverordnung 2014. Wie bereits 2013 nachgewiesen, bringt er aber kaum etwas für den Klimaschutz.

Damit kosten die Einsparung von 1 t CO2 mindestens 500 €. Diesen Effekt kann man an der Energiebörse EEX in Leipzig aktuell für weniger als 10 € haben. Selbst wenn man diesen Preis nicht verwenden will weil man argumentiert, dass der Emissionshandel nicht ausreichend funktioniere, und den von Umweltverbänden geforderten Preis von 50 € pro Tonne CO2 ansetzt, kostet Klimaschutz durch den Passivhausstandard immer noch das Zehnfache. 

Das ist jenseits eines vertretbaren Nutzen-Kosten-Verhältnisses, und deshalb eine vorsätzliche Verschwendung von öffentlichen Geldern, die den Tatbestand der Untreue, § 266 StGB, erfüllt.

Quellenhinweise: 

Burkhardt Krems, 18.09./24.10.2017 


Strategie-Unfähigkeit des Rates

Damit vertun die Ratspolitiker ihre knappe Zeit

Rat und vier Ausschüsse befassen sich mit der "Schenkung von 8 Perfusoren für die Rettungsdienstschule". 

Das ist für den Rat einer Millionenstadt ein Ausweis von Inkompetenz, wenn er sich mit derartigen Fragen befasst, statt sie der Verwaltung zu überlassen. Bereits vor Jahren war darauf hingewiesen worden, dass in eben jener Ratssitzung, in der unter "Ferner liefen" die Grundsatzfrage des Baustandards für Schule und Kitas behandelt werden sollte (Auswirkung: 100 Mio. Euro Mehrkosten), auch die "Annahme eines geschenkten Silberbechers" auf der Tagesordnung stand. Welche Fähigkeit zu strategischer Steuerung einer Millionenstadt darf man bei einem Rat vermuten, der in dieser Art Prioritäten setzt und sich mit Detailentscheidungen überlastet, die nun wirklich nichts mit Politik - im Sinne der Gestaltung der Stadt - zu tun haben? Burkhardt Krems, 28.06.2016

Aus dem Ratsinformationssystem der Stadt Köln, Suchergebnis, am 28.06.2016

Schenkung von 8 Perfusoren für die Rettungsdienstschule durch den Verein zur Förderung des Brandschutzes in der Stadt Köln e.V.
Vorlage: Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 4208/2013

Tagesordnungspunkt: Schenkung von 8 Perfusoren für die Rettungsdienstschule durch den Verein zur Förderung des Brandschutzes in der Stadt   Köln e.V. TOP 2.1 (Ö) aus Sitzung 11.02.2014 Rat 

Tagesordnungspunkt: Schenkung von 8 Perfusoren für die Rettungsdienstschule durch den Verein zur Förderung des Brandschutzes in der Stadt   Köln e.V. TOP 12.14 (Ö) aus Sitzung 10.02.2014 Finanzausschuss 

Tagesordnungspunkt: Schenkung von 8 Perfusoren für die Rettungsdienstschule durch den Verein zur Förderung des Brandschutzes in der Stadt   Köln e.V. TOP 5.3 (Ö) aus Sitzung 04.02.2014 Gesundheitsausschuss 

Tagesordnungspunkt: Schenkung von 8 Perfusoren für die Rettungsdienstschule durch den Verein zur Förderung des Brandschutzes in der Stadt   Köln e.V. TOP 4.14 (Ö) aus Sitzung 30.01.2014 Ausschuss für Umwelt und Grün 


Immer wieder falsch gerechnet: Investitionen und "Kosten"

Ist der Ankauf des Bonotels "wirtschaftlich", obwohl man bei der Rechnung doch den Grundstückswert abgezogen hat, um auf dieses Ergebnis zu kommen? 

Nur weil die Stadt den Wert des unbebauten Grundstücks nicht als Kosten eingerechnet hat, erweist sich - so der Bericht im Kölner Stadt-Anzeiger vom 8. Juni 2015 - der Ankauf des Bonotels als wirtschaftlich. Nicht nur bei vielen Ratsmitgliedern gibt es also grundlegende Missverständnisse zu "Kosten" und "Wirtschaftlichkeit", auch bei der Presse, die die Arbeit der Verwaltung beobachtet und kommentiert - und entsprechende Fehlbeurteilungen immer wieder übernimmt - oder selbst vornimmt, wie hier. 

Dabei sollte doch klar sein, dass der Grundstückswert nicht "verbraucht" wird, also nicht als Kosten, als Wertverzehr, gerechnet werden darf. Ein Grund für diese permanenten Missverständnisse ist allerdings auch der allgemeine und leider auch gesetzliche Sprachgebrauch, der die einmalig aufzuwendenden Beträge für Investitionen als "Investitionskosten" bezeichnet, als würden damit keine Werte geschaffen, dabei wird doch nur Geld gegen Sachwerte getauscht, der Wert des Vermögens nicht verringert. Investitionen werden deshalb im Ergebnishaushalt der Stadt auch nicht ausgewiesen: der Einsatz der Mittel ist nicht "Aufwand", also Wertverzehr und Vermögensminderung, weil durch die geschaffenen Werte ausgeglichen.

Geld auszugeben ist also nicht immer gleichzusetzen mit Kosten in Höhe der Ausgaben. Erst die Folgen von Investitionen sind "Kosten", und die unterscheiden sich erheblich: ob man Mobiliar beschafft, das nach 10 Jahren erneuert werden muss, oder das Fundament der Oper verstärkt, was noch nach Jahrzehnten seinen Wert hat und auch keine Folgekosten verursacht. Beides jeweils gleich zu behandeln ergibt ein falsches Bild und damit eine falsche Entscheidungsgrundlage. 

Das gilt auch für die Bewertung der "Baukosten" des Bühnenquartiers oder die "Mehrkosten". Man sollte lieber fragen, welche Auswirkungen auf den (Ergebnis-) Haushalt eintreten: sie können ganz unterschiedlich sein. 

Ob es gelingt, den Ratsmitgliedern und der Politik diese Umorientierung zu vermitteln? Sonst rechnet man weiterhin falsch. Und das können wir uns bei den ständigen Defiziten im Ergebnishaushalt (!) nicht leisten: er spiegelt wieder, wie sich das Vermögen der Stadt tatsächlich entwickelt! Er sollte ausgeglichen sein! Deshalb sollte endlich richtig gerechnet werden! Burkhardt Krems, 08.06.2015


Warum entscheiden ehrenamtliche Ratsmitglieder, wie die Öffentlichkeit wirksam zu schützen ist?

Mutet sich der Rat wirklich zu, das kompetent entscheiden zu können - und entscheiden zu müssen? Wozu gibt es eine Verwaltung in einer Großstadt mit mehr als 1 Million Einwohnern und einer Stadtverwaltung mit mehr als 17.000 Beschäftigten? Ein Beispiel für falsches Verwaltungsmanagement in Köln. Zum Beitrag 


Baumschutz ohne Schutz, Gebühren für den Haushalt


Die Krux mit der Wirtschaftlichkeit

Köln müsste sparen, leistet sich aber immer noch systematisch falsche Kostenberechnungen


Ein Reformprogramm für die Kölner Verwaltung: man beginne mit Kundenbefragungen ...


Modernisierung einer Stadtverwaltung: das Beispiel Mannheim

Speyerer Professorin beurteilt die Ergebnisse, auch im Vergleich mit anderen Städten, die Reformen unternommen haben. Köln ist beim Vergleich nicht dabei. Warum wohl? Der Bericht dazu: Färber, Gisela/Salm, Marco/Schwab, Christian (2014): Evaluation des Verwaltungsmodernisierungsprozesses "CHANGE²" der Stadt Mannheim. Speyer (Speyerer Forschungsbericht 276). Online-Quelle1 / Online-Quelle2


Rummel klagt sich ein als Leiter des Personalamtes: er ist einfach der Beste

Obwohl die Organisationsanalyse der von ihm bisher geleiteten Gebäudewirtschaft zu einem verheerenden Urteil gekommen war: eigentlich alles müsste geändert werden, angefangen vom Aufgabenverständnis als Dienstleister für die Facheinheiten. Dieses Aufgabenverständnis sowie Verständnis für Organisation und Personalführung, das er bisher gerade nicht bewiesen hat, soll er nun auf einmal besitzen und als Leiter des Personal- und Organisationsamtes zum Wohle der Stadt einbringen? Mehr ... 


Leitfaden Konzernsteuerung: auch für Köln empfehlenswert

Die Hochschule Osnabrück hat im Rahmen eines von der EU geförderten Projektes und mit fachkundiger Unterstützung aus Praxis und Wissenschaft einen Leitfaden für kommunales Konzernmanagement entwickelt. Die Checkliste (S. 22 ff.) fasst die Ergebnisse zusammen und würde auch für Köln dazu führen, "Entwicklungspotenziale" des Beteiligungsmanagements aufzuzeigen, sprich: hier ist einiges zu tun. Denn mit den bisherigen Instrumenten wird weder Transparenz hergestellt noch politische Verantwortlichkeit strukturiert und eingefordert. Mehr ...


Staatsanwaltschaft prüfte den Verdacht auf Untreue der Leiter der Gebäudewirtschaft - mit "erstaunlichem Ergebnis"

Das hat besondere Brisanz nach dem Urteil zum Finanzdebakel am Nürburgring 

Seit Anfang Januar 2014 ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen die Leitung der Gebäudewirtschaft: Engelbert Rummel, inzwischen in anderer Funktion tätig, und seinen Stellvertreter, Axel Rostek, wegen Untreue zum Nachteil der Stadt, wie die Staatsanwaltschaft erst jetzt auf Nachfrage mitteilte. Aktenzeichen: 112 Js 11/14. 

Das Ermittlungsverfahren bekommt besondere Brisanz durch die Verurteilung des Ex-Finanzministers Deubel wegen Untreue im Zusammenhang mit dem gescheiterten Bau eines Freizeitparks am Nürburgring. Deubel hatte betont, seine Handlungen eng mit dem Aufsichtsrat abgestimmt zu haben, was das Gericht aber nicht als Entlastung geltend ließ. Auch im Fall der Hamburger Elbphilharmonie ermittelt inzwischen die Staatsanwaltschaft. Entscheider in der öffentlichen Verwaltung müssen also zunehmend damit rechnen, dass ihr Umgang mit dem Geld der Bürger auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann.

Hintergrund des Kölner Verfahrens sind insbesondere die Schulbauplanungen, bei denen die Gebäudewirtschaft dem Rat vorgerechnet hatte, dass der 10% teurere Passivhausstandard sich durch die eingesparten Energiekosten langfristig rechnen würde. Und deshalb plante man von vornherein in diesem Standard. Umplanungskosten von 260.000 € und Bauzeitverzögerungen bis zu 9 Monaten waren die Folge. Was sonst noch alles aufgrund falscher Berechnungen in der Vergangenheit zu teuer gebaut worden ist hat die Stadt bisher nicht untersucht, aus dem Rat hat auch niemand danach gefragt. 

In ihren Berechnungen für den Rat hatte die Gebäudewirtschaft die umfangreiche Gebäudetechnik, unter anderem Lüftungsanlagen, auf 80 Jahre abgeschrieben, und den Wert der Gebäude nach 30 Jahren mit den Investitionen beim Bau verrechnet. Dadurch konnte der Passivhausstandard punkten, zumal großzügig kalkuliert worden war mit einer Steigerung der Erdgaspreise 30 Jahre lang pro Jahr von 5 %. 

Inzwischen kommt die Gebäudewirtschaft zum Ergebnis, dass der Passivhausstandard wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Denn einen schon hohen gesetzlichen Standard zu übertreffen ist teuer. Der Schaden durch unwirtschaftliches Planen und Bauen in der Vergangenheit aber bleibt. (Mehr dazu)

"Köln kann auch anders" hatte über die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Leitung der Gebäudewirtschaft mit Pressemitteilung vom 6.12.2013 informiert, die Lokalpresse das in den folgenden Tagen aufgegriffen. Dabei ging es um den gleichen Sachverhalt. Ein halbes Jahr ist inzwischen verstrichen, getan hat sich aufgrund der Dienstaufsichtsbeschwerde nichts. 

Der Gebäudewirtschaft hatte ja auch die verwaltungseigene Organisationsanalyse ein katastrophales Zeugnis ausgestellt. Dennoch wurde der Gebäudewirtschaft vom Rat wieder Entlastung erteilt: was muss noch passieren, damit der Rat endlich Verantwortlichkeit für Missmanagement und wirtschaftlichen Schaden einfordert? 

Und nach all diesen "Erfolgen" will Engelbert Rummel ja jetzt Personalchef der Stadtverwaltung werden und kämpft um den Posten als Leiter des Personalamtes (Kölner Stadt-Anzeiger vom 22.05.2014).

Die Ermittlungen könnten ein Anfang sein dafür, dass in der Stadtverwaltung die Verpflichtung, mit dem Geld des Steuer- und Gebührenzahlers wirtschaftlich umzugehen, endlich ernst genommen wird, auch durch geeignete Verfahren, wirksame interne Kontrolle, und durch Transparenz: wie die Stadt rechnet, gibt sie nicht bekannt, man muss es erst durch Nachfrage in Erfahrung bringen.

Denn alle anderen Versuche sind bisher gescheitert. Will man weiter warten, dass Geld verschwendet wird? 100 Millionen Euro hätte der Passivhausstandard für Kölner Schulen gekostet, wäre es nach dem Vorschlag der Gebäudewirtschaft gegangen - alles nicht so wichtig? Umplanungskosten von 260.000 Euro - zahlen wir aus der Portokasse? Überprüfung der Berechnungen der Vergangenheit? Haben wir nicht nötig. Inzwischen doch alles geklärt? Falsch: es wird weiter falsch gerechnet.

Da wird auch die Forderung des Bundes der Steuerzahler verständlich, der zusätzliche Strafrechtsnormen fordert: Als "Haushaltsuntreue" soll die Missachtung von Vorschriften des Haushaltsrechts strafbar sein, auch wenn kein konkreter Vermögensschaden nachweisbar ist.

Inzwischen sind die Ermittlungen eingestellt, mit erstaunlicher Begründung

Der Rat "war informiert worden" über die Praxis der Gebäudewirtschaft, heißt es. Unter Berufung auf eine Sitzung der Betriebsausschusses im Jahr 2013. Dabei bestand die Praxis schon jahrelang: der Rat wusste also von den bewusst realitätsfremden Rechnungen der Gebäudewirtschaft all die Jahre, weil - so die Argumentation der Staatsanwaltschaft - im Jahr 2013 (!) in einer Sitzung des Betriebsausschusses - darüber gesprochen wurde? Er hat dazu keinen Beschluss gefasst, und Entscheidungen in der Tragweite von 50 Mio. Euro pro Jahr hat der Rat selbst zu treffen, kein Ausschuss. 

Damit man mehr Gebühren bekommt, wird alles - auch die Kultur - teuer gerechnet

Eine Nachfrage beim Oberbürgermeister nach den "Grundsätzen der Kosten- und Leistungsrechnung" - KLR ergab, dass das gesamte interne Rechnungswesen so gestaltet worden ist, dass daraus die Daten für die Gebührenkalkulation entnommen werden können, wie man sie möchte: damit die Gebühren nicht etwa nur den Mittelverbrauch abdecken, sondern einen Beitrag zur Finanzierung des Haushalts leisten (konkretes Beispiel: StEB). 

Aus der Antwort der Kämmerei vom 22.04.2014: 

Der kalkulatorische Zinssatz ist derzeit auf 6,5 % als langjährigem Mittel festgelegt und wird in allen Verwaltungsbereichen — und damit auch bei den Museen — angewendet. Die Kosten im Museumsbereich ergeben sich dabei vor allem aus der Höhe des in den Sammlungen gebundenen Kapitals und dem entsprechend angewendeten kalkulatorischen Zinssatz.

Merke: Der Wert der Kunstschätze mal 6,5% sind jährliche Kosten des Museums, selbst wenn alles nur im Depot lagert! Und jede Schenkung erhöht automatisch, was dem Museum als Kosten vorgerechnet - und der Öffentlichkeit mitgeteilt - wird. 

Das Bild für Köln insgesamt: mit 2,2 Milliarden Euro werden die Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler in der Eröffnungsbilanz der Stadt Köln angesetzt, macht "Kosten" der Kultur von 146 Millionen Euro pro Jahr, die nur deshalb "kalkulatorisch" entstehen, weil Köln diese Werte besitzt, statt sie zu verkaufen.

Die Antwort vollständiger

Die Verwaltung verfügt bereits seit 1996 im Zusammenhang mit der Umsetzung des Produkthaushaltes über eine ausgebaute Kosten- und Leistungsrechnung, von der der Rat der Stadt Köln entsprechend Kenntnis hat. Nach Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement haben sich die Grundsätze nicht geändert. Eine Veröffentlichung der Grundsätze im Internet ist seitens der Stadt Köln nicht beabsichtigt. 

Zur Ihren konkreten Fragen:

Die kalkulatorische Abschreibung wird auf Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten entsprechend der Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes und der vom Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen herausgegebenen NKF-Rahmentabelle für die Nutzungsdauern kommunaler Vermögensgegenstände ermittelt. 

Der kalkulatorische Zinssatz ist derzeit auf 6,5 % als langjährigem Mittel festgelegt und wird in allen Verwaltungsbereichen - und damit auch bei den Museen - angewendet. Die Kosten im Museumsbereich ergeben sich dabei vor allem aus der Höhe des in den Sammlungen gebundenen Kapitals und dem entsprechend angewendeten kalkulatorischen Zinssatz. 

Im Zuge der jährlichen Haushaltsplanaufstellung wird anhand der gefestigten Rechtsprechung im Bereich des Gebührenrechtes geprüft, ob der aktuell verwendete Zinssatz anzupassen ist.

Die "gefestigten Rechtsprechung im Bereich des Gebührenrechtes", auf die sich die Kämmerei bezieht, besagt nicht, dass so gerechnet werden muss. Vielmehr überlässt sie es den Kommunen in NRW (als Landesrecht) festzulegen, wie die Kosten ermittelt werden. Das dürfen Abschreibungen nach dem Wiederbeschaffungswert sein und Zinsen als "langjähriges Mittel", unabhängig davon, was die Kommune tatsächlich zahlt, und das sind auch aktuell, bei historisch niedrigen Zinsen, die die Stadt und ihre Töchter nutzen, eben 6,5% möglich. "Möglich": die Stadt wäre berechtigt auch realitätsgerecht zu rechnen. Aber dann macht man keinen Gewinn. Und weil man den bei Gebühren machen will, wird das gesamte Rechnungswesen so gestrickt. Mit den Folgen für die Kultur: Jedes Kunstwerk eines Museums "kostet" in der KLR jährlich 6,5% seines (Versicherungs-) Wertes. Den Kultureinrichtungen werden diese Kosten dann in Rechnung gestellt - zusätzlich zu tatsächlichen Kosten für Personal, Klimatisierung, Bewachung, und den ebenfalls auf die gleiche Weise (falsch) berechneten Kosten für die Gebäude. 

Das Schreiben der Kämmerei vom 22.04.2014


Gebührenzahler finanzieren einen Teil des städtischen Haushalts: Beispiel StEB

Beispiel Stadtentwässerungsbetriebe StEB: mit einer Umsatzrendite von 7% erwirtschaftet sie 13 Mio. Euro für den Stadtsäckel. Was Vorstand und Verwaltungsrat verdienen, bleibt dafür geheim.

Gebühren sollen "nur" kostendeckend sein, denn oft sind die Gebührenzahler ja Zwangskunden. Auf der Website der Stadtentwässerungsbetriebe StEB heißt es, ganz in diesem Sinne: "die Mittel, die wir über die Gebühren einnehmen, werden für wichtige Aufgaben des Abwasserbereichs eingesetzt". 

Die Wahrheit ist anders: 

Als Zwangskunden der Stadtentwässerungsbetriebe tragen die Bürger, ob reich, ob arm, mit 7% ihrer Gebühren zum allgemeinen Haushalt der Stadt bei. 

Denn für 2012 ist ein Überschuss von 14,6 Mio. Euro im Wirtschaftsplan der StEB ausgewiesen, und eine Abführung von 13 Mio. Euro an die Stadt. Bei einem Umsatz von 212 Mio. Euro ergibt der Überschuss eine ordentliche Umsatzrendite von 7%, über die sich so mancher private Betrieb freuen würde. 

Entsprechendes gilt auch für andere Gebühren. Denn es wird generell so gerechnet, dass Gewinne entstehen. Alles mit der Begründung, es würden nur die "Kosten" gedeckt, aber es sind "kalkulatorische Kosten" in eigentümlicher Herleitung: Abschreibungen nach dem Wiederbeschaffungswert, auch uralte Kanäle werden abgeschrieben als wären sie neu (zu heutigen Baukosten also). Erstaunliche Konsequenz: steigt der Preisindex, erhöhen sich die Abschreibungen, obwohl sich bei den Anlagen nichts geändert hat (so z. B. in der Gebühren-Nachkalkulation 2011 der StEB ausgewiesen). Und die Kapitalbindung wird zu 6,5% berechnet, obwohl die Stadt Köln sich zu weniger als der Hälfte mit Krediten eindeckt, und auch ihre verschiedenen "Konzerntöchter" von dieser Kreditwürdigkeit profitieren: schließlich haftet die Stadt Köln für die StEB in vollem Umfang.

Fehlende Transparenz: Vergütungen werden nicht veröffentlicht

Weder im Beteiligungsbericht 2011 noch im Geschäftsbericht 2012, der über die Website des StEB abgerufen werden kann, erfährt man die Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Verwaltungsrates, obwohl diese Daten nach § 114a Abs. 10 Gemeindeordnung im Jahresabschluss anzugeben sind. Sie werden nicht veröffentlicht. Warum diese Geheimnistuerei? 


Viel Geld, wenig Wirkung: Klimaschutz auf Kölner Art  

Zur Aktion "Köln spart CO2

Demnächst startet eine weitere Plakataktion, um CO2 zu sparen: möglichst viele Bürger sollen mitmachen, damit die stolze Menge von insgesamt 500.000 kg CO2 eingespart wird. Klingt gut, es sei denn, man rechnet: CO2 wird üblicherweise in Tonnen bemessen, und eine Tonne CO2 kostet an der Energiebörse in Leipzig weniger als 4 Euro. 500.000 kg, das stolze Einsparziel, ergibt 500 Tonnen CO2, mal 4 Euro pro Tonne eine Einsparung im Wert von 2.000 Euro. Oder auch: den gleichen Effekt erreicht man, wenn man CO2-Zertifikate für 2.000 Euro kauft. (Ergänzung Oktober 2015: der Zielwert der EU-Kommission ist 10 Euro/Tonne CO-  dann wären es 5.000 Euro, die die Einsparung Wert ist, bei Aufwendungen von 250.000 Euro.)

Hier wird für symbolische Politik geworben: Hauptsache man tut etwas. Erhebliche Mittel und das Engagement zahlreicher Bürger werden eingesetzt, ohne angemessene Wirkung. 

Es muss gelten: wenn knappe Güter eingesetzt werden, dann muss damit auch ein angemessenes Ergebnis erreicht werden. Einen Einspareffekt im Wert von 2.000 Euro mit mehr als 100.000 Euro zu erkaufen ist nicht zu rechtfertigen: für dieses Geld kann man viel mehr fürs Klima erreichen - oder es besser in andere gemeinnützige Projekte stecken. Schließlich ist Geld, gerade für Umwelt- und soziale Projekte, ausgesprochen knapp in Köln. Und auch freiwilliges Engagement. Und auch Spendengeld (siehe dazu unten).

Aber ...

... ist da nicht der Werbeeffekt?

  • Man wirbt für ineffektiven Klimaschutz - wollen wir das wirklich? Wollen wir das Bewusstsein nicht dafür schärfen, dass unser Geld auch einen vernünftigen Nutzen bringen muss? 
  • Man wirbt z. B. für die Umstellung auf vegane Ernährung. Das sei ein "sehr großer Beitrag" zum Klimaschutz, heißt es auf der Webseite. Andere als Beitrag gewürdigte Maßnahmen: man halbiert seinen Kaffeekonsum, isst Margarine statt Butter. Auch das sei ein Beitrag zum Klimaschutz, heißt es. Der Klimabilanz der Stadt Köln nützt es wohl kaum: oder sind die Ernährungsgewohnheiten Teil der Kölner Klimabilanz? Denn die CO2-Einsparung entsteht ja bei der Produktion, im Zweifel also nicht in Köln.
  • Da hat man ganz vergessen vorzuschlagen, dass das Leben als Mönch in einer Mönchszelle sicher noch viel mehr CO2 einspart. Überhaupt sicher der wirksamste Vorschlag in puncto Lebensführung. Eigener Fernseher und andere stromfressende Geräte unserer modernen Welt sind dann ebenso tabu. Wie es geht, kann man wöchentlich sehen bei "Um Himmels Willen" im Fernsehen - pardon: vielleicht haben Sie ja zur CO2-Einsparung gar keinen Fernseher mehr?
  • Nicht zu vergessen: Man verkleinert seine Wohnfläche, spart viel! Umzug in eine kleinere Wohnung ist nicht die einzige Möglichkeit. Besser vielleicht, Zimmer an Studierende zu vermieten: positiver Nebeneffekt: man entlastet auch noch den Wohnungsmarkt für Studierende. - Immerhin könnte das der Klimabilanz der Stadt Köln tatsächlich zu Gute kommen, auch wenn man fragen sollte, ob Einsparvorschläge wirklich so aussehen sollten!
  • Keinesfalls nützt es der Klimabilanz der Stadt Köln, Brennholzkocher für Afrika zu sponsorn, obwohl auch dieser Vorschlag positiv bewertet wird. Nur: hier in Köln verringert das den Ausstoß von CO2 kein Gramm.
... und die Rechnung falsch: 
  • Denn CO2 ist nur so billig, weil der Emissionshandel nicht funktioniert. Umweltschützer kalkulieren deshalb oft mit 50 Euro pro Tonne CO2. Dann ist die eingesparte Menge zwar 25.000 € Wert, das ist aber immer noch wesentlich zu wenig bei Projektkosten von 250.000 € - zehn Mal so viel.

CO2-Einsparen durch Konsumverzicht? Unsere Klimaschutzpolitik ist zu Recht darauf ausgerichtet, etwas ohne Konsumverzicht zu erreichen, schon gar nicht mit der Werbung für vegane Ernährung, von der Experten sagen, sie sei besonders für Kinder ausgesprochen gefährlich!  

... Aber es kostet ja nicht viel, weil Sponsoren einen Großteil der Kosten tragen?

Ein häufiger Irrtum. Selbst wenn alles durch Spenden finanziert werden würde: bei jeder Spende zahlt der Steuerzahler mit, denn die Spende wird steuerlich geltend gemacht. Und darüber hinaus: man hätte die Spende auch für etwas verwenden können, was wirklich etwas bringt ... Es ist also immer falscher Einsatz knapper Mittel! Im Übrigen sind hier die Sponsoren vor allem Töchter der Stadt Köln: was sie ausgeben, spürt auch die Kämmerei durch verminderte Gewinne und Abführungen. 

Eigentlich ist das Programm der KölnAgenda richtig! 

In den "Handlungsempfehlungen zur Wahlperiode 2014-2020" heißt es: "Klimaschutzmaßnahmen mit dem je Euro größten Klimaschutzeffekt sind vorrangig anzugehen." (Abschnitt "Klimaschutz", 4. Absatz) Und anschließend: "Aufwand und Nutzen aller Handlungsoptionen (sind) zu quantifizieren." Sonst kann nicht beurteilt werden, wie das Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen ist. Nur hat man sich an diese Richtschnur hier nicht gehalten.

Quellen

Siehe auch die entsprechende Problematik "Passivhaus-Standard für Kölner Schulen"

60% höhere Unterkunftskosten ab sofort.

Wie die Stadt Köln mit Geringverdienern umgeht ...  ... und die Politik gar nicht erst danach fragt, wie solche Fehler vermieden werden können.

Für Altbauwohnungen für Obdachlose sollte die "Grundgebühr" um 60% oder mehr angehoben werden, von heut auf morgen. Sie wäre dann höher als die Grundmiete für eine moderne Sozialwohnung, und höher als der Mietspiegel. Für manche Wohnungen müssten dann 10 Euro warm pro Quadratmeter bezahlt werden: für einen unrenovierten Altbau aus den 50er Jahren im Gewerbegebiet.

Ein privater Vermieter hätte es nicht machen dürfen, die Stadt Köln tut es. Nach einem Bericht in der WDR-Lokalzeit mischen sich Ratsmitglieder ein, aber die Grundsatzfrage, wie Derartiges passieren und künftig verhindert werden kann, wird gar nicht erst gestellt. Das nächste Mal wird es wieder so laufen, es sei denn, die Presse mischt sich ein ... Mehr dazu ...

Nachhaltigkeit statt Wettbewerb - ein Kölner Missverständnis?

Das "Kölner Netzwerk der Daseinsvorsorge" kritisiert "den Vorrang des Wettbewerbsgedankens" auf EU-Ebene auch für die kommunale Daseinsvorsorge. Mit dabei: die Kölner Stadtwerke. Angesichts völlig unzureichender Kontrollstrukturen und Kontrollergebnisse und zahlreicher Beispiele für kommunales Missmanagement, aber auch einer fragwürdiger Berechnung der Gebühren, mit denen die Kommunen die Bürger ohne Rücksicht auf ihre Leistungsfähigkeit zur Finanzierung des Haushalts heranziehen, fragt sich, wie Qualität, Kundenfreundlichkeit, Effizienz und vor allem Preiswürdigkeit kommunaler Dienstleistungen ohne Wettbewerb gesichert werden sollen. Oder geht es - auch - um die gut dotierten Vorstands- und Aufsichtsratsmandate, über die die Politik nicht mehr entscheiden und/oder die sie nicht mehr politisch vergeben kann? Zum Beispiel den Posten des Personalvorstand der RheinEnergie mit einem Jahresgehalt von 750.000 Euro plus lebenslanger Versorgung?

In einer Presseerklärung vom 7. Februar 2014 heißt es: 

"Die Teilnehmer der Fachforen für „Kommunale Unternehmen“,  „Bildung, Soziales, Kultur“ sowie „Versorgung mit Finanzdienstleistungen“ kritisierten den Vorrang des Wettbewerbsgedankens im Bereich dieser Leistungen auf EU-Ebene, da hier öffentliche und kommunale Aufgaben erfüllt werden. Sie forderten von Europa die Anerkennung der tragenden Rolle der kommunalen Daseinsvorsorge."

Als wenn kommunale Dienstleister ohne den Druck des Wettbewerbs qualitative, nachhaltige und bezahlbare Leistungen erbringen, einfach deshalb, weil sie kommunale Dienstleister sind. "Wettbewerb" scheint eine eher ideologische Kategorie zu sein.

Dabei ist das Problem nicht der Wettbewerb, wenn man das Gemeinwohl fördern will: angesichts völlig unzureichender Kontrollstrukturen und Kontrollergebnisse und leider zahlreicher Beispiele für kommunales Missmanagement brauchen wir gerade den Druck des Wettbewerbs. Es geht vielmehr um die Frage, wonach der Erfolg beurteilt wird: richtig ist, es darf nicht allein der Preis der Leistung sein. Wir brauchen den Wettbewerb für eine möglichst hohe Qualität, Kundenfreundlichkeit, Effizienz und Preiswürdigkeit kommunaler Dienstleistungen. 

"Daseinsvorsorge" als Einnahmequelle für die Kommunen

Die "tragenden Rolle der kommunalen Daseinsvorsorge ist darüber hinaus eine gern genutzte Einnahmequelle. Denn die Preise oder Gebühren werden oft bewusst nicht daran orientiert, die Kosten der Dienstleistungen zu decken, sondern ordentliche Gewinne für den Haushalt zu erwirtschaften. 

Das hat jüngst der Deutsche Mieterbund (DMB) aufgegriffen (Mieterzeitung Juni 2014, S. 26-27): "Meist sind es die rein kalkulatorischen Kosten, von der Abschreibung bis hin zur Anlagenkapitalverzinsung, die den Preis nach oben treiben, hinter denen sich aber zum Teil gewaltige Ausschüttungen an die kommunalen Haushalte ... verstecken." Der DMB bestätigt, was hier bereits aus den Kölner Erfahrungen ermittelt wurde:  Gebührenberechnung mit fiktiven kalkulatorischen Kosten, um Einnahmen für den Haushalt zu erzielen, bezahlt von "Otto Normalverbraucher": auch der Rentner, die Krankenschwester, zahlt in gleicher Weise wie der Großverdiener. Dabei ist es doch erklärtes Ziel aller Kölner Parteien, eine "soziale" Politik zu betreiben?

Oder sollte es auch um die gut bezahlten Posten in kommunalen Unternehmen gehen? 

Vorstandsposten wie Aufsichtsratsmandate kann man nur vergeben, wenn die Unternehmen in kommunaler Hand sind. Vorstandsposten sind oft besser dotiert als kommunale Spitzenämter. Der Personalvorstand der Kölner Energietochter RheinEnergie verdient sogar mehr als die Bundeskanzlerin. Und schon die Aufsichtsratsmandate sind finanziell attraktiv. Das wird aber kaum diskutiert. 

Zu fordern ist also, dass die richtigen Kriterien Bestandteil des Wettbewerbs sind. Da liegt Vieles im Argen, so wenn Schulbücher europaweit ausgeschrieben werden mit der Folge, dass sie palettenweise den Schulen angeliefert werden und dann wertvolle Lehrerarbeitszeit damit vergeudet wird, sie zu sortieren und zu Klassensätzen zusammenzustellen - was die Buchhandlung vor Ort kostenlos gemacht hätte, wäre sie zum Zuge gekommen. Geht nicht? Natürlich kann die Leistung entsprechend definiert werden. Europarecht schreibt nicht vor, dass die Leistungen nicht bedarfsgerecht definiert werden dürfen. Man muss die Beschaffungsregeln aber auch konsequent anwenden, und darf die Lehrerarbeitszeit nicht als "kostenlos" ignorieren: sie ist es nicht (mehr dazu...).

Zugrunde liegt ein gängiges Missverständnis, dass sich in der Politik trotz unseres Neuen Kommunalen Finanzmanagements immer noch hartnäckig hält: dass "Wirtschaftlichkeit" nur die Kostenseite bzw. den Preis von Dienstleistungen betrifft, und entsprechend Wettbewerb nur darüber entschieden wird. Grundlegend falsch, siehe ausführlich hier.   

Burkhardt Krems, 07.02./16.03.2014

Quellen

 


Zum Wechsel im Vorstand der städtischen "Enkeltochter" RheinEnergie AG

Muss der Personalvorstand der RheinEnergie mehr verdienen als die Bundeskanzlerin? Mehr ...


Über die Verantwortung eines öffentlichen Unternehmens: das Beispiel Brunata

Brunata, hundertprozentige Tochter der Stadt Köln, erzielt eine Umsatzrendite von 13 % und sogar eine Eigenkapitalrendite von 150 %, erwirtschaftet mit "Wärmemessdienstleistungen", also mit der Vermietung von Wärmemesseinrichtungen, Ablesen und Abrechnen, letztlich bezahlt über Wohnnebenkosten von den Mietern bzw. Wohnungseigentümern. Das Ackermann'sche Ziel von 25% Eigenkapitalrendite für die Deutsche Bank empfand man seinerseits als "unmoralisch". 150 % Eigenkapitalrendite zu Gunsten der Stadt Köln sind es nicht, selbst wenn der "kleine Mann" dabei zur Kasse gebeten wird?      Mehr ...








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